Als Kleingewerbe als Lkwfahrer für eine Firma Fahren?

3 Antworten

  1. Ein 'Kleingewerbe' gibt es nicht, auch wenn das ständig behauptet wird. Du kannst ein Gewerbe anmelden.
  2. Aufwendungen für einen Subunternehmer (das wärst du) sind Betriebsausgaben.
  3. § 19 Umsatzsteuergesetz beinhaltet die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Bis zu einem Umsatz von17.500 € wird Umsatzsteuer nicht erhoben, sie darf auch ncht in rechnung gestellt werden. Wenn man als Unternehmer nur für andere Unternehmer tätig wird, sollte man wegen des Vorsteuerabzugs auf die Anwendung von § 19 UStG verzichten.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

MMBG123 
Beitragsersteller
 21.01.2018, 20:33

und wenn ich nicht auf Para. 19 Verzichte?

Bakaroo1976  21.01.2018, 21:04
@MMBG123

Dann hast Du Vorsteuerabzug auf Deine Eingangsumsätze und musst Umsatzsteuer von Deinen Ausgangsumsätzen abführen.

PatrickLassan  22.01.2018, 06:17
@Bakaroo1976

Ich glaube, du hast da etwas falsch gelesen.

Wenn er nicht auf die Anwendung von § 19 UStG verzichtet, ist er Kleinunternehmer, darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer abziehen. Eine ganz dumme Idee, wenn man seine Umsätze nur mit anderen Unternehmern erzielt.

MMBG123 
Beitragsersteller
 21.01.2018, 17:56

eiso kann er es unter Betriebskosten Absetzen?

PatrickLassan  21.01.2018, 18:01
@MMBG123

Steht doch so in meiner Antwort. Die korrekte Bezeichnung ist alllerdings Betriebsausgaben.

Wenn du optierst, d.h. auf die Anwendung von § 19 UStG verzichtest, kann das andere Unternehmen die von dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, der Nettobetrag gehört dann zu den Betriebsausgaben.

> ein Kleingewerbe Anmelden

Zum gefühlt hunderttausendsten Mal auf dieser Plattform: DAS GEHT NICHT!

Weil es kein Kleingewerbe gibt. Du kannst nur ein Gewerbe anmelden.

> können diese dann meine Rechnung von der Steuer absetzen?

Wenn die Rechnung den Formvorschriften genügt: Ja. Aber mit Deiner gewerbeanmeldung hat das nichts zu tun.

> mit §19 oder so

Man sollte sich, bevor man sich selbständig macht, etwas intensiver mit den steuerrechtlichen (und anderen) Vorschriften vertraut machen als "oder so". Es könnte sonst passieren, dass man ganz schnell in der Insolvenz landet.

Par. 19 UStG besagt, dass Unternehmer mit geringem Umsatz (sog. Kleinunternehmer) Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen können. Steht alles bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)

Was nicht dort steht: Für jemanden, der seine Leistungen überwiegend für Unternehmer erbringt, ist es nicht sinnvoll, diese Vereinfachung in Anspruch zu nehmen.

woher kommt immer " absetzen " ? was soll der unfug ?

Die Bestellung eines Dritten sind Betriebskosten .