Freiberufler in der Pflege (Heimbeatmung)?

2 Antworten

Ambulante Pflegedienste dürfen laut den Versorgungs - und Rahmenverträgen mit den Pflege/Krankenkassen KEINE freie Mitarbeiter beschäftigen.

Es gäbe die Möglichkeit sich als Einzelpflegekraft bei der Krankenkasse eine Zulassung zu beschaffen ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__77.html).

Diese dürfen dann jedoch nur Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen nach dem SGB XI erbringen.

Beatmung wäre eine Leistung nach dem SGB V und dafür bekommen Einzelpflegekräfte keine Zulassung.

Und dann ist die FRage zu klären wie du dies alleine schaffen willst an 365 Tagen, tgl. 24 für deinen Kunden da zu sein?

Alleine geht das überhaupt nicht.

Dir bleibt nur die Option einen ambulanten Pflegedienst, mit Spezialisierung auf die Heimbeatmung und die 24 Std. Betreuung, zu gründen und weiteres examninierte Pflegefachkräfte zu beschäftigen

Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind hänge ich diesem Beitrag einen Link an.

Jaegermeister87 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 21:34

Das es explizit verboten ist Freiberufler zu beschäftigen, ist mir neu. Wo kann ich dich nachlesen?

Griesuh  18.01.2016, 11:53
@Jaegermeister87

In den Rahmen und Versorgungsverträgen die zwischen den ambulanten Pflegediensten und den Pflege / Krankenkassen abgeschlossen werden.

Griesuh  17.01.2016, 17:41

Hier der Link zur Checkliste.

das www lasse ich weg, sonst wird wieder von den admins gelöscht.

.pflegedienstgruendung.de/files/pdf/checkliste_pflegedienstgruendung.pdf

so einfach geth das nicht

alle bisherigen amb. Krankenpflegekräfte können das dir selbst beantworten, die jetzt diese selbständige Tätigkeit wahrnehmen....also vor Ort fragen.

Jaegermeister87 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 13:39

Weißt du vielleicht wie die Pflegedienst es mit den freien Mitarbeitern regeln? Es ist ja so, dass einige trotzdem gebucht werden.

ischdem  15.01.2016, 17:54
@Jaegermeister87

leider habe ich mit diesen keine Erfahrung..

alles Gute und viel ERfolg