Kleingewerbe virtuelle Güter verkaufen?
Hallo zusammen,
und zwar möchte ich mit meinem Kollegen ein Kleingewerbe anmelden, da wir gerade dabei sind, einen FiveM GTA Server aufzubauen.
Auf diesem Server kann man sich dann mit Echtgeld Häuser, Autos, etc. kaufen und diese nutzen. Bezahlt werden diese hauptsächlich über PayPal.
Jetzt zu meiner Frage: Müssen wir für jeden Verkauf auch Rechnungen schreiben oder reicht da ein Beleg von PayPal in dem der Verwendungszweck steht (Kauf virtueller Güter)? Rechnungen sehen wir etwas kritisch, da die Spieler ja dann auch ihre kompletten Daten übermitteln müssten.
Nächste Frage: Beim Formular zum Anmelden des Gewerbes muss man ja auch angeben, welche Tätigkeit man ausübt. Hat da jemand eine Idee, wie man das dann nennen könnte?
Danke schon einmal im Voraus! :)
3 Antworten
Verkauf = Handel
Als Gewerbetreibender im Onlinehandelsgeschäft musst du Rechnungen schreiben.
Ich frage mich nur, was mache ich mit einem virtuellem Haus?
- Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich gibt.
- Ihr müsst beide eine Gewerbeanzeige abgeben. Der Zusammenhang wird durch einen Eintrag in Feld 1 hergestellt "GbR mit XY". Betriebssitz und Tätigkeit müssen identisch sein.
- Ihr solltet unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der regelt, wer was darf und was passiert, wenn einer aussteigen will.
- Ihr müsst keine Rechnungen versenden, nur auf Wunsch. Für deine Buchhaltung musst du aber schon durchnummerierte Rechnungsbelege erstellen, ggf. elektronisch.
- Tätigkeit: Handel mit virtuellen Gütern für Spiele.
Egal auf welcher Plattform du deine Güter anbietest, du musst die Anforderungen des § 5 TMG erfüllen.
Das kommt drauf an.
B2B Geschäft erfordert zwingend eine Rechnungsstellung, bei B2C ab einem gewissen Betrag auch.
Denkt bitte auch an Sachen wie Widerufsrecht etc. Das gilt nämlich auch für virtuelle Güter.
Danke, sehr hilfreich! Über Tebex (ist ein Online-Shop, bei dem man genau diese Sachen verkaufen und seinen eigenen Shop erstellen kann) kann man soviel ich weiß nur den Vor- und Nachnamen, sowie die E-Mail Adresse angeben. Reicht das schon aus oder muss die volle Adresse auf der Rechnung erscheinen?