Sollte ich als Unternehmer bestellen oder nicht?
Hallo,
ich bin freischaffender Künstler und verzichte auf die Anwendung der Kleinunternehmerklausel.
Nun meine Frage:
Wenn ich z.B. einen PC bei Mindfactory für meine Arbeit bestelle, muss ich dann einen Account als Unternehmer erstellen? Bekomme ich dann eine andere Art Rechnung? Oder kann ich einfach weiterhin meinen Account nutzen der als "Verbraucher" registriert ist? Auf meinen bisherigen Rechnungen von Mindfactory (registriert als Verbraucher) waren eigentlich auch sämtliche Angaben die nötig sind (Angabe der Steuernummer von Mindfactory, Umsatzsteuersatz, Lieferdatum etc. etc.).
Da ich freischaffender Künstler bin heißt mein Unternehmen auch wie mein Ruf- und Familienname, also kein abweichender Unternehmensname.
Es geht mir letztlich darum eine Rechnung zu erhalten, von der ich die 19% Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann und dass ich eben die Ausgaben als Geschäftsausgabe werten kann.
Sind meine Garantie oder Rückgaberecht eingeschränkt, wenn ich als Unternehmer einkaufe? Oder ist womöglich die Angabe Unternehmer nur für Leute gedacht, die konkret die elektronischen Komponenten weiterverkaufen (was ich ja nicht vorhabe). Ich will ja nur den dort bestellten PC freiberuflich nutzen.
Danke für Hinweise.
3 Antworten
Hallo Weltnabel,
da ich auch schon über 15 Jahre selbständig bin, sage ich dir wie ich es mache. Habe übrigens auch keinen abweichenden Firmennamen.
In deinem Pc-Beispiel würde ich alles so lassen wie es bereits ist, d.h. so weiterbestellen wie bisher. Die Rechnung die du bekommst, reicht für deine Buchung und für das Finanzamt vollkommen aus.
Den Teil der Arbeit erledigt dann der Steuerberater, sowas würde ich dir auch dringend empfehlen.
Tatsächlich ändert sich etwas, wenn man als Unternehmer mit Unternehmern Geschäfte macht. Bei der Gewährleistung ändert sich dann Grundsätzlich etwas, und zwar verkürzt sie sich bzw kann komplett wegfallen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Cool ist ja, dass man in eine Rechnung eben nur seinen eigenen Namen eintragen lassen muss, und schon kann sie auch Geschäftlich voll genutzt werden (Funzt übrigens auch ohne Namen).
Bei mir stimmt es genau so. Mit Sicherheit durch meinen Steuerberater, der bei Unklarheiten mich einfach nochmal frägt und dann erst bucht.
Nachtrag: Plötzlich war das Schriftfeld geschlossen, und nur die hälfte des Textes da. Deshalb der Nachtrag:
Nutzt du diese Reglung § 19 UstG nicht, so kannst du auf deinen
Rechnungen, die MwSt extra ausweisen, du kannst auch deine verausgabte
MwSt von deiner vereinahmten MwST gegenrechnen und so die MwST Schuld
beim FA reduzieren.
Das geht aber nur, wenn diese Rechnungen auf deine Firma : Name, Nachname ausgestellt sind.
Es
muss klar ersichtlich sein, dass es sich um betriebsmittel handelt, die
aussschließlich für deine Selbstständigkeit genutzt werden.
Was die Garantie betrift, daran ändert sich nichts.
Grundsätzlich gilt: Privat und Geschäft sollte in allen Bereichen eindeutig voneinander getrennt sein.
Danke!
Ich meine einen PC mit 32 GB Ram und core i7 mit 6 Kernen wird man wohl kaum privat nutzen. Naja außer Gaming vielleicht, was ich aber nicht mache. Als Medienkünstler/Grafiker brauche ich das ja klar.
Was heißt denn klar ersichtlich? Meinen Sie durch die Artikelbschreibung?
Klar ersichtlich bedeutet: dass du privat Einkäufe und Geschäftliche Einkäufe eindeutig trennen sollst.
Da du die Reglung nach " 19 UstG ( Kleinunternehmerreglung) nutzt, kannst du deine verausgabte MwST beim Finanzamt nicht geltend machen. Du darfst auch auf deinen Rechnungen keine MwST extra ausweisen.
Somit bleibst du auf der MwST sitzen.
Läuft die Rechnung auf Firma Name, Nachnahme, so kannst du diese ohne Mwst als Betriebskosten von deinem Umsatz abrechnen. Die MwST darfst du jedoch geltend machen.
Lese einmal hier:
https://www.lexoffice.de/lexikon/kleinunternehmerregelung-%C2%A719/
Bedenke jedoch, dass du Beträge bis maximal 410€ direkt als Kosten
eingeben kannst. Alles wa darüber hinausgeht musst du über mehrere Jahreprozentual in der Buchführung eingeben.
Schaue hier:
Was die Garantie betrift, daran ändert sich nichts.
Hast Du die Frage nicht richtig gelesen?
Im ersten Satz steht "...und verzischte auf die Anwendung der Kleinunternehmerklausel"
Was mag das wohl heißen?
Lese erstmal meinen Nachtrag und dann meckern.
Stimmt so leider nicht.