Angeblich falsch überwiesene Spesen zurückzahlen?
Hallo! Mir wurde von meinem AG per Mail mitgeteilt, das mir im Februar und März 2014 angeblich Spesen falsch überwiesen wurden. Von dieser angeblichen Falschüberweisung habe ich jedoch nichts bemerkt. Bin derzeit von meinem AG von der Arbeit freigestellt ( wg Schwangerschaft) und liege auch im Krankenhaus. Nach meiner Entlassung werde ich umgehend die alten Kontoauszüge bei der bank nachfordern da der AG nun angedroht hat die angeblich falsch überwiesenen Spesen bei der nächsten Gehaltszahlungbeinzubehalten. Zudem wurden von der Abrechnung irgendwelche Spesenzettel als Beweis von einer anderen Kollegin mit gleichem Nachnamen zugemailt. Auf dieser Spesenrechnung von der Kollegin steht einegangen im Februar 2014, bezahlt im Februar 2013. alles sehr suspekt. Ich habe nichts von einer angeblichen Falschüberweisung bemerkt. Nun meine Frage: Darf der AG diese angebliche Falschüberweisung nach einem halben Jahr (!!! Wurde vorher angebl. Nicht bemerkt) einfach bei der nächsten gehaltsüberweisung einbehalten? Wer zahlt die Kontoauszüge die ich extra anfordern muss? Vielen Dank
5 Antworten
Eine solche Mail kannst du beruhigt löschen, die ist sowieso nicht gültig. Könnte auch ein Fake sein
Tolle Idee - und ein Ticket zu arbeits- und zivilrechtlichen Schwierigkeiten.
Vielleicht denkst Du auch mal darüber nach, welche Konsequenzen eine Befolgung Deiner Ratschläge haben könnte...
Wenn Dir mehr als der richtige Betrag ausbezahlt wurde, bist Du verpflichtet, die "ungerechtfertigte Bereicherung" zurückzugeben - hier gilt die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Also grundsätzlich können sie damit noch bis Ende 2017 um die Ecke kommen.
Wie üblich bei Forderungen liegt die Beweislast bei demjenigen, der die Forderung geltend macht. Bitte sie höflich, Dir eine Aufstellung der zustehenden und der überwiesenen Spesen zu schicken.
Kommt mir auch alles etwas seltsam vor und hört sich irgendwie nach einem Fehler an. Über welchen Betrag reden wir denn da eigentlich?
Vielleicht ist es einfach eine Verwechslung mit der anderen Kollegin. Würde ich erst mal mit dem AG klären.
Aber was die Kontoauszüge betrifft, so können die ja nicht die Welt kosten. Und das sollte einem diese Aufklärung auch wert sein. Da wäre ich mal nicht so kleinlich.
Abgesehen davon bekomme ich sowas von meiner Bank kostenlos bzw. habe auch selbst per Online-Banking die Möglichkeit, mir ältere Umsätze anzeigen zu lassen und auszudrucken.
Ja, die darf er einbehalten.
Kontoauszüge hast du ja bekommen und du bist verpflichtet diese mind. 2 Jahre aufzubewahren.
Mach es dir doch leicht, nimm das Telefon und ruf bei deinem Arbeitgeber an. Erkläre ihm dass du im Moment nicht in der Lage bist das Missverständnis zu lösen weil du im Krankenhaus bist und bitte darum auf weitere Schritte zu verzichten bis du die Sache nach deiner Entlassung klären kannst. Du kannst ja darauf hinweisen dass es noch jemanden mit gleichem Namen in der Firma gibt und da warscheinlich eine Verwechslung stattgefunden hat.