Darf der Vermieter eine Katze verbieten wegen schlechter Erfahrung?

3 Antworten

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  1. Die Haltung einer Katze bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung.
  2. Die darf er zwar nicht pauschal wg. schlechter Erfahrungen verweigern, dürfte aber für die Begründung einen konkreten, nachvollziehbaren Grund anführen.
  3. Im Ergebis ist die erwartbar ablehnende Entscheidung damit bekannt.
  4. Bei ungefragter Haltung riskierst du sofortiges Abschaffungsverlangen und sogar deine fristlose Kündigung wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache.

G imager761

Hier findest Du die Antworten: https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/

Generell darf ein Vermieter die Haltung einer Katze nicht verbieten. Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, den Du ja unterschrieben hast.

Schlechte Erfahrung sind kein Grund eine Katze abzulehnen, denn es handelte sich um eine andere Katze und andere Mieter. Er kann es nur ablehnen, wenn es sich um dieselben Mieter handeln würde, bei denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Vielleicht fragst Du freundlich nach, was das für Erfahrung waren. Du kannst ihm versichern, dass Du es besser machen würdest.

Na klar. Wenns im Mietvertrag so steht den du unterschrieben hast. Ist schließlich seine Wohnung

Oponn  06.05.2020, 08:19

Das stimmt so nicht.

1strabag  06.05.2020, 09:20
@Oponn

warum nicht?

Oponn  06.05.2020, 09:37
@1strabag

Weil er nicht willkürlich verbieten darf, sondern konkrete Gründe benennen muss.

1strabag  06.05.2020, 09:47
@Oponn

natürlich darf er, ist seine Wohnung

Oponn  06.05.2020, 09:50
@1strabag

Nein, darf er nicht. Auch die Wiederholung macht die Behauptung nicht richtiger.

1strabag  06.05.2020, 09:58
@Oponn

Bei dir aber auch nicht.
Wo steht's denn?

Oponn  06.05.2020, 09:59
@1strabag

Wie ich dir unten schon erläutert habe, müsstest du ein Recht zum Verbot belegen. Die Nichtexistenz von etwas kann man nicht beweisen.

Oponn  06.05.2020, 10:03
@1strabag

Da steht dann das exakte Gegenteil deiner Behauptung.

1strabag  06.05.2020, 10:47
@Oponn

Liest du eigentlich was ich verlinke ?

Oponn  06.05.2020, 10:55
@1strabag

Im Gegensatz zu dir schon. Da steht nämlich, dass er nicht einfach verbieten darf. Hast du wohl überlesen.

1strabag  06.05.2020, 10:56
@Oponn

du liest nur das was du lesen willst.

da steht was von sachlichen Gründen....

Oponn  06.05.2020, 11:02
@1strabag

Oh, du hast es erfasst. Vorhin reicht für dich noch, dass es seine Wohnung ist. Zudem habe ich das mit den Gründen schon oben geschrieben, woraufhin du mir vehement widersprochen hast. Aber schön, dass du es eingesehen hast.

1strabag  06.05.2020, 11:03
@Oponn

genau, das diskutieren wir ja schon anderer Stelle.

deiner Meinung nach soll der Vermieter Unmögliches beweisen.

kein Problem also für dich.

Oponn  06.05.2020, 11:39
@1strabag

Nein, das diskutieren wir nicht. Das habe ich dir schon ganz zu Anfang erläutert, und du hast widersprochen. Schön, dass du deinen Irrtum erkannt hast. Wenn der Vermieter seinen Grund nicht nachweisen kann, kann er nicht verbieten.

1strabag  06.05.2020, 12:07
@Oponn

Wie du schon sagtest:

Nichts kann man nicht nachweisen.

Oponn  06.05.2020, 12:09
@1strabag

Nichts soll man ja auch nicht nachweisen, sondern etwas, nämlich den Grund.

1strabag  06.05.2020, 12:09
@Oponn

Den hatte er.

Oponn  06.05.2020, 12:11
@1strabag

Nein. Auch das habe ich dir schon ausführlich erläutert. Ansonsten ist eben rechtlich irrelevant, was nicht belegbar ist.

1strabag  06.05.2020, 12:56
@Oponn

Genau.

Padri  15.05.2020, 12:01

Im Mietvertrag steht nichts von einem Verbot. So steht es in der Fragestellung.