Hilfe, Falsch beraten bei der Gewerbeanmeldung, ist eine Stornierungen möglich?

4 Antworten

Du wolltest kein Gewerbe betreiben sondern als Scheinselbständiger arbeiten. Sei froh, dass du sofort weggeschickt und nicht erst richtig ausgebeutet wurdest.

Wer Unternehmer sein will, sollte sich erstmal informieren, was das bedeutet.

Die 50 Euro sind ein geringes Lehrgeld für das was du gelernt hast. Die bekommst du natürlich nicht wieder, denn die Anmeldung ist wirksam erfolgt.

Es gibt kein Kleingewerbe, das kennt das Gewerberecht nicht.

Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Und die 30 € musst du bezahlen, denn das ist so OK

Und wenn du nicht einmal die 30€ für eine Gewerbeanmeldung hast, solltest du es lassen.

Das was du wohl meinst ist: du willst die Kleinunternehmerreglung nacxh § 19 UstG nutzen und das ist eine Steuerangelegenheit.

Es betrifft auch nur die Umsatz (Mehrwert) -steuer.

Nach der Gewerbeanmeldung erhälst du Post von diversen Ämtern, auch vom Finazamt.

Dort kannst du erklären ob du die Regelbesteuerung oder die Kleinuternehmerreglung n. § 19 UstG nutzen möchtest.

Kleinunternehmerreglung bedeutet: du bist bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn von bis zu 17.500€ von der MwST rückgestellt. Du kannst deine verausgabte MwST beim FA steuerlich nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.

Hast du nur einen Auftraggeber und bist durch diesen auch noch Weisungsgebunden, so ist das eine Scheionselbstständigkeit.

Bevor man so ein Wagnis eingeht, sollte man sich vorher erst einmal informieren.

Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanzeige ist für den Verwaltungsaufwand. Und den hast du mit deiner Anzeige verursacht. Nun bleibt dir nur übrig, unverzüglich eine Abmeldung abzugeben. Am besten mit dem gleichen Datum, denn dann kannst du dem Finanzamt, das dich noch zur steuerlichen Erfassung anschreiben wird, mitteilen, dass du das Gewerbe nie begonnen hast.

Nicht passend finde ich deine Aussagen zur "falschen Beratung". Wenn du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden willst, dann gibt es dort nur stehendes Gewerbe (§ 14 GewO = Gewerbeschein) oder Reisegewerbe (§ 55 GewO = Reisegewerbekarte). Groß- und Kleingewerbe gibt es dort nicht. Was soll also an deiner Anmeldung falsch gewesen sein? Dass du den Auftrag nicht bekommen hast, ist doch nicht Sache des Amtes :-( 

es gibt kein Kleingewerbe .....

es gibt auch kein Großgewerbe ......

oder aber du zeigst mir die Gewerbeanmeldung, auf der ein Kleingewerbe angemeldet werden kann ....

ich kenne keine einzige .....

IchigoBankai 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 23:13

?????

IchigoBankai 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 22:45

Gebühren laufen sich zusammen auf etwa 50€

IchigoBankai 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 22:44

Ich wollte als Promoter anfangen, und mir wurde gesagt das ich ein Kleingewerbeschein beantragen soll, als hab ich das gemacht. Als ich zur Arbeit ging haben die mir gesagt, dass nicht zu arbeiten brauche, da ein anderen gekommen ist, daher muss ich jetzt mein Gewerbeschein abmelden. Jetzt ist die Frage kann ich es noch stornieren/Außerkraftsetzungen damit ich die An- & Abmeldegebühren nicht zahlen muss?

IchigoBankai 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 22:37

Kann man es stornieren, ich hab nämlich die Arbeit nicht bekommen?