Frau muß ins Krankenhaus muß Mann vom AG freigestellt werden wegen Betreuung zweier Kleinkinder?
Hallo,
meine Frau muß jetzt in Krankenhaus (OP) und vermutlich 1 Woche stationär bleiben. Wir haben ein 2 Monate altes Baby und eine 3 1/2 Jahre alte Tochter.
Bitte um Hilfe bei folgenden Fragen
- Muß mich der Arbeitgeber freistellen ist das gesetzlich verordnet?
- Wenn der AG mir keinen Urlaub zugesteht was kann ich tun?
- Kann ich eine Krankmeldung für mich vom Kinderarzt ausstellen lassen wenn ja wie muß die aussehen?
- Die Krankenkasse zahlt vermutlich nur 70 Prozent welche Möglichkeiten gibt es?
Wäre dankbar für schnelle Antworten.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe...
8 Antworten
- ja, bis zu 15 Tage im Jahr ist das möglich.
- Oder Haushaltshilfe von der Krankenkasse anfordern,
- Das Kind ist ja nicht krank
- siehe 2.
1.Glaub Ja er könnte aber glaub muss nich/gesetzlich weiß ich nicht 2.Du kannst sie doch dan bei familen oder freunden anvertrauen3.Das weiß ich auch nicht aber (ruf doch dort an damit die bescheid wissen oder soo)4. davon versteh ich nix
Fakt ist meine Frau ist krank und muß mit unserem Baby ins KH aufgenommen werden so daß ich für meine Tochter zu Hause und meine Familie im KH da sein möchte.
Befürchte jedoch daß sich mein AG querstellt da Personalengpass.
Eine fremde Haushaltshilfe duch die KK möchte ich nicht und ist nicht auffindbar, meine Schwiegereltern könnten zwar kurz aufpassen sind selbst nicht gesund, ist nicht zumutbar.
Das heißt der Hausarzt oder der Kinderarzt könnten durch die Krankmeldung entscheiden? ...
Wenn Kinder unter 8 Jahren im Haushalt sind, zahlt die Krankenkasse bei stationärem Aufenbthalt, auf Antrag eine Haushaltshilfe. (8 Stunden pro Tag)
Hier findest du entsprechende Hinweise : http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/
Wenn du auf der Seite bist,scroll bis zur Nummer 40 der Auflistung.