Freilaufkatze(n) Verboten, kann ich was tun?
Ich würde mir gern in diesem jahr ein Katzenpaar zulegen und es sollen Freigänger sein!!!!
Ich finde eine reine Wohnungshaltung absolut nicht artgerecht und sollte es nicht klappen werde ich mir auch keine katzen zulegen.
Nun habe ich aber einen Hinweis bekommen das der vermieter katzen den freilauf verweigern kann und wollte fragen ob man da irgendwie gegenargumentieren kann. Mann muss sein tier ja schießlich auch artgerecht halten können dürfen und wenn katzen bei anderen mieter erlaubt sind kann er mir ja nicht verbieten eine zu haben, oder?
6 Antworten
Es geht ausschließlich um DEINEN Mietvertrag. Ein Vermieter muss gar nicht rechtfertigen, warum andere Mieter Tiere halten dürfen.
Du brauchst die Genehmigung. Und wenn er sie nur mit der Auflage erteilt, dass die Tiere nicht nach draußen dürfen, muss er auch das nicht begründen.
Der Vermieter darf darüber entscheiden. Es gibt auch genügend Wohnungen, wo generell Tierhaltung verboten ist.
Hallo,
schau erstmals in deinem Mietvertrag, wenn die Haltung von Hunden und Katzen nicht erlaubt ist, wirst du es schwer haben.
Den Tieren zuliebe, würde ich auf die Katzen verzichten. Oder du mußt umziehen und dir eine Wohnung/ein Haus mit Zugang zum Garten verschaffen, aber damit ist nichts gelöst, weil Katzen gerne weit herumstreunen, und werden dadurch Gefahren ausgesetzt: verkehrseiche Straßen, Giftköder, Jägern, usw...
Die Katzen müssen auf jeden Fall entwurmt, geimpft und kastriert sein, das sind Kosten, die du einkalkulieren solltest. Und Katzen können auch krank werden, das kostet eine Menge Geld! Abgesehen davon, daß du sie immer in einer Pension unterbringen mußt, wenn du in Urlaub fährst...
Emmy
Katzen zählen nicht zu den Kleintieren, die jeder halten darf. Für Hunde und Katzen braucht man eine Erlaubnis.
Ich hab bereits angefragt und im Brief des Vermieters stand, dass die Haltung von zwei katzen erlaubt ist aber nur unter der Voraussetzung das sie nur in der Wohnung gehalten werden.
Naja, kommt auf die Wohnung an. Unter Umständen müssen ja ständig Fenster und/oder Türen geöffnet sein, bzw. diese geändert werden. In den meisten MFH geht das nicht.
Also ich wohne im Erdgeschoss und werd dort natürlich niemals irgendwelche Fenster und Türen offen lassen wenn niemand da ist. Ich wollte mir dann eine kleine Katzenhütte auf den Balkon stellen wenn die katzen dann mal draußen warten müssten
Bei Freilaufkatzen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie andere Mieter stören doer die Anlage vollkoten oder verschmutzen.
Eine generelle Richtlinie gibt es da nicht, das sind Einzelentscheidungen. Rede am besten mal mit dem Vermieter und frage nach seinen Gründen. Vielleicht hast du ja Gegenagumente, die ihn überzeugen.
Ach ja - wenn du deine Tiere frei laufen lassen möchtest, ist dir sicherlich klar, dass "vom Auto überfahren werden" eine zu akzeptierende Todesart für deine Katzen darstellt.
Ich werd wohl mal Persönlich erscheinen und schauen ob ich was machen kann. Nun ich denke mal vom Auto überfahren zu werden ist das risiko das ich auch bereit sein muss einzugehen. Ich find es traurig das manche Katzen in ihrem Leben noch keinen Baum raufklettern durften und noch nie Gras unter den Pfoten hatten..
Also wenn schon, denn schon.
Und ganz nebenbei: gegen eine Katze (in der Wohnung) kann der Vermieter nichts machen, das ist nicht wie bei Hunden. Und ist Tierhaltung im Mietvertrag generell verboten, so ist diese Klausel unwirksam.