Ärger mit dem Nachbarn wegen meiner Katze.
Hallo,
meine Nachbarn haben ein "großes" Problem mit meiner Katze. Sie beschwerten sich schon im letzten Sommer, dass mein Kater (kastriert, mit 6 Monaten, heute 4 Jahre), bei ihnen im Bett lag und auf Ihren Gartenmöbeln mit Auflage schlief. Ich habe mich daraufhin bei ihnen höflich entschuldigt und Ihnen damals schon geraten, wenn sie meine Katze auf ihrem Grundstück sehen, einfach mit dem Wasserschlauch zu verscheuchen. Außerdem habe ich auf meiner Terasse einen Stuhl mit Katzenbett gestellt. Er liegt täglich darauf. Ich habe dann im Dez. nochmal nachgefragt, ob es nochmal Probleme gab. Sie verneinten. im Mai, diesen Jahres, klingelten die Nachbarn am Sonntag an meiner Tür. Sie beschwerten sich, dass meine Katze erneut im Nachbarhaus war und das Balkongeländer zerkratzt hat. Ich entschuldigte mich erneut und bot sofort an den Schaden meiner Versicherung zu melden. Der Nachbar meinte nur, er duldet diesen Kater nicht länger auf seinem Grundstück. Außerdem hätte er lieber Vögel im Garten und keine Federn. Er hätte außerdem noch Katzenurin am Kellerfenster. Ich versuchte ihm vergeblich zu erklären, dass meine Katze eben ein Freigänger ist und rein und raus darf, wann sie möchte. Außerdem benutzt meine Katze regelmäßig ihr Katzenklo und Beute hat der mir schon seit über einem Jahr keine mehr gebracht. Außerdem ist er kastriert und ich kann mir nicht vorstellen, dass er wirklich an ihr Kellerfenster pinkelt. Abgesehen davon, sind ja noch mehr Katzen in der Nachbarschaft und nicht nur meine und ganz wichtig, Katzen kann man nicht erziehen. Meine Haftpflicht ist natürlich bereit, den Schaden zu begleichen, den Schaden, den meine Katze angerichtet hat zu begleichen. Der Herr Nachbar hat auch Fotos gemacht, wie unsere Katze auf seinem Rasen an etwas schnüffelt. Es tut mir ja leid, für meinen Nachbarn, dass ihn mein Kater belästigt, aber ich kann doch nicht meine Katze, die seit kleinauf ein Freigänger ist, auf einmal einsperren. Aber genau dass möchte mein Nachbar. Muss ich mich denn daran halten? Ich möchte meine Katze gerne Artgerecht halten und weder einsperren noch anleinen. Was soll ich nur machen? Ich soll bei der Versicherung auch Stellung nehmen. Mehrere Nachbarn haben mir bestätigt, dass sie auch schon Probleme mit meinen Nachbarn hatten. Danke für die Antworten.
8 Antworten
Es ist Deine Katze also hast Du dafür zu sorgen, dass sie nicht beim Nachbarn rumrennt. Und es stimmt auch nicht, dass man Katzen nicht erziehen kann. Sprich mal in Ruhe mit dem Nachbarn, erkläre welche Möglichkeiten Du hast und was eben nicht geht. generell hast Du aber dafür zu sorgen, dass die Nachbarn nicht belästigt werden, dabei spielt es keine Rolle wie viele Katzen bei Euch noch rumlaufen, denn hier geht es um Deine Katze
richtig, man kann katzen erziehen. aber nur in gewissen dingen. der katze erklären, daß sie beim nachbarn nichts zu suchen hat, kannst du nicht. dieser kann mit gewissen mitteln z.b. wasser vielleicht erreichen, daß sie fernbleibt. aber mehr auch nicht.
Ahja, wie willst du einer Katze denn bitteschön klar machen, dass sie beim Nachbar nichts zu suchen hat? Willst du sie vor deiner Hütte anbinden oder was?
Katzen sind nunmal "Freigeister" und haben eher eine dominante als gehorchende Rolle.
Das man Katzen "erziehen" kann, weiss ich selbst. Ich hab ihm z.B. beigebracht nicht auf den Tisch zu springen oder an Tisch nicht zu betteln. Auch sein Katzenklo benutzt er ja durch meine "Erziehung" seit seiner Babyzeit. ABER: Ich kann ja wohl schlecht meiner Katze einen Peilsender einbauen nur um zu schauen, dass sie nicht in Nachbarsgarten geht. Das einzige, was ich machen kann, ist meine Katze einsperren und das will ich nicht.
Da es unmöglich ist, Katzen innerhalb des Grundstücks des Halters so sicher zu verwahren, dass diese nicht auf das Grundstück des Nachbarn entlaufen können, hat der Nachbar keinen Anspruch auf Untersagung des Haltens einer Katze
Nichts musst du tun. Hat er denn gesehen ob deine Katze wirklich das Balkongeländer verkratzt hat? Kann ja auch jede andere Katze gewesen sein.
Selbst wenn der Nachbar Dich verklagen sollte auf Unterlassung des Aufhaltens der Katze auf seinem Grundstück, so wird er wohl ganz schlechte Karten haben. Wegen der rechtlichen Seite mache ich mir da weniger Sorgen, eher um die Gesundheit Deines Haustieres - nicht dass er Deine Katze vergiftet, weiß ja nicht, wie die so drauf sind. LG Butti
Das ist typisch deutsch, hier in England bekommen wir jeden Tag Besuch von den Nachbarskatzen, die auch gern durch die offene Gartentür in Richtung Küche wandern. Da regt sich niemand auf.
Dein Nachbar ist in der Beweispflicht, ob es nun dein Kater war, der ihn das verkratzt hat, schon wenn mehrere Katzen in der Nachbarschaft leben. Und es gibt immer Menschen, die Gründe suchen, wie sie Nachbarn ärgern können. Hier darf man Sonntags sogar Rasen mähen.
LG Babsi
Mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass der Nachbar hier in irgendeiner Weise eine rechtliche Handhabe hat sehe ich keine Möglichkeit einer Katze den Zugang zum Nachbargrundstück zu verwehren außer sie einzusperren.
Erst einmal ist der Nachbar in der Beweispflicht, dass deine Katze ihn belästigt und da reicht ein Foto von deiner Fellnase, wie sie am Rasen schnuppert lange nicht aus.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhause (3 Parteien) und unsere Katzen sind Freigänger. Im letzten Jahr kamen die Nachbarn aus dem EG und meinten, dass sie es nicht so witzig finden, wenn unsere Katze im Kinderzimmer der 1-jährigen Tochter rumspringt. Das verstehe ich natürlich und habe eine Dose SSSCAT besorgt, das erschrickt Katzen, die sich nähern mit Druckluft. Siehe da, Problem gelöst.
Biete deinem Nachbarn doch an, dass du ihm z. B. eine Katzenabwehr für den Garten besorgst. Da gibt es bspw. Rasensprenger mit Annäherungssensor, da wird die Katze ganz von selbst naß, ohne das er was tun muss. Und vor allem auch nachts.
Ansonsten ist der Typ halt ein armer Stinkstiefel der anscheinend nichts besseres zu tun hat als Streit zu suchen.