Tierhaltungsverbot Mietwohnung umgehen?

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Hallo,

es ist rechtlich ok, wenn in einem Mietvertrag steht, dass man die individuelle Erlaubnis des Vermieters zur Katzen- und Hundehaltung benötigt.

ABER: um diese Erlaubnis zu versagen, braucht der Vermieter ganz klare Argumente. Nur die Aussage "das erlauben wir nicht" ist nicht ausreichend. Und auch das Argument, andere Mieter können bei einer reinen Wohnungskatze eine Tierhaarallergie haben, dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

Denn das gehört für Menschen einfach zum unvermeidbaren Lebensrisiko hinzu - wohlgemerkt, bei einer Katzenhaltung NUR in der Wohnung.

Wenn dem Vermieter zudem Fälle bekannt sind, bei denen Haustiere ohne Erlaubnis gehalten werden und er dagegen nichts unternimmt, so kommt es hier zu einer stillschweigenden Duldung.

An deiner Stelle würde ich die Anfrage schriftlich starten, auf die entsprechende Tierhaltung anderer Mieter hinweisen und entsprechend dem BGH-Urteil um schlüssige Argumente bitten, sollte die Tierhaltung verneint werden. Dann aber bitte auch schlüssige Argumente, warum diese stillschweigend bei anderen geduldet wird.

Sollte ein ablehnender Bescheid kommen, würde ich noch einmal einen Brief schreiben mit dem Hinweis, dass du dir vorbehältst, diese Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. vorausgesetzt, du bist dazu bereit, ist das immer eine gute Sache - kostet allerdings Geld und ein Erfolg ist nicht garantiert.

Daher solltest du gleichzeitig die Augen nach einer bezahlbaren Wohnung offenhalten, in der eine Katzenhaltung erlaubt ist.

Andere Möglichkeiten gibt es leider nicht.

Gutes Gelingen

Daniela

DarthMario72  14.06.2018, 16:13

Besser hätte man es nicht erklären können.

johnnymcmuff  14.06.2018, 15:46

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

gibt es trotzdem eine Möglichkeit das ich meine Katze offiziell halten dürfte?

Grundsätzlich kann der Vermieter nur eine Katzenhaltung ablehnen, wenn er hierfür einen Grund hat. Mir scheint so, als wären die Argumente recht haltlos.

Die einzige Möglichkeit, die Du hast, ist die Zustimmung zur Haltung vor Gericht einzuklagen. Hier wird dann eine Interessenabwägung durchgeführt.

Dein Interesse könnte hier höher einzuschätzen sein, als das des Vermieters.

Lotta1965  14.06.2018, 16:25
Mir scheint so, als wären die Argumente recht haltlos.

Welche Argumente? Es wurden ja nicht wirklich welche vorgebracht, die das Verbot der Katzenhaltung begründen würden.

Das Problem sehe ich eher darin, dass die FS ihren Vermieter von Anfang an getäuscht hat. Und das spielt dem Vermieter in die Karten.

ChristianLE  14.06.2018, 17:06
@Lotta1965

ich zitiere:

Er erlaubt keine Katze da es sein könnte das andere Mieter Allerigien gegen Katzen haben könnten.
Das Problem sehe ich eher darin, dass die FS ihren Vermieter von Anfang an getäuscht hat. Und das spielt dem Vermieter in die Karten.

Korrekt!

https://ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html

Haustiere dürfen pauschal NICHT verboten werden. Kleintiere sind generell schon einmal so oder so erlaubt. Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen, dürfen die nur in speziellen Fällen verboten werden. Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind, ist solch eine Klausel tatsächlich unwirksam.

Hunde/Katzen dürfen nur verboten werden, wenn sie entweder eine Gefahr für andere darstellen oder sich die anderen Mieter anderweitig gestört fühlen (zB durch ständiges Bellen oder lautes Miauen, oder wenn jemand sehr allergisch reagiert).

Dein Vermieter hat hier tatsächlich gar nichts zu melden.

dsupper  14.06.2018, 15:20

Es wäre schön, wenn das BGH-Urteil so lauten würde. Aber das ist so nicht richtig.

Richtig ist, dass eine Hunde-/Katzenhaltung nicht pauschal und per se verboten werden kann. Bedeutet aber im Umkehrschluss eben leider NICHT, dass sie damit erlaubt wäre.

Richtig ist vielmehr, dass nun der Mieter individuell um eine Hunde-/Katzenhaltung nachfragen muss und der Vermieter gute Gründe braucht, eine solche abzulehnen.

