Darf der Vermieter eine Katze verbieten wegen schlechter Erfahrung?
Hallo, ich wollte mir eine Katze zulegen und habe deshalb meinen Vermieter gefragt ob dies erlaubt ist. Er hat gesagt, dass er es nicht erlaubt, weil es zuvor schon schlechte Erfahrungen gegeben hat. Im Mietvertrag steht nichts von einem Verbot. Dort steht nur dass mit dem Vermieter Absprache gehalten werden muss. Meine Frage ist ob er es rechtlich gedehen verbieten darf ?
3 Antworten
- Die Haltung einer Katze bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung.
- Die darf er zwar nicht pauschal wg. schlechter Erfahrungen verweigern, dürfte aber für die Begründung einen konkreten, nachvollziehbaren Grund anführen.
- Im Ergebis ist die erwartbar ablehnende Entscheidung damit bekannt.
- Bei ungefragter Haltung riskierst du sofortiges Abschaffungsverlangen und sogar deine fristlose Kündigung wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache.
G imager761
Hier findest Du die Antworten: https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/
Generell darf ein Vermieter die Haltung einer Katze nicht verbieten. Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, den Du ja unterschrieben hast.
Schlechte Erfahrung sind kein Grund eine Katze abzulehnen, denn es handelte sich um eine andere Katze und andere Mieter. Er kann es nur ablehnen, wenn es sich um dieselben Mieter handeln würde, bei denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Vielleicht fragst Du freundlich nach, was das für Erfahrung waren. Du kannst ihm versichern, dass Du es besser machen würdest.
Na klar. Wenns im Mietvertrag so steht den du unterschrieben hast. Ist schließlich seine Wohnung
warum nicht?
Weil er nicht willkürlich verbieten darf, sondern konkrete Gründe benennen muss.
natürlich darf er, ist seine Wohnung
Nein, darf er nicht. Auch die Wiederholung macht die Behauptung nicht richtiger.
Bei dir aber auch nicht.
Wo steht's denn?
Wie ich dir unten schon erläutert habe, müsstest du ein Recht zum Verbot belegen. Die Nichtexistenz von etwas kann man nicht beweisen.
Da steht dann das exakte Gegenteil deiner Behauptung.
Liest du eigentlich was ich verlinke ?
Im Gegensatz zu dir schon. Da steht nämlich, dass er nicht einfach verbieten darf. Hast du wohl überlesen.
Oh, du hast es erfasst. Vorhin reicht für dich noch, dass es seine Wohnung ist. Zudem habe ich das mit den Gründen schon oben geschrieben, woraufhin du mir vehement widersprochen hast. Aber schön, dass du es eingesehen hast.
genau, das diskutieren wir ja schon anderer Stelle.
deiner Meinung nach soll der Vermieter Unmögliches beweisen.
kein Problem also für dich.
Nein, das diskutieren wir nicht. Das habe ich dir schon ganz zu Anfang erläutert, und du hast widersprochen. Schön, dass du deinen Irrtum erkannt hast. Wenn der Vermieter seinen Grund nicht nachweisen kann, kann er nicht verbieten.
Nichts soll man ja auch nicht nachweisen, sondern etwas, nämlich den Grund.
Den hatte er.
Nein. Auch das habe ich dir schon ausführlich erläutert. Ansonsten ist eben rechtlich irrelevant, was nicht belegbar ist.
Genau.
Im Mietvertrag steht nichts von einem Verbot. So steht es in der Fragestellung.
Das stimmt so nicht.