Elterngeld ab Tag der Geburt

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Du kannst ja mal mit Deinem Chef sprechen, ob man hier eventuell eine Lösung über den kleinen Dienstweg finden kann. Der Arbeitstag wurde ja geleistet, aber die Firma muss Dich hierfür nicht bezahlen, da Du stattdessen das Elterngeld bekommst. Eventuell kann man die Stunden ja als Überstunden laufen lassen, die Du am ersten Tag nach der Elternzeit mit einem Ausgleichstag abfeierst.

eggi1 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 10:00

Ja klar, da findet sich schon eine Lösung. Ist halt trotzdem gesetzlich zu starr geregelt. Das mit der harten Bindung an die Lebensmonate finde ich vollkommen überflüssig.

Gerneso  21.04.2015, 10:04
@eggi1

Ja, das geht aber auch den Müttern so. Der Mutterschutz beginnt genau 6 Wochen VOR dem ausgerechneten Geburtstermin. Wenn ein Baby jetzt entscheidet 2 Wochen vor Termin zu kommen, verkürzt sich bei ihr quasi der Mutterschutz, während eine Mama, deren Baby sich Zeit lässt sogar länger Mutterschutz geniessen kann.

MenschMitPlan  21.04.2015, 10:15
@Gerneso

Das ist Quatsch. Jede sv-pfl. beschäftigte werdende Mutter bekommt mind. 14 Wochen Mutterschutz. Da verkürzt sich nichts. Schau mal ins MuSchG.

Gerneso  21.04.2015, 10:36
@MenschMitPlan

Die Zeit des Elterngeldbezuges endet immer wenn das Kind 1 Jahr ist (Die Möglichkeit zu splitten lasse ich mal aussen vor, da das Geld dadurch ja nicht mehr wird). Eine berufstätige Frau, deren Kind später als Termin geboren wird, ist also am Ende insgesamt länger bezahlt Zuhause als eine Frau deren Kind früher kommt.

Das ist auch korrekt. Wenn du für den 1. Monat beantragst zählt der Start der Geburt. Wenn du an dem Tag noch gearbeitet hast, ist das dein persönliches Pech. Ich habe auch noch nie gehört, dass Väter für den 1. Monat die Elternzeit beantragen. Da die Mütter ja sowieso 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz haben. Ist eigentlich absolut ungewöhnlich.

MArFeo  21.04.2015, 10:16

Ist korrekt!

Beide eltern haben einen anspruch auf elternzeit.

Üblich ist dass Mutter ganz daheim bleibt, 1-3 Jahre und Väter  dementsprechend dann zusätzlich 2 Monate.

Es ist besser als seinen Jahresurlaub dafür aufzubrauchen! Wenn man auf den Verdienstausfall nicht angewiesen ist, hat man zeitlich gesehen auf jeden Fall Gewinn (für die Familie) gemacht...!

Wird der Verdienst an diesem Tag denn vom Elterngeld abgezogen?? 

Die Idee mit den Überstunden abzubummeln finde ich auch als die sinnvollste!

eggi1 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 10:05

Finde ich überhaupt nicht ungewöhlich. Außerdem ist es sehr sinnvoll, da auch die Mutter in dieser Zeit etwas Unterstützung nötig hat und nicht komplett auf sich allein gestellt ist.