Kleingewerbe virtuelle Güter verkaufen?

3 Antworten

Verkauf = Handel

Als Gewerbetreibender im Onlinehandelsgeschäft musst du Rechnungen schreiben.

Ich frage mich nur, was mache ich mit einem virtuellem Haus?

  1. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich gibt.
  2. Ihr müsst beide eine Gewerbeanzeige abgeben. Der Zusammenhang wird durch einen Eintrag in Feld 1 hergestellt "GbR mit XY". Betriebssitz und Tätigkeit müssen identisch sein.
  3. Ihr solltet unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der regelt, wer was darf und was passiert, wenn einer aussteigen will.
  4. Ihr müsst keine Rechnungen versenden, nur auf Wunsch. Für deine Buchhaltung musst du aber schon durchnummerierte Rechnungsbelege erstellen, ggf. elektronisch.
  5. Tätigkeit: Handel mit virtuellen Gütern für Spiele.
ohTropiic 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 19:23

Danke, sehr hilfreich! Über Tebex (ist ein Online-Shop, bei dem man genau diese Sachen verkaufen und seinen eigenen Shop erstellen kann) kann man soviel ich weiß nur den Vor- und Nachnamen, sowie die E-Mail Adresse angeben. Reicht das schon aus oder muss die volle Adresse auf der Rechnung erscheinen?

Geochelone  08.12.2021, 20:52
@ohTropiic

Egal auf welcher Plattform du deine Güter anbietest, du musst die Anforderungen des § 5 TMG erfüllen.

Das kommt drauf an.

B2B Geschäft erfordert zwingend eine Rechnungsstellung, bei B2C ab einem gewissen Betrag auch.

Denkt bitte auch an Sachen wie Widerufsrecht etc. Das gilt nämlich auch für virtuelle Güter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung