Freiberufler in der Pflege (Heimbeatmung)?
Ich möchte mich gern in der ausserklinischen Intensivpflege selbstständig machen. Ich weiß, dass es einige große Schwierigkeit diesbezüglich bestehen.
Meine Idee ist ein Statusfeststellungsverfahren vor Beginn der Selbstständigkeit durchzuführen. Ich möchte es im voraus durchführen mit der Absicht, dass meine zukünftige Auftraggeber die Sicherheit haben, wenn es zur Betriebsprüfung kommt, keine Sozialabgaben für mich nachträglich abführen müssen.
Ist diese Idee so umsetzbar wie ich es mir gedacht habe?
2 Antworten
Ambulante Pflegedienste dürfen laut den Versorgungs - und Rahmenverträgen mit den Pflege/Krankenkassen KEINE freie Mitarbeiter beschäftigen.
Es gäbe die Möglichkeit sich als Einzelpflegekraft bei der Krankenkasse eine Zulassung zu beschaffen ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__77.html).
Diese dürfen dann jedoch nur Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen nach dem SGB XI erbringen.
Beatmung wäre eine Leistung nach dem SGB V und dafür bekommen Einzelpflegekräfte keine Zulassung.
Und dann ist die FRage zu klären wie du dies alleine schaffen willst an 365 Tagen, tgl. 24 für deinen Kunden da zu sein?
Alleine geht das überhaupt nicht.
Dir bleibt nur die Option einen ambulanten Pflegedienst, mit Spezialisierung auf die Heimbeatmung und die 24 Std. Betreuung, zu gründen und weiteres examninierte Pflegefachkräfte zu beschäftigen
Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind hänge ich diesem Beitrag einen Link an.
In den Rahmen und Versorgungsverträgen die zwischen den ambulanten Pflegediensten und den Pflege / Krankenkassen abgeschlossen werden.
Nachtrag. Liest du ein mal hier im Link § 5 Absatz 4 dort steht es
Hier der Link zur Checkliste.
das www lasse ich weg, sonst wird wieder von den admins gelöscht.
.pflegedienstgruendung.de/files/pdf/checkliste_pflegedienstgruendung.pdf
so einfach geth das nicht
alle bisherigen amb. Krankenpflegekräfte können das dir selbst beantworten, die jetzt diese selbständige Tätigkeit wahrnehmen....also vor Ort fragen.
Weißt du vielleicht wie die Pflegedienst es mit den freien Mitarbeitern regeln? Es ist ja so, dass einige trotzdem gebucht werden.
Das es explizit verboten ist Freiberufler zu beschäftigen, ist mir neu. Wo kann ich dich nachlesen?