Welche Folgen hat Kündigung (Betriebsschließung) während Elternzeit (Krankenk., Elterngeld, ALG)?
Wegen Firmenschließung zum 31.12.2010 beantragt meine Firma derzeit die Kündigung während der Elternzeit (bis 2012). Ich soll nun dazu Stellung nehmen...
Welche Folgen hat die Kündigung während Elternzeit für mich?
>> Bin ich weiter bei der Krankenkasse versichert? >> Ab wann muss ich mich arbeitslos melden? Bereits zum 1.10.2010 oder erst zum Ende der Elternzeit? >> Ist die Höhe des Elterngeldes weiterhin vom vorherigen Gehalt abhängig?
Soll ich einen Anwalt einschalten um eine mögliche Abfindung zu erreichen, unter dem Motto "wie soll ich denn nun mit Kind wieder einen neuen Vollzeitjob finden"? Denn die vorherige Sicherheit des Jobs nach 2 Jahren ist nun ja weg :-(
Danke für eure Hilfe!
6 Antworten
Nein, bei der Krankenkasse bist Du natürlich nicht mehr versichert. Entweder gehst Du mit Deinem Mann (sofern vorhanden) in die Familienversicherung oder Du versicherst Dich selber.
Arbeitslos meldest Du Dich zu dem Zeitpunkt, wo Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Wann das ist, mußt Du selber entscheiden - ohne Kinderbetreuung (und damit die Möglichkeit zu arbeiten) hast Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das Elterngeld ist doch schon festgesetzt und bleibt so.
Wegen Anwalt und Abfindung weiß ich nicht.
Du bist so lange weiter krankenversichert, wie das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Darum musst du dir also erstmal keine Sorgen machen.
Auch arbeitslos musst du dich erst dann melden, wenn definitiv feststeht, wann dein Beschäftigungsverhältnis endet. In der Regel ist das dann der Fall, wenn man die Kündigung in der Hand hält. Und zwar unabhängig davon, ob du gegen die Kündigung rechtlich vorgehen wirst oder nicht.
Naja, wenn die Firma geschlossen wird, wird es wohl eine betriebsbedingte Kündigung geben. Dagegen gibts auch nichts einzuwenden und ich denke kaum, dass es da irgendwelche Spