Kleingewerbe virtuelle Güter verkaufen?

3 Antworten

Verkauf = Handel

Als Gewerbetreibender im Onlinehandelsgeschäft musst du Rechnungen schreiben.

Ich frage mich nur, was mache ich mit einem virtuellem Haus?

  1. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich gibt.
  2. Ihr müsst beide eine Gewerbeanzeige abgeben. Der Zusammenhang wird durch einen Eintrag in Feld 1 hergestellt "GbR mit XY". Betriebssitz und Tätigkeit müssen identisch sein.
  3. Ihr solltet unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der regelt, wer was darf und was passiert, wenn einer aussteigen will.
  4. Ihr müsst keine Rechnungen versenden, nur auf Wunsch. Für deine Buchhaltung musst du aber schon durchnummerierte Rechnungsbelege erstellen, ggf. elektronisch.
  5. Tätigkeit: Handel mit virtuellen Gütern für Spiele.

Das kommt drauf an.

B2B Geschäft erfordert zwingend eine Rechnungsstellung, bei B2C ab einem gewissen Betrag auch.

Denkt bitte auch an Sachen wie Widerufsrecht etc. Das gilt nämlich auch für virtuelle Güter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung