Umzug in Elternzeit Arbeitgeber mitteilen?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Elternzeit bzw. meinen Rechten als Arbeitnehmer. Ich werde noch vor der Geburt meines Kindes (also in der Zeit des Mutterschutzes) in ein anderes Bundesland umziehen. Bereits seit 2,5 Jahren führen mein Partner und ich eine Fernbeziehung, was ich jedoch meinem Arbeitgeber verschwiegen habe, ich wollte nicht, dass mein Chef ständig annehmen muss, dass ich kündige und wegziehe.
Eigentlich hatte ich auch nicht vor, zu sagen, dass ich umziehe. Ich wollte ein Jahr Elternzeit beantragen und dann, falls ich nach einem Jahr im neuen Bundesland keinen Job gefunden habe, kündigen.
Mir geht jedoch dieses Gelüge total auf die Nerven. Ich überlege nun, ob ich mal reinen Tsch mache. Aber dann will doch mein Arbeitgeber sicher, dass ich kündige, wenn im Grunde feststeht, dass ich nicht wiederkomme. Ich weiß, dass ich Kündigungsschutz habe, aber bis 7 Wochen nach der Geburt zahlt die Firma ja auch einen Teil des Elterngeldes, oder?
Außerdem habe ich ein Problem mit dem Ummelden: Melde ich mich um, erfährt mein Arbeitgeber es doch sowieso, oder? Melde ich mich nicht um, weiß ich gar nicht, ob ich einen Kitaplatz beantragen kann.
Ist das denn so umkompliziert mit dem Elterngeld, wenn ich es in einem anderen Bundesland beziehe, obwohl mein Arbeitgeber woanders sitzt?
Freue mich auf Antworten. Danke schonmal im Voraus
4 Antworten
Elterngeld wird nicht vom Arbeitgeber geleistet. Fairerweise solltest du dir im klaren werden, ob du bei deinem Arbeitgeber arbeiten willst und das wohl eher nicht, soweit ich dich verstanden habe. Es wäre einfach fair von dir, wenn du deinem Arbeitgeber deine Ziele mitteilst. Aber über Dinge zu reden, wo du dir selbst noch nicht sicher bist, würde ich an deiner Stelle einfach mal schweigen und dir im Klaren werden was du willst. Zudem solltest du dir noch ein Zwischenzeugnis von ihm geben lassen.
Für das Elterngeld gibt es eine stattliche Behörde da musst du es beantragen.
Dein Chef kann dich nicht kündigen, weil du dich ummeldest.
Wenn dein Kind vor dem 1.7. zur Welt kommt, teilst du einfach mit deiner Elternzeitanmeldung (unbedingt 2 Jahre!) deinen Umzug mit.
Wenn dein Kind nach dem 1.7. zur Welt kommt, teilst du es auch gleichzeitig mit, aber 1 Jahr EZ reicht dann auch (bzgl einer möglichen Verlängerung der EZ).
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