Wie oft darf man eine Ausbildung abbrechen?
Ich habe meine erste Ausbildung gekündigt (in der Probezeit), mache jetzt die selbe (Krankenschwester) nochmal und habe jetzt gehört dass man das gar nicht darf... stimmt das? Derjenige der mir das erzählt hat, hat behauptet man dürfe nicht selbst kündigen sonst bekäme man eine Sperre in der Berufssparte. Verhindern könne man dies nur mit einem Aufhebungsvertrag. Ich habe aber damals selbst gekündigt... ohne Aufhebungsvertrag und gesagt hat mir das auch niemand! Nun habe ich natürlich Angst, aber in den Gesetzestexten habe ich nix gefunden. Also Hilfe!
9 Antworten
Wenn Du einen neue Stelle hast, ist es doch gut. Und natürlich kannst Du selbst kündigen und bei einem neuen Arbeitgeber die Ausbildung wieder beginnen.
Ich würde an Deiner Stelle nicht zu oft eine Ausbildung abbrechen. Erstens macht es sich nicht gut bei Deinem evtl. neuen Arbeitgeber, denn es lässt auf Deinen Charakter schließen, dass Du nicht gut etwas beenden kannst.
Natürlich habe ich die abgebrochene aber nicht in den Lebenslauf geschrieben! Aber das dürfte wohl auch nix zur Sache tun...
Du hast in der Probezeit gekündigt, daher kannst Du eine neue Ausbildung beginnen. Hättest Du nach der Probezeit gekündigt, hätte es ganz anders ausgesehen.
Wenn man die erste Ausbildung auf eigenen Wunsch abbricht, darf man tatsächlich kein neues Ausbildungsverhältnis im selben Ausbildungsberuf eingehen, sondern muss den Ausbildungsberuf wechseln. Näheres dazu steht im Berufsausbildungsgesetz.
Abbrechen darf man zwar, solange man sich das leisten kann (wenn Du ne Million im Lotto gewinnst, kein Problem!), aber dann muss man jedesmal einen anderen Beruf wählen.
§ 22 (2)
"(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen."
"Berufsausbildung aufgeben" heißt, tatsächlich gar keine Berufsausbildung mehr zu machen (z. B. um zu studieren).
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005
Hallo, was die Ausbildung betrifft hat es keine Auswirkung. Selbstverständlich darfst Du auch in der Ausbildung in der Probezeit noch die Ausbildungsstätte wechseln. Das hat nur Auswirkungen auf Zahlungen vom JobCenter. Sonnige Grüße Sunny
wo genau steht das denn? Ich habe nichts dergleichen bei Kündigung etc gefunden? Würde das gerne noch mal nachlesen!