Darf der Vermieter monatliche kosten für ein Haustier erheben?

13 Antworten

Die Katze als Sache kann mit dem Vermieter keinen Mietvertrag abschließen. Deine Partnerin ist Eigentümerin der "Sache" und hat durch Zuzug auch das Recht erhalten ihre "Sachen" mit in die Wohnung einzubringen.

Der Vermieter ändert hier einseitig den Mietvertrag, indem er die Miete erhöht. Dem ist zu widersprechen. Verwaltungsgebühren hat der Mieter nicht zu tragen. Auch hier wäre zu widersprechen. Auflagen zur Tierhaltung, soweit sie hygienischen Vorschriften folgen, muss der Mieter erfüllen.

Kirsche250887 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 16:59

Wir sind jetzt bei einem Anwalt gewesen, der uns leider mitgeteilt dass das tatsächlich rechtens ist.

Das einzige was man wohl Anfechten könnte ist der DNA Test, aber er hat uns davon abgeraten da der Anwalt der Genossen schaft und die Genossenschaft selbst dafür bekannt sind einem wenn man auf STREITkurs ist das Leben so unangenehm wie möglich zu machen! Er riet uns tätsächlich zum umzug anstatt in Gefecht zu ziehen. Wir sind jetzt notgedrungen auf alle forderungen eingegangen und suchen uns tatsächlich baldigst eine neue Wohnung!

albatros  08.12.2017, 10:23
@Kirsche250887

Wir sind jetzt bei einem Anwalt gewesen, der uns leider mitgeteilt dass das tatsächlich rechtens ist.

Der Anwalt hat m. E. keine Ahnung von Mietrecht.

Ich finde im deutschen Mietrecht diesbezüglich keine Regelung bzw. Vorgabe.

Natürlich kann der Vermieter all das verlangen, deshalb musst du dem aber nicht folgen. Was er verlangt ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Außerdem eine einseitige unzulässige Änderung des Mietvertrages.

Demnächst schreibt er vor, wie groß deine Zimmerpflanzen sein dürfen... .

Also abgesehen von Ferienwohnung hab ich noch kein Fall gehört wo man für eine Katze Miete bezahlen muss.

Was ich dir vorschlagen kann - denn man möchte ja nun auch nicht unbedingt Streit mit dem Vermieter - eine Haftpflichtversicherung, falls es ihm um sein Hab und Gut geht. Eine Haftpflicht hat man ja in der Regel sowieso und bei unserer ist es so, dass Schäden welche unsere Katzen in der Wohnung anrichten (beispielsweise hat eine von unseren in der letzten Wohnung eine Zimmertür angeknabbert, warum auch immer - die Versicherung hats bezahlt) mit abgesichert sind.

So könntest du ihm das vielleicht entgegenkommend vorschlagen und er lässt die 15 Euro weg. Wobei ich mit ziemlich sicher bin, dass weder die Anforderungen noch die Mehrkostenberechnung zulässig sind.

Kirsche250887 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 18:39

Hallo, das mit der Haftpflichtversicherung(die Nachweißlich für Haustierschäden aufkommt) reicht der Genossenschaft/Vermieter nicht.

Ich habe ja auch eine Kaution hinterlegt die weit über 1000 Euro liegt die bei Auszug für schäden aufkommen könnte.

Aber das scheint nicht von belang zu sein! V_,V

speelidy  07.11.2017, 18:49
@Kirsche250887

Mh, das ist echt merkwürdig.

Wir haben auch eine sehr hohe Kaution hinterlegt und im Normalfall muss man ja immer eine Kaution hinterlegen, dennoch waren in unserem Fall die meisten beruhigter als das mit der Haftpflicht erwähnt wurde. Und wir haben das mit der Tür nirgends erwähnt ;-)

Man trifft leider nicht häufig auf gute Stimmung wenn es um Haustiere geht, trotzdem würde ich mir solche Vorschriften nicht bieten lassen. Du müsstest ja auch nicht mehr Miete zahlen wenn nur deine Freundin eingezogen wäre. Der Vermieter oder die Genossenschaft sollen das erstmal schriftlich rechtfertigen und damit würde ich zum Mieterbund gehen. So würde ich es zumindest machen wenn alles andere nichts bringt.

Miete für Katze? Wo sind wir denn hier gelandet. Absolut unmöglich und die Vorschriften des Vermieters für die Tierärztliche Versorgung sind absoluter Schwachsinn. Kastration ist O.K., weil Tiere markieren und das könnte riechen. Alles andere geht ihn absolut nichts an.

korruptepolitik  07.11.2017, 21:58

Mich wundert nur, das der Vermieter versäumt hat, für die Katze Nebenkosten in Rechnung zu stellen.

beangato  07.11.2017, 22:06
@korruptepolitik

Man sollte ihn auch nicht auf die Idee bringen.

Hab gerade mal orientierend mit meiner Frau (Juristin) gesprochen: Sie sieht das als rechtlich nicht haltbar, Kosten wie auch genannte Voraussetzungen (Impfung,Chip etc)! Er soll doch mal argumentativ die Kosten für die Katze belegen! 

T3Fahrer

Kirsche250887 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 18:35

Genau so sehen wir das auch, auf Anfrage der zusammenstellung der Kosten kam... "1. Der monatliche Tierhaltungszuschlag umfasst nicht die Verunreiningung durch die Katze. Inbegriffen sind u.a. die Bearbeitung des Antrages, Problem- Konfliklösungen, erhöhte Kontrollaufwände, ..."  tatsächliches eAmil Zitat.

Bearbeitung des Antrages würde ich eine einmal Zahlung einsehen.

Problem und Konfliktbewältigung, dazu wurde im Vorfeld eine Umfrage vom Vermieter gestartet in einem 7 Parteien Haus, mit 5 Zusagen und 2 nicht termin gerechter abgabe enthielten.

Und zu dem Thema Chip: " 4. Eine Chippung der Katze zählt zu unseren Voraussetzungen zur Genehmigung der Katzenhaltung. Auch eine Wohnungskatze ist nicht davor gefeit, aus der Wohnung zu entwischen und lässt sich durch den Chip besser Identiefizieren."

Das wäre doch aber unsere und der Genossenschafts Sorge?!

Und bei dem DNA test versteh ich es auch nicht da selbst wenn sie mal auf entdecker Tour ist, scheißt sie nicht instant alles, überall voll.

Wir sind echt etwas verzweifelt und sehr verärgert über die Situation vorallem da in unserer unmittelbaren nachbarschaft ungelogen zirka 5 Katzen leben die auch nicht nur reine Wohnungskatzen sind welche dabei ebenfalls zur Genossenschaft gehören versuchen wir gerade in erfahrung zu bringen.

T3Fahrer  07.11.2017, 18:59
@Kirsche250887

Was soll denn bitte vermehrt wegen eurer Katze kontrolliert werden?!

Die Antragstellung würde ich auch nicht bezahlen! Das gehört halt zu den Aufgaben des Vermieters sich mit Anfragen auseinanderzusetzen, das muss man nicht extra zahlen - das ist ja keine Dienstleistung! Und dass der Vermieter die übrigen Mieter befragt, ist ja nicht eure Entscheidung und nicht euer Problem! Oder habt ihr einer kostenpflichtigen Befragung zugestimmt?!

Ob ihr chipt oder nicht ist eure Sache! Eure Katze muss ja kein "Nummernschild" tragen! Falls sie abhanden kommt, ist es halt euer Problem..

Wozu soll denn der DNA-Test dienen?! Der Vermieter wird ja schwerlich DNA-Tests durchführen, um irgendwas eurer Katze zuzuordnen...

Ich empfehle euch einen kurzen, knackigen Brief vom Anwalt, dann ist Ruhe im Karton! Wenn es sich dann erledigt hat, könnt ihr dessen Kosten auch auf den Vermieter abwälzen...

T3Fahrer

Kirsche250887 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 16:59
@T3Fahrer

Wir sind jetzt bei einem Anwalt gewesen, der uns leider mitgeteilt dass das tatsächlich rechtens ist.

Das einzige was man wohl Anfechten könnte ist der DNA Test, aber er
hat uns davon abgeraten da der Anwalt der Genossen schaft und die
Genossenschaft selbst dafür bekannt sind einem wenn man auf STREITkurs
ist das Leben so unangenehm wie möglich zu machen! Er riet uns
tätsächlich zum umzug anstatt in Gefecht zu ziehen. Wir sind jetzt
notgedrungen auf alle forderungen eingegangen und suchen uns tatsächlich
baldigst eine neue Wohnung!

T3Fahrer  15.11.2017, 17:07
@Kirsche250887

Das tut mir leid mit euren Unannehmlichkeiten! Unabhängig von einer Rechtmäßigkeit ist es natürlich die Frage, ob man sich mit seinem Vermieter rechtlich auseinandersetzen möchte, wenn man in der Wohnung bleiben will...

Ich zweifle zugegebenermaßen die Rechtmäßigkeit der meisten Forderungen noch an...