Aber leider lassen sich diese guten Gründe finden - meistens jedenfalls.

imager761  14.06.2018, 21:43

Falsch. Lt. BGH bedarf die Haltung von Hund oder Katze zwingend der vorherigen Zustimmung des VM, selbst wenn es unwirksam pauschal verbotren wäre. Nur Kleintiere in Käfighaltung dürfen ungefragt gehalten werden.

Auch wenn das ein typisches Gutmenschen-Thema ist, und man das auch in den Antworten sieht, kann ich dir aus Vermieter-Sicht folgendes sagen: Hätte ich tausende von Wohnungen, würde es sicher kein persönliches Gespräch mit einem der Mieter geben. Dafür hätte ich Angestellte.

Aus der Tatsache, dass andere die Genehmigungen haben, ein Tier zu halten, ableiten zu wollen, dass man das eigene Tier auch genehmigt bekommt, ist nicht zielführend. Ich kann einem in einer Einzelfallentscheidung etwas genehmigen, und einem anderen etwas versagen. Das sind eben Einzelfallentscheidungen.

Aus der Tatsache, dass andere gegen ihren Mietvertrag verstoßen, in dem sie nicht erlaubte Tierhaltung betreiben, kann man kein eigenes Recht ableiten, ein Tier zu halten.

Ich kann als Vermieter jederzeit eine justiziable Einzelbegründung liefern, warum ich gerade diesem Mieter nicht gestatte, ein Tier zu halten. Das ist leicht und unanfechtbar (zumindest nicht mit Aussicht auf Erfolg).

Du hast dir mit falschen Angaben ein Mietverhältnis erschlichen. Damit wärst du für mich jemand, der nicht gewillt ist, sich an meine Regeln der Vermietung zu halten. Eine Kündigung wäre die Folge.

Such dir eine Wohnung, in der Katzenhaltung erlaubt ist.

So, und jetzt Feuer frei für alle, die dem FS gut zureden. Ich freue mich schon auf kontroverse Meinungen.

Elali74  15.06.2018, 09:59

Nee, wieso? Ist doch ok, wenn du hier ein sachliches Statement aus Vermieter-Perspektive abgibst. Bin hier schon Schlimmeres geschimpft worden als “Gutmensch“.

(Ändert aber natürlich nichts an meiner Meinung.)

Frage: gibt es trotzdem eine Möglichkeit das ich meine Katze offiziell halten dürfte?

Nein. Zutreffenderwesie bedarf dies der Zustimmung des VM, die er nachvollziehbar verweigert.

Die ungefragte Haltung des Tieres berechtigt den VM zu Abschaffungsverlangen, was man keinem Tier antun sollte, widrigenfalls zu deiner frsitlosen Kündigung.

was ratet ihr mir?

Halte ein genehmigungsfreies Käfigtier, etwa Hamster, Schildkröte, Meerschweinchen oder Vogel.

G imager761

Troll08151w 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 22:41

Ich habe aber schon eine Katze. Hätte ich diese Wohnung nicht angenommen wäre ich jetzt mit meiner Katze Obdachlos gewesen. Ich musste meinen aktuellen Vermieter meine Katze verschweigen sonst hätte ich diese Wohnung nicht bekommen. Der Wohnungsmarkt ist in meiner Stadt für Sozialschwache total zu. Nicht umsonst stand ich auf dieser Warteliste 7 Jahre lang. So wie mir die Stadt mitteilte haben die Flüchlinge im Flüchtlingsheim in dieser Liste auch vorrang vor mir da diese als Wohnungslose gelten. Das ich meine damalige Wohnung nicht mehr bezahlen konnte ist dennen egal gewesen. Ich kann die Katze auch nicht abgeben, sie bedeutet mir einfach zu viel. Ich denke auch das sie auch an mir hängt.

imager761  15.06.2018, 06:10
@Troll08151w
Ich habe aber schon eine Katze.

Dann stellt dies nach begründeter, nachvollziehbarer Verweigerung der Zustimmung einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, der den VM nach fruchtlosem Abschaffungsverlangen zu deiner fristloser Kündigung berechtigt :-O

Deine Depression und Bedürfnis nach einer Katze als "Bezugsperson" gehen eben in Abwägung der berechtigten Interessen eines Tierhaarallergikers, keine gesundheitlichen Probleme, gar lebensbedrohenden Schock zu erleiden, nicht vor.

Elali74  15.06.2018, 09:24
@imager761

Sag mal, tut das nicht weh? So'n Stock im Arsch?