Taubendreck von Nachbar beeinträchtigt uns
Hallo, kurz zur Erklärung: unser Nachbar unterhält an unserer Grundstücksgrenzer eine Hühner und Taubenzucht- kein Grenzabstand-.Die Zucht bestand schon bevor wir dieses Haus bezogen- gehörte meiner Frau ihrem Opa-. Nun ist sein Tauben und Hühnerstall an unseren Holzschuppen einfach angebaut, d.h. unsere Schuppenaussenwand dient Ihm gleichzeitig als Innenwand. Seit wir dort wohnen ist uns die Nutzung unseres Schuppens als Abstellraum für Fahrräder und der gleichen nur unter erschwehrten Bedingungen möglich. Sein Taubendreck- Staub bedeckt innerhalb kurzer Zeit unsere abgestellten Sachen. Der Nachbar wollte jetzt seine Zucht an unserer Grenze nuch erweitern, d.h. noch einen Taubenschlag mit sammst Voliäre errichten. .Genau vor unserer Sitzecke und Hauseingangsbereich. Unser Haus steht nur 3m von dieser Grundstücksgrenze. Einen Sandkasten für die Kinder haben Wir auch nocht dort. Baubeginn wärend unserer Urlaubsreise ohne uns zu fragen. Zum Glück kamen wir wieder bevor er mit dem Bau begann. Erdaushub hatte er schon begonnen. Dieses Vorhaben konnte ich mit einem Gespräch noch abwenden.Seit dem ist unser Verhältnis noch angespannter. Aber was soll ich wegen der Taubendreck, Staub und Gestank unternehmen ? Muss ich aus Bestandschutz Gründen das Alles hinnehmen oder kann ich mich erfolgreich wären?
4 Antworten
Informiere dich beim Bauamt ob der Taubenschlag genehmigt ist. Gibt es eine Vereinbarung mit dem Vorbesitzer über die Grenzbebauung? Die Bauart von Taubenschlag und Schuppen spricht dafür. Dann hättet ihr sie mit gekauft. Dichtet euren Schuppen mit Kunststofffolie Luft- und Staubdicht ab. Über so etwas sollte man sich Gedanken machen bevor man ein Haus kauft.
Ich würde mal beim Amt nach einem Streitschlichter gehen ...vielleicht hat dieser Vorschläge wie das Verhältnis wieder entspannter werden kann....:) lg blümche
Vielleicht könntest du über § 906 BGB was erreichen. Jede Gemeinde hat da andere Auslegungen.
teile ihm mit,dass er abhilfe schaffen muss und erkundige dich,was in eurem wohngebiet bz.tierhaltung erlaubt ist.