Vermieter erlaubt Hund aber keine Katzen?
Hallo, ich hätte da gerne mal eine rechtliche Frage.
Ein paar Bekannte von mir möchten sich eine Katze zulegen. Die Frau hat jetz beim Vermieter angerufen und gefragt, und er meinte er mag keine Katzen und möchte nicht dass das Paar eine Katze hält. Ein Stockwerk tiefer ist ein Pärchen die einen Mittelgroßen Hund halten, anscheind ist das erlaubt. Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts.
Darf der Vermieter einfach so "nein", weil er keine Katzen mag und drunter darf ein Hund gehalten werden?
Oder gilt, wenn der Vermieter nicht will dann ist das so?
Danke schonmal im Vorraus
4 Antworten
Wenn der Vermieter nicht will, ist das so, sofern im Mietvertrag Haustierhaltung der Zustimmung im Einzelfall bedarf.
Die Bekannten könnten ggf. den Vermieter auf Zustimmung verklagen. Sofern der Vermieter jedoch gute Gründe hat, sich gegen eine Katzenhaltung zu wehren, wird auch eine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben.
Die Frau hat such gefragt ob man eventuell einen extra Vertrag bezüglich der Katze machen könnte, in dem Falle, fals die Katze was beschädigen sollten, die Mieter die Haftung übernehmen.
Da braucht es keinen Vertrag. Dafür müssen die Mieter sowieso haften. Allerdings sind die Diskussionen darüber, wenn es denn soweit ist, meistens ziemlich ärgerlich. Wurden Türen verkratzt, heißt es dann, die waren aber doch vorher schon verkratzt und außerdem sind sie schon alt usw. usw.
Angenommen, in der Mietwohnung sind gute Zimmertüren verbaut, die 20 Jahre alt sind und leicht nochmal 20 Jahre halten könnten. Katze verkratzt die Türen, Mieter meldet das der Versicherung und die Versicherung teilt dem Vermieter mit, dass sie höchstens den Zeitwert, also z. B. max. 30 % bezahlen. Der Vermieter muss aber dann dennoch neue Türen kaufen, wenn er wieder Ordentliche haben will.
Ein Grund warum sich ein so "gebrannter" Vermieter gegen Katzen aussprechen könnte.
Aber ein Hund kann genauso viel beschädigen wie eine Katze.
Und da könnte es jetzt sein, dass die Türen in der Wohnung, wo ein Hund erlaubt wurde, sowieso schon am Ende sind und die Mieter lieber die schon verkratzten und beschädigten Türen in Kauf genommen haben, in dem Wissen, dass sie wegen Ihres Hundes nie in Haftung genommen werden.
Man muss wirklich immer den Einzelfall sehen.
Fragesteller/in hat doch geschrieben, dass im Vertrag diesbezüglich nichts steht!
Hat er das in Bezug auf den Mietvertrag des Pärchens geschrieben. So habe ich das verstanden, also dass die einen Hund haben, obwohl im Mietvertrag ein Hund nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten wurde.
Ganz pauschal ist dies so allgemein nicht (mehr) erlaubt. Dennoch kann der Vermieter einen Hund verbieten. Nur muss er dazu konkrete Gründe haben. Ein Vermieter darf das Halten von Katzen oder Hunden nicht generell verbieten: Hier ein Artikel darüber, wann der Vermieter einen Hund erlauben muss.
Zunächst lässt sich aus dem Recht des anderen kein eigenes Recht ableiten.
Oder anders: Wenn der Nachbar einen Hund halten darf, heißt das nicht, dass Du dir auch einen (oder eine Katze) zulegen darfst.
Hunde und Katzen sind generell genehmigungspflichtig. Der Vermieter braucht für das Verbot einen guten Grund.
Wenn Du der Meinung bist, er hat keinen guten Grund, bzw. er nennt gar keinen, dann müsstest Du die Zustimmung vor einem Gericht einklagen.
Ihr dürft grundsätzlich eine Katze oder Katzen halten, solange nichts anderes im Vertrag steht.
Besonders wenn die Nachbarn einen Hund haben, wird es vor Gericht schwierig für den Vermieter, darzulegen, warum ihr keine Katze/n halten dürftet.
Besonders wenn die Nachbarn einen Hund haben, wird es vor Gericht schwierig für den Vermieter, darzulegen, warum ihr keine Katze/n halten dürftet.
Vielleicht ist der Hund erlaubt und der Vermieter hat einen anderen Grund für ein Katzenhaltungsverbot? Insbesondere, wenn es sich um eine Freigänger-Katze handelt, die (im Gegensatz zum Hund) den halben Tag in der Außenanlage des Hauses rumstreunert, dann hätte er schon einen Grund.
Ihr dürft grundsätzlich eine Katze oder Katzen halten, solange nichts anderes im Vertrag steht.
Das ist falsch. Katzen sind immer genehmigungspflichtig. Holt er einfach eine Katze, dann kann der Vermieter abmahnen.
Die Tatsache, dass im Mietvertrag gar nichts dazu steht, hat nichts zu bedeuten, da es hierzu ein BGH-Urteil gibt.
Ein generellea Haustier Verbot wäre ja auch nicht so schlimm... Ich verstehe bloß nicht warum die einen einen Hund halten dürfen und die anderen nicht mal eine Katze. Die Katze dient auch als "Therapie" für ihren behinderten Sohn. Die Frau hat such gefragt ob man eventuell einen extra Vertrag bezüglich der Katze machen könnte, in dem Falle, fals die Katze was beschädigen sollten, die Mieter die Haftung übernehmen. Aber damit gab er sich auch nicht zufrieden. Wenn es ihn darum ginge die Tiere würden Sachen beschädigen, wäre das ja kein Problem... Aber ein Hund kann genauso viel beschädigen wie eine Katze. Mir kommt es nur so vor als ob er einfach Katzen nicht leiden kann, aber das kann ich eben nicht sagen... Deswegen eben die Frage ob er wie er will Tiere verbieten und zulassen darf, bei jedem Mieter einzeln. Aber danke schonmal für dein Beitrag, hast mir dennoch weiter geholfen