Darf ich im Nachtdienst Bewohner waschen?
Meine Kollegen verlangen dass ich Bewohner in der Nacht wasche. Ich empfinde das als Gewalt in der Pflege. Ist das erlaubt? Das schadet den Menschen oder? Ich will das nicht machen.
5 Antworten
Normaler Weise ist das Waschen vor 6.00 Uhr morgens nicht erlaubt (so war es jedenfalls in dem Betrieb wo ich gearbeitet habe). Natürlich möchte der Frühdienst das schon Leute gewaschen sind...
Sagen wir mal so: Wenn der Bewohner vorher wach ist, kannst du ihn waschen. Schläft er noch,lass ihn schlafen.
So würde ich es auch den Kollegen gegenüber vertreten
Ich mache das im Nachtdienst auch sehr ungerne. Jedoch sind viele Patienten schon früher wach und waschen sich schon von sich aus. Wenn ich Demente Patienten auf Station habe, die ja eh einen gestörten Wach-Schlafrythmus haben, und extrem unruhig sind wasche ich diese trotzdem.. aber nicht vor 5 Uhr.. denn wenn man sich gerade mit diesen Patienten beschäftigt, werden sie auch ohne Chemie ruhiger. Und bis jetzt ist jeder Patient danach wieder eingeschlafen. Und die Frühschicht konnte ihn dann bis zum Frühstück schlafen lassen..
Aber fitte Patienten vor 6 Uhr zum Waschen anzuhalten ist untragbar
Hast du den Bewohner gefragt, ob er damit einverstanden ist ?...oder einen Angehörigen ?
Wen er einverstanden ist, sehe ich keine Probleme.
Aber du solltest dich auf keinen Fall vom unter Druck setzen lassen.
Notfalls wende dich an eine "höhere" Stelle, oder melde es an der zuständigen Berhörde.
Das sind leute die sich nicht wehren können
Wenn jemand eingestuhlt ist, oder ins Bett uriniert hat, dann musst die Person zeitnah gewaschen werden, ein weiterer Grund könnte z.B. ebenfalls übermäßig starkes Schwitzen sein.
In de Intensivpflege kann man nächtliches Waschen vertreten, ebenso wenn der einzelne BW sehr verdreckt ist. Auch wenn ein BW immer schon um 430 putzmunter ist. Ansonsten ist es nicht zumutbar.