Kann ich die Auszahlung meiner Überstunden ablehnen?

8 Antworten

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Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Vergütungsanspruch

(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

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https://www.altenpflegeschueler.de/recht/arbeitsrechtliche-grundlagen-der-altenpflegeausbildung/

Frage: Muß ich Überstunden machen?

Antwort: Eigentlich nein.

Sollte sich dennoch ausnahmsweise die Notwendigkeit ergeben, sind die Überstunden kurzfristig wieder auszugleichen. Wenn kein kurzfristiger Ausgleich möglich ist, steht dem Auszubildenden eine besondere Vergütung zu. (§17, Abs.3)

Da sich das Gesetz nicht zur Form der Vergütung äußert, kann diese auch in der Zahlung eines prozentualen Zuschlags bestehen. Üblich wäre hier die tarifliche Höhe (25%). Ein Freizeitausgleich muß dennoch erfolgen.

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wegen Auskünften kannst Du Dich auch an die IHK oder an die Gewerkschaft (ver.di https://jugend.verdi.de/) wenden

Ebenfalls bin ich dankbar für Hinweise, wo ich mich seriös informieren kann.

Es gibt im Internet einige Rechtsportale, wo man Auskunft erhalten kann. Beachte dort aber bitte die Regeln. Häufig ist das so, dass du einen fiktiven Fall schildern mußt, weil das ansonsten als Beratung gilt und in diesen Forn nicht erlaubt ist.

Meines Wissens darf der AG das Geld auszahlen. Du könntest aber ggf. darum herum kommen, wenn du als Azubi keine Überstunden machen darfst. Da bin ich mir nicht sicher. Dann wäre es für den AG besser, dass Geld nicht auszuzahlen, sondern dir frei zu geben.

Sage ganz klar du wünschst dies nicht. und du möchtest a) dafür jetzt frei haben b) du Auszubildender bist und dass du bisher gerne eingesprungen bist, weil du das Problem siehst, dass du aber bis auf weiteres keine Überstunden mehr machen willst, weil es das Problem nicht löst und dir schadet und auch nicht erlaubt ist.

Ich bin nicht Mal sicher dass du als Auszubildender überhaupt überstunden machen darfst, da und dort vielleicht, wenn du am nächsten Tag weniger arbeitet, aber sicher nicht was du beschreibst.

Wende dich an die Amtstelle, die zuständig ist für Auszubildende. Melde den Betrieb und lass dich beraten.

herzilein35  10.01.2019, 11:42

Ich kenne das auch so. Als ich Ausbildung im Einzelhandel machte (Lebensmittel) waren Überstunden die Regel und es hat auch keinen gejuckt. Ich hatte zu spuren. Ausbezahlt und Freizeitausgleich gab es nicht. Eine 64 Stunden Woche war da normal, vertraglich festgelegt 3,7 Std. Bin morgends um 06.00Uhr auf die Arbeit und kam 23.30Uhr abends heim. Wenn ich dann mal pünktlich gehen wollte, hieß es immer, warum willst du jetzt schon gehen. Kam auch nicht zum lernen und musste in der Zeit mein Führerschein abbrechen.

P.S. War eine außerbetriebliche kooperative BaE Ausbildung. Also für den Betrieb kostenlose Arbeitskraft.

2AlexH2  10.01.2019, 12:20
@herzilein35

Natürlich versuchen es Arbeitgeber und sie können das von korrekt angestellten und bezahlten Mitarbeitern auch verlangen.

Aber doch nicht von Auszubildenden.

Macht so etwas nicht mit, das ist Ausbeutung, es sei denn ihr lernt mehr und profitiert.

Nein sagen.

Ich bin da bei weitem kein Fachmann und kenne mich in der Branche überhaupt nicht aus.
Bei uns ist es so, dass die Monteure (Windkraft) im Sommer massig Überstunden abbauen und so außerhalb der Saison zu Hause bleiben können bei normalen Lohn ohne Auslöse natürlich.

Wenn Dein Betrieb Dich nicht freistellen kann (Personalmangel usw.) kann er die Überstunden glaube ich auszahlen. Ich kenne auch die vertragliche Regelung bei euch nicht aber Überstunden können auch verfallen und dann hättest Du gar nichts mehr davon.

Frag mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nach, der wird Dir da eine vernünftige Antwort geben können denke ich.

2AlexH2  10.01.2019, 10:31

Du hast iwo recht, aber er ist Auszubildender, kein Angestellter, bekommt nicht Mal rechten Lohn. Da ist wohl einiges im Argen.

Archimedeshiwi 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 10:31

Danke dir. Die Pflege ist leider weniger Saisonabhängig, da die Leute ja 365 Tage im Jahr Pflege brauchen. Mal schauen was sich machen lässt.

2AlexH2  10.01.2019, 12:25
@Archimedeshiwi

Natürlich versuchen es Arbeitgeber und sie können das von korrekt angestellten und bezahlten Mitarbeitern auch verlangen.

Aber doch nicht von Auszubildenden.

Macht so etwas nicht mit, das ist Ausbeutung, es sei denn ihr lernt mehr und profitiert.

Nein sagen. Und ja es kann eben sein, dass dann gekündigt und gemobbt wird. Aber zumindest sollte man mit dem Chef das Gespräch suchen und sich einigen, zb anständiger Lohn wie eine Arbeitskraft oder eben klar und deutlich sagen nein.

Es gibt zudem rechtliche Bestimmungen zum Alter und der Menge Arbeitsstunden.

Du kannst auf jeden Fall mit Deinem Vorgesetzten sprechen, was aus seiner Sicht machbar ist. Wenn Du nichts unternimmt, wird das Geld ausgezahlt und gut ist. Also such das Gespräch.

Archimedeshiwi 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 10:25

Danke.