Freilaufende Hunde auf Grundstück, Gesetzeslage?

11 Antworten

Was steht denn bei euch in der Verordnung von der Gemeinde?

Ansonsten kann ich dir noch den Tipp geben ein kleines deo in die Hand zu nehmen und so tun als würdest du dem Hund das draufsprühen wollen. Viele Leute leinen dann ihre Hunde schneller an als du schauen kannst oder du spritzt ihm etwas Wasser ins Gesicht.

Mache das immer, wenn Leute zu blöd sind ihren Hund an die Leine zu nehmen obwohl sie sehen, dass meiner an der Leine ist.

Bellla13 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 22:33

Leinenpflicht, ausser in vorgsehenen Bereichen.

Leider habe ich besseres zu tun, wie den ganzen Tag mit einer Deoflasche Hunde zu bedrohen. Obwohl es ansonsten ein guter Tip ist, danke.

Wenn's wirklich darum geht das deine Tiere dabei sterben, dann mach doch einfach ein Zaun rum.

Ich versteh nicht so ganz, wie eine Kuh ihr Leben lassen kann dabei. Denn lässt du die Kühe uneingezäunt? Wie kommt der Hund da denn hin? Bin verwirrt.

Wenn deine Tiere keinen Schaden nehmen, hötte ich persönlich jetzt nichts dagegen wenn Hunde da frei auf der Wiese rennen, der Kot würd mich auch nicht stören, in der freien Natur rennen ja auch Wildtiere rüber und hinterlassen ihre Hinterlassenschaften.

Sorry falls es für dich "als Angriff" rüber kommen sollte, das solls nicht sein, nur meine Meinung, entstanden auch surch ein wenig Verwirrtheit, wie Hund - Kuh tötet und wie Kuh ohne Zaun läuft!?

Ansonsten mein Tip halt wirklich der Zaun.

Bellla13 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 22:55

Zaun ist da. Eben nur ein Elektrozaun, weil ein fixer Zaun aufgrund der Wildtiere nicht möglich ist. Auch der Arbeitsaufwand ist zu groß. Kleinere Hunde kommen unten leicht durch, und fünf Litzen zu spannen ist auch nervig. Der Kot der Hunde ist gefährlich für Rinder, denn da ist so eine Bakterie drinnen. Wenn die Kuh dann Grass oder Heu frisst, wo der Kot dran war, kann es zum Tod führen. Oft sterben dann auch die Kälber, oder es kommt zu Fehlstellungen. Ein Fuchs zb. ist ein Wildtier, da ist es was anderes, denn der wird ja nicht von Menschen gehalten, die sich darum kümmern können.

Hoffe du kannst mir ein wenig folgen.

AkrobatBerlin93  23.04.2019, 22:59
@Bellla13

ach..ok, ja gut das wusste ich echt nicht. das ist dann natürlich unpraktisch. :/ ist ja krass dass das son unterschied ist mit dem kot. da hat ich noch nie gehört von.

Daywalker1965  23.04.2019, 23:08
@AkrobatBerlin93

Ist es.. Hasenküttel sind für viele Hunde z. B. wie Smarties 😁 Da passiert auch nix.. Fressen sie Pferdeäpfel kann es übel werden.

Uns so ist es eben auch bei Kühen oder anderen Tieren.

Daywalker1965  23.04.2019, 22:50

Die Kühe sterben weil ihr Futter durch den Hundekot verunreinigt wird und sie krank werden.

AkrobatBerlin93  23.04.2019, 22:55
@Daywalker1965

dann würden doch kühe reihenweise umkippen? wenn fuchs und hase da drauf macht!?

Natürlich kannst du solche Leute anzeigen.

Wenn es eine Privatstrasse ist, kannst du natürlich den Durchgang für alle Wanderer oder Hunde verbieten.

Grundstücksicherung. Wenn das Gelände so eingezäunt ist, dass man quasi einbrechen müsste, dann ist es Hausfriedensbruch.Stell einen Zaun auf, lege diesen unter Strom, Warnhinweistafeln und mehr geht nicht. Schreibe ein nettes Schild, dass die Leute zum Nachdenken anregt, und vieles könnte sich verbessern. Z.B Liebe Hundehalter auch der Kot ihres Hundes könnte zurück in ihre Nahrungskette kommen, möchten sie den Kot ihres Hundes im Steak mitessen? Bitte entfernen sie im Interesse aller den Kot ihres Hundes von unseren Weiden.

Bellla13 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 22:59

Nette Schilder, böse Schilder, Zäune, manchmal glaube ich, das wirklich nur die Polizei helfen kann.

verreisterNutzer  24.04.2019, 19:24
@Bellla13

und dann nur, wenn du den Übeltäter auf frischer Tat ertappst

Moin,

hausfriedensbruch und Sachbeschädigung sehe ich nicht erfüllt. Maximal hausfriedensbruch, wenn die Menschen sich ebenfalls auf sein Grundstück begeben.

ansonsten kommst du dort nur über das Ordnungsamt bzw Mahnung und privatrechtliche Unterlassungsklage weiter.