Mann bedroht meinen Hund und will uns anzeigen. Was kann ich tun?
Hallo
Ich war gerade eben mit meinem Hund draußen, ein Jogger lief auf uns zu und ich nahm an er wolle an uns vorbeigehen und somit auch weiter geradeaus laufen. Ich musste mit meinem Hund abbiegen und dachte mir also nichts dabei aber der Mann ist ebenfalls abgebogen und hat sich praktisch an meinem Hund vorbei gequetscht. Nelson (mein Hund) ist zwar nicht aggressiv und er würde auch niemals jemanden beißen (vorallem nicht draußen und Fremde) aber er ist sehr schlecht gegenüber anderen Menschen, vorallem Männern, eingestellt und bellt schonmal wenn ihm jemand zu Nahe kommt. Wir sind schon mit einem Hundetrainer daran ihm das ab zu gewöhnen aber er bellt ab und an immer noch. Auf jeden Fall hat er den Mann angebellt und ist etwas auf die Hinterbeine gegangen, natürlich hab ich ihn sofort zurück gezogen und er wäre auch viel zu Weit von dem Mann entfernt gewesen um ihn (hätte er das gewollt) zu verletzten. Der Mann ist dann ziemlich genervt weiter gelaufen und ich dachte anfangs er würde es auf sich beruhen lassen aber nach einer Weile ist er dann mit seinem Fahrrad direkt auf uns zu gefahren und hat bei uns angehalten um meinem Hund zu drohen. Er meinte dass sollten wir uns noch einmal über den Weg laufen dann hätte er seine Stange dabei und er würde, das kann er mir garantieren, meinem "Vieh" den Kopf einschlagen. Außerdem würde er wenn Nelson noch einmal jemanden so "angreifen" würde das Ganze amtlich machen. Meine Frage ist jetzt kann er mich bzw meinen Hund dafür wirklich anzeigen? Und wenn ja was würde das für meinen Hund bedeuten? Eine Geldstrafe für mich? Muss ich den Hund abgeben? Muss er absofort ein Maulkorb tragen? Oder kann er sogar eingeschläfert werden? Außerdem möchte ich gerne wissen was ich gegen diesen "charmanten Herren" tun kann? Kann ich ihn für diese Drohung anzeigen? Ich weiß dass es strafbar ist jemanden mit körperlicher Gewalt zu drohen jedoch gilt das für Menschen also nehme ich mal an das dies nicht für Tiere gilt(?) Aber es ist schließlich auch strafbar jemanden zu bedrohen die der Person (also mir) nahe steht oder viel bedeutet, gilt das auch für Tiere? Schließlich dient diese Drohung ja genauso als Zwang sich seinem "Vorschlag" zu beugen wie es bei einem Menschen der Fall wäre.
8 Antworten
Hallo,
tief
durchatmen und unter "Erfahrungen" abhaken. Du weißt jetzt ja wie dieser Mensch aussieht und kannst beim nächsten Mal einfach ausweichen. Auf rgendwelche Grundsatzdiskusionen lass ich mich gar nicht mehr ein und gehe weiter. Wenn er dich tatschlich nicht weiter gehen lassen sollte, deutliche Ansage, dass du dich bedroht fühlst und er jetzt aus dem Weg zu gehen hat. Macht er es nicht entweder um Hilfe rufen (so blöd sich das anhört) oder mit dem Handy die Nummer der Polizei wählen. Da würde ich dann auch nicht ewig den Sachverhalt schildern, sndern kurz und bündig sagen, dass du von einem Mann festgehalten wirst und Angst hast.
Du hattest den Hund so unter Kotrolle das es zu keinerlei Schädigung gekommen ist und diese auch nicht kurz bevor stand. Da würde ich mir keine Gedanken machen. Zu dem ist dir das Problem ja auch bekannt und du arbeitest daran!
Bin leider kein Winkeladvokat, aber mein (hoffentlich gesunder) Menschenverstand sagt mir, das der Mann nicht alle Tassen im Schrank hat. Das er aktiv noch einmal herkam, zeigt eher agressives und provokantes Verhalten. Schade, das Du kein MMA- Fighter, Türsteher oder Vergleichbares bist. Da wäre so eine Drohung ein Eigentor. Auch wenn es schwerfällt, ganz sachlich die Vorgeschichte des Hundes dem Unterbelichteten erklären und klarstellen, das seine Drohung zu weit geht.
Den Hund zu töten wäre Sachbeschädigung, womit die Drohung nur schwer verfolgbar ist.
Einfaches Bellen ist aber andererseits auch kein großes Problem, also bleib entspannt. Ar*schlöcher gibts überall.
Leider ja.
Den Hund zu töten wäre eine Straftat nach dem TierschG.
Ich weiss nicht, warum hier alle von Sachbeschädigung reden. Nur weil auf ein Tier das Sachenrecht anzuwenden ist, heisst es noch lange nicht, dass es nur eine Sache ist.
Hier der Text des § 90a BGB:
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Dieses Problem mit joggern kommt mir sehr bekannt vor:D du musst dir überhaupt keine sorgen machen solang dein Hund den jogger nicht gebissen hat ist alles gut. Vergiss den blöden Typen. Auf dein Hund kommt nichts zu er wird dir weder weg genommen noch musst du ieine Geldstrafe zahlen.
Sieh zu, dass du deinen Hund erzogen bekommst. Dass du mit deinem Hund zum Wesenstest aufgeboten wirst ist ganz schnell passiert.
Das Problem geht von dir und deinem Hund aus, da bleibt nur sich höflich zu entschuldigen und glaubhaft zu versichern, dass so etwas nie wieder vorkommt!
Dein Hund ist nicht genug sozialisiert, also ganz bescheiden und still sein.
Der Psychopath war eindeutig nicht sozialisiert.
Der Fehler liegt beim Hundehalter, von ihm geht das Problem aus!
Als Kind vom Hund gebissen worden? xD
Nö Hundehalter
Der Hund ist erzogen, er hat nur angst vor Männern bzw Menschen die ihm zu Nahe kommen und dann z.B. Eine Mütze tragen und somit ihr halbes Gesicht verdeckt ist. Und ihm das ab zu gewöhnen da bin ich schon dabei aber der Hund ist gerade einmal ein Jahr alt.
Sachbeschädigung😂 Der Hund ist ein Objekt. Ich weiß, dass es so ist. Ist aber trotzdem irgendwie lustig.