Fragen zur KITA Gebühren?
Hallo zusammen,
mein Sohn wird in zwei Wochen 1 Jahr alt und soll wird ab August nächsten Jahres in die KITA kommen. Ich habe mich deshalb schon mal etwas mit dem Thema Kita Gebühren beschäftigt und habe dazu nun einige Fragen.
Kurz die Eckdaten: Meine Frau hat eine zwei Jährige Elternzeit die noch bis November nächsten Jahres gehen wird und wird dementsprechend bis November auch noch Elterngeld bekommen. Ich bin voll berufstätig und in einem normalen Arbeitsverhältnis.
Ich weiß das es mehrere KITA Gebührenstufen gibt die abhängig von den Brutto - Einkünften beider Erziehungsberechtigter sind.
- Welche Einkünfte sind für die Berechnung des Einkommens sind neben dem ganz normalen Gehalt relevant (Elterngeld, Kindergeld, evtl. KITA Zuschuss vom Arbeitgeber)? Das Elterngeld zum Bsp. muss ja Ende des Jahres immer noch versteuert werden. So wäre man überspitzt gesagt, ja doppelt bestraft.
- Welches Gehalt ist für die Berechnung relevant? Das reine Bruttoeinkommen oder das berechnete Bruttoeinkommen das ich nach der Steuererklärung habe ? Durch meine tägliche Fahrt zur Arbeit (täglich/80km), komme ich alleine mit den Werbungskosten für die Pendlerpauschale auf über 3000€. Sollte es das Gehalt nach der Steuerklärung sein würde mich interessieren wie das ermittelt wird. Wird dann als Grundlage die Summe der Steuerklärung vom letzten Jahr genommen ? Was passiert wenn diese sich bei der nächsten Steuerklärung ändert ?
- Mein Arbeitgeber bietet mir die Möglichkeit einen KITA Zuschusses an. Dieser wird ungefähr 50% der KITA Gebühren decken. Wäre es theoretisch möglich das der Arbeitgeber meiner Frau, die restlichen 50% beisteuert wenn Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht oder kann es immer nur maximal einen Zuschuss geben.
- Diese Frage passt nicht ganz zum Thema. Da ich dafür aber keinen neuen Thread aufmachen möchte, nehme ich diese mal hier auf. Was würde passieren wenn meine Frau bereits im September wieder Ihre Arbeit aufnimmt. Wird dann Ihr noch bis November zustehendes Elterngeld wegfallen oder gekürzt oder ganz normal weiter ausbezahlt ?
1 Antwort
hinsichtlich der Kita-Gebühren kann man das überhaupt nicht pauschal beantworten. Jede Kommune kann hier eigene Regeln aufstellen- wobei ich es aus unserer Stadt und auch von den meisten umliegenden Städten so kenne, dass alle Einkünfte eines Kalenderjahres für die Berechnung der Gebühren herangezogen werden - also nicht nur das steuerpflichtige Einkommen. Der 50 % Zuschuss des AG, Kindergeld und Elterngeld wären hier also voll anzurechnen. Weiterhin sind Werbungskosten generell immer an- bzw. heraus zu rechnen. Bei euch kann das aber durchaus anders sein- die meisten Kommunen haben das auf ihren Internetseiten erläutert. Weiterhin kann man Elterngeld bei einer Teilzeittätigkeit bis zu 30 Stunden beziehen- bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für den entfallenden Einkommensteil. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen aus der Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges.