2.Jahr Elternzeit besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?
Hallo, wir haben uns dazu entschieden das ich zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelde, im ersten Jahr bekomme ich volle Auszahlung des Elterngeldes. Jetzt zu meiner Frage kann ich im 2. jahr zum Sozialamt gehen und ein Antrag um Aufstockung auf den Mindestsatz bekomme? Gibt es dafür besondere Ragelungen? Kann das Amt sagen ich muss arbeiten gehen weil ich einen festen Arbeitsplatz habe?
4 Antworten
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis - nur wenn der ArbG keine entsprechende Tätigkeit (max.30 WoStd.) anbieten kann, gilt man als beschäftigungslos und hätte Anspruch auf Leistungen (zunächst aber vorrangig ALG-I - sollte kein Anspruch auf ALG-I bestehen oder das Existenzminimum nicht abgedeckt sein, kann (zusätzlich) ALG-II beantragt werden) - man muß dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen.
Es muss eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, die bescheinigt, dass eine Beschäftigung bei ihm während der Elternzeit nicht möglich ist und er die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber gestattet.
Nähere Auskünfte sind bei der Arbeitsagentur einzuholen.
elternzeit ist aber maximal 12 monate, plus 2 monate für den partner, wobei man das auch anders aufteilen kann. Es seidenn du meinst elterngeld plus, damit arbeitest du aber in teilzeit.
Vom jobcenter bekommst du sowieso keine gelder, da ein arbeitsplatz vorhanden ist. Ob du aufstockung bekommst, hängt davon ab was dein mann verdient, oder ob er verdient, denn eure gehälter und einnahmen zählen beide.
"Vom jobcenter bekommst du sowieso keine gelder, da ein arbeitsplatz vorhanden ist."
Das gilt nur dann, wenn der bisherige Arbeitgeber einem eine Teilzeitstelle während der Elternzeit anbieten kann - sofern er das nicht kann oder möchte, hat man Anspruch auf ALG-I.
ok, angenommen der Verdienst von meinem Partner ist zu wenig für 3 Personen oder er ist selbst Arbeitslos dann erhalten wir Aufstockung richtig? oder im Fall einer Trennung erhalte ich für das zweite Elternzeit Jahr Aufstockung. hab ich das so richtig verstanden? Am welches Amt für den Antrag muss ich mich wenden?
Erst mal ist der Partner zuständig der ja offenbar auch möchte dass seine Freundin / Frau länger beim Kind bleibt als Elterngeld gezahlt wird.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
Ob Euch ergänzende Leistungen zustehen hängt vom Haushaltseinkommen ab. Verdient er "genug" (mindestens so viel wie Hartz4 für Euch alle wäre) gibts keine Zuschüsse.