Als ungelernte Pflegehelferin in Rufbereitschaft?
Frage ist,.... ob ich als ungelernte Pflegehelferin für die Rufbereitschaft herangezogen werden kann ?
4 Antworten
Nur wenn im Rahmen dieser Rufbereitschaft auch eine qualifizierte Fachkraft zugegen ist bzw. gerufen wird.
Folgender Bedarf entsteht: Während des Nachtdienstes ist ein Patient gestürzt und es wird eine zusätzliche Helferin benötigt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du in einem Altenpflegeheim angestellt bist.
Da wir Pflegenotstand haben, spricht da nichts dagegen. Du darfst als ungelernte Kraft natürlich nur Handlungen ausführen, die Dir erlaubt sind. lg Lilo
Ich bezweifle das du irgendwas alleine machen darfst. Aber warum solltest du keine Rufbereitschaft haben? Als Unterstützung für eine Volle Pflegekraft Damit du einen besseren Einblick bekommst.... kann ich mir schon vorstellen. Aber alleine sicher nicht. Das währe etwas verantwortungslos.
ja und die Zeit der Rufbereitschaft wird ja auch bezahlt!
Solange du im Einsatz nur Sachen machst die du gelernt hast und die du machen darfst...wiso nicht.
Nicht das ich wüsste...denke das kommt auch auf den Träger an und natürlich muss der Arbeitsschutz beachtet werden, zum Beispiel muss vorher eine Erholungszeit eingehalten werden bevor man in die Bereitschaft geht usw.
Ist das nicht auch Bundesländerabhängig ?