Scheinselbstständigkeit als Kleinunternehmer/ DJ?
Hallo Forum,
ich hätte eine Frage bezüglich meines Nebenjobs. Ich bin Student und arbeite nebenberuflich als DJ. Dafür habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. IdR komme ich auf 400 Euro Verdienst im Monat. Das Limit ist also kein Problem , hier aber mein Problem:
Ich habe das letzte Jahr ausschließlich in einem Club aufgelegt, ich bewerbe mich auch nicht aktiv um andere Stellen, da ich als Student schon genug zu tun habe.
Da die Scheinselbstständigkeit ja an Kriterien gebunden ist wie:
- Weisungsungebundenheit
- Eigene Geschäftsräumlichkeiten
- Hintergründe der Selbstständigkeit
... bin ich mir nicht sicher ob es hier zu steuerrechtlichen Problemen kommen könnte. An sich bin ich nicht an meinen Chef gebunden, aber in der Natur des Jobs liegt ja das ich seine Geschäftsräumlichkeiten nutze und an " gewisse Zeiten" gebunden bin. (Montags um 8 uhr morgens braucht niemand einen DJ)
Könnte hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegen?
Sollte ich mir Gedanken machen? Ich weiß, dass die DRV dies prüfen kann, da dies aber verbindlich geschieht, würde ich gerne erst mal eure Meinungen hören.
LG
6 Antworten
Deine Überlegungen sind durchaus berechtigt
1. Selbständigkeit (Handeln auf eigene Verantwortung, Gefahr, Rechnung) ...
4.) Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (z. B. durch Werbung mit Karten, Flyern, Promotion oder Internetauftritte) ...
Zu 1.) Die Selbständigkeit wird in der Regel nicht anerkannt, wenn du hauptsächlich nur für einen Kunden tätig bist. In diesem Fall wird angenommen, dass dieser Kunde dir gegenüber Weisungsbefugnis hat und deine Tätigkeit zur Scheinselbständigkeit erklärt. Der Kunde wird dann zum Arbeitgeber mit allen daraus entstehenden Konsequenzen und muss ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherung für dich nachentrichten. ...
Zu 4.) Nach deiner Anmeldung als DJ steigst du vollends in den Businessbereich des Disc-Jockeys mit all seinen Konsequenzen ein. Für dich bedeutet das konkret durch Werbung auf dich aufmerksam zu machen und dich gegen die „Konkurrenz“ zu beweisen, sprich dir Gigs (Aufträge) zu verschaffen. Neben anzutrainierender Professionalität bzgl. deiner „Skills“ (Fähigkeiten) solltest du Werbung für dich machen. Gestaltung einer eigenen Webseite und der Druck von Visitenkarten / Flyern sind dabei die einfachsten und dennoch effektivsten Mittel zur Selbstprofilierung.
Wie oft legst Du denn in etwa auf pro Monat und regelmässig (wie 2. & 4. Woche)? Oder stimmt ihr die Daten jeweils gemeinsam ab?
Vielleicht wäre es gut beginnen Werbung zu machen oder zB in anderen Clubs mal nach einem Probe-Gig zu fragen oder an einer Studentenparty (Organisatoren sind ja meist bekannt 😉)
Hallo, danke für die Antwort. In der Regel arbeite ich jeden Samstag, also fast zu festen Zeiten, was das ganze wieder ein wenig schlecht aussehen lässt. Vielleicht werde ich mal wieder ein wenig mehr Werbung machen müssen.Hallo, danke für die Antwort. In der Regel arbeite ich jeden Samstag, also fast zu festen Zeiten, was das ganze wieder ein wenig schlecht aussehen lässt. Vielleicht werde ich
Im Moment sind in der Tat viele Faktoren vorhanden, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen.
Die meisten Punkte lassen sich erfolgreich wegargumentieren. Du musst in der Disco auflegen, genau wie ein Maler sich nicht aussuchen kann, wo das Haus steht, das er streicht. Über deine Auftrittszeiten wird man vermutlich ein Stück weit reden können. Eine wichtige Frage wäre, ob du wenigstens teilweise eigenes Equipment hast.
Ein massives Problem ist allerdings die Tatsache, dass du nur einen Auftraggeber hast. Entgegen anderer Meinungen hier ist das in der Tat ein sehr heikler Punkt, bei dem die DRV zunehmend keinen Spaß versteht. Hier drohen nicht nur dir Probleme, sondern auch deinem Auftraggeber.
Ich würde mich an deiner Stelle dringend um zusätzliche Auftraggeber bemühen. Lass dich nicht einlullen von Aussagen, das wäre kein Problem. In meiner Branche haben das Kollegen lange genug ignoriert, ein Teil davon steht inzwischen vor Gericht.
Hallo Jerne,
Ja Equipment ist mein Eigenes, bringe ich selbst mit und stöpsel es nur an die Anlage des Arbeitgebers.
Danke für deine Antwort, ich werde mich dann mal bemühen um ein wenig mehr Gigs zu bekommen.
Du hast dir die Antwort oben doch schon selbst geliefert. Du arbeitest ausschließlich nur für diesen einen Club ohne dich anderweitig zu bewerben. Das alleine ist schon eine Scheinselbsständigkeit.
Du darfst nicht nur einen Auftraggeber haben sondern mußt zeitgleich mehrere Angebote bzw. Bewerbungen vorweisen können. Wenn du nur für den einen arbeitest, kann er dich auch genausogut fest einstellen. Da spielt es auch erstmal keine allzugroße Rolle wer für das Equipment zuständig ist. Du mußt zumindest belegen bzw. beweisen können das du dich auch anderweitig bemühst. Tust du das nicht, könnte man meinen das dein Arbeitgeber dich, um kosten zu sparen, nicht anstellen will. Also verdacht Scheinselbstständig. Sie zu das du mehrer Auftraggeber an Land ziehst, dann bist du raus.
Es gibt ja auch freie Mitarbeiter, die in den Büros eines Unternehmens ein und ausgehen und mit deren festangestellten Mitarbeitern zusammenarbeiten.
Und genau gegen solche Leute geht u.a. die Deutsche Rentenversicherung derzeit mit Nachdruck vor.
Es ist wirklich absolut irrelevant wie viele Kunden man hat. Es kommt darauf an, ob man frei darüber entscheiden kann, ob man auch andere Aufträge annimmt. Also nicht an einen Kunden gebunden wird.
Die Rentenversicherung, falls sie diese Leute vor Gericht zerrt (was ich bezweifle), würde ihre Zeit verschwenden. Der Ausgang wäre klar.
Stimmt nicht. Google mal nach Scheinsselbstständig, auch da wirst du lesen das ein Auftraggeber alleine eine eindeutige Scheinselbstständigkeit darstellt.
Hier ist z.B. ein ganz aktueller Auszug von der IHK. (Den Link der Seite habe ich unten angefügt um den gesamten Text lesen zu können)
Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
Bei der Auslegung des Begriffs „im Wesentlichen“ gehen die Sozialversicherungsträger von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es genügt nicht, vertraglich die Zulässigkeit weiterer Auftragsverhältnisse festzustellen, sondern die Auftraggeber müssen tatsächlich nachgewiesen werden.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
Es gibt natürlich noch mehrere Faktoren, und man sollte wirklich penibel genau sein und aufpassen, da die derzeit ganz scharf hinterher sind was Scheinselbsständigkeit betrifft. Es könnte ja schließlich sein, das derjenige Rentenversicherungspflichtig ist, und das Geld muß man ja schließlich eintreiben.
Am besten ist immer noch sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, bevor man sich in die Nesseln setzt. Denn so einfach ist das ganze nicht zu durchschauen.
deine Überlegung ist auf jeden Fall interessant. Scheinselbstständigkeit hat aber viele ungeschriebene Kriterien und am Ende steht eine Gesamtwürdigung der ganzen Umstände.
Man möchte mit der Regelung bezwecken, dass das Betriebsrisiko vom eigentlichen Arbeitgeber auf den Angestellten übertragen wird, indem man seine Leistung outsourced. Das bedeutet für den nun selbstständigen, dass er trotz Selbstständigkeit genau so benutzt wird, wie ein Angestellter. Er kann also nicht darüber entscheiden, wann, wie und wo er seine Leistung erbringt. Er kann nicht entscheiden wie er Auftritt, wie er mit seinen Finanzen umgeht, welche Verträge er eingeht - kurz gesagt: Er kann seine Unternehmerische Freiheit nicht ausleben.
Davon muss man abgrenzen, dass es normale Werkverträge gibt. Wenn du deinen Klempner wegen einer Kaputten Rohrleitung anrufst, ist auch dieser an Ort und Zeit gebunden. Auch muss er einen Auftrag erfüllen, der von dir vorgegeben ist. Ist er nun bei dir möglicherweise Angestellt? Nein ist er nicht, da er immer noch die Freiheit hat, wie er seinen Auftrag erledigt, mit welchen Mitteln, mit welchem Mitarbeiter, in welcher Arbeitskleidung und vieles mehr. Die Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass er ganz normal seiner Tätigkeit nachgeht, ohne, dass von dir seine Freiheit eingeschränkt wird.
Zu deinem konkreten Fall: Du bist eher zu bewerten wie der Klempner. Du führst deine Dienstleistung aus, aber du bekommst wahrscheinlich nicht die Playlist vom Veranstalter vorgeschrieben, du bist nicht auf das Equipment beschränkt, dass dort steht sondern kannst und wirst sicherlich auch eigene Sachen mitbringen. Du bist frei in der Wahl deines Aussehens, also keine Arbeitskleidung, erst recht nicht im selben Outfit wie andere Angestellte. Du kannst absagen und du kannst auch andere Verträge mit Clubs eingehen (Einiges habe ich mal vermutet, korrigiere mich falls ich falsch liege).
Daher: Ein netter Versuch, aber ich bin mir sicher du würdest mit einer Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses scheitern. Und der Club würde dich danach vermutlich nicht nochmal engagieren ;)
Viele Grüße, Merlin
Hallo Merlin, danke für die Antwort. Um auf deine Punkte einzugehen:
Ja, Kleidung, Equipment und Musikauswahl ist alles meine Sache. Absagen kann ich auch jederzeit, allerdings kommt das nicht sehr häufig vor.
Freie Wahl im Clubauswahl habe ich theoretisch auch.
Es sollte kein Versuch sein meinen Arbeitgeber zu schädigen, ich habe nur Sorgen dass es hier für mich und ihn zu Konsequenzen kommen könnte.
LG
Hey, Scheinselbstständigkeit hat für dich nur Vorteile. Du würdest zusätzlich sozialversichert, und krankenversichert werden.
Nachteile erleidet nur der Arbeitgeber da er Kosten die er sich gespart hat (Lohnsteuervorabzug, Sozial- und Rentenversicherung) nachzahlen muss.
Die einzig relevante Instanz in dieser Sache ist hier das Gericht, deswegen habe ich es als Maßstab genommen ;)
Du bist eher zu bewerten wie der Klempner.
Da gibt es einen Haken: Der Klempner hat wechselnde Auftraggeber.
Allein die Tatsache, dass es hier nur einen einzigen Auftraggeber gibt, kann zu Problemen führen .
In vielen Artikeln steht allerdings dass es grundlegend nicht wichtig ist wieviele Arbeitgeber man hat.
Ja, das dachten ein paar meiner Kollegen auch...
Es ist wirklich absolut irrelevant wie viele Kunden man hat. Es kommt darauf an, ob man frei darüber entscheiden kann, ob man auch andere Aufträge annimmt. Also nicht an einen Kunden gebunden wird.
Übrigens! Du kannst pro Auftritt auch 1000€ bekommen, das hat steuerlich keine Auswirkung auf dein tun. Du hast eine Steuerfreigrenze von 9000€ im Jahr für dein Einkommen aus dem Gewerbe. Ab 9001€ musst du zwar Steuern zahlen, aber das Steuersystem in Deutschland ist progressiv, das heißt du versteuerst die den neuntausendersten Euro mit einem Prozent, das steigt dann langsam an. Deine Gage ist also eigentlich völlig egal. Umso mehr umso besser!
Das stimmt so eigentlich nicht. Es gibt ja auch freie Mitarbeiter, die in den Büros eines Unternehmens ein und ausgehen und mit deren festangestellten Mitarbeitern zusammenarbeiten.
Scheinselbstständigkeit zeichnet aus, dass man in seiner Entscheidungsfreiheit als selbstständiger Unternehmer eingeschränkt ist. Und das ist hier nicht der Fall. Von Scheinselbstständigkeit kann also keine Rede sein.