Wenn ein selbständiger feststellt das er eigentlich in die Rentenversicherung einzahlen muss wie lang hat er Zeit Nachzuzahlen?
Angenommen ein Mensch gründet ein Unternehmen und hat zu Beginn nur einen Auftraggeber, jetzt sucht er und sucht aber es bleibt dabei für 1,5 Jahre und er ist sozusagen Scheinselbständig oder arbeitnehmer änhlicher selbständiger. Dadurch müsste er ja eigentlich in die Rentenversicherung einzahlen. Wenn diese Person das jetzt der Rentenversicherung meldet, und die die Beiträge für die letzten 1,5 Jahre nachfordert. Wie lang hat dann der Selbständige Zeit diese nachzuzahlen, da es durchaus um mehrere Tausend Euro gehen könnte die nicht ma eben so fliesen?
2 Antworten
Dadurch müsste er ja eigentlich in die Rentenversicherung einzahlen.
Nur wenn
- er keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und
- regelmäßig mehr als 450,- € im Monat an Gewinn erwirtschaftet und
- keinen Befreiungsantrag für die ersten 3 Jahre stellt.
Wie lang hat dann der Selbständige Zeit diese nachzuzahlen, da es durchaus um mehrere Tausend Euro gehen könnte die nicht ma eben so fliesen?
Das hängt davon ab wann der Bescheid der DRV ergeht.
Genau um hier Rechtssicherheit zu haben, füllt man die Formulare V0023 und V0050 aus (Feststellung der Versicherungspflicht und Befreiung von dieser).
Nachzahlen muss er gar nicht unbedingt. (Bei der Krankenkasse ist das etwas anderes) Er hat dann eben eine Versicherungslücke in seinem Verlauf. Das wirkt sich besonders schlecht aus, falls er Erwerbgemindert werden sollte. Dann kommt er in ein Problem, die 36 PFLICHTBEITRÄGE in den letzten 5 Jahren nachzuweisen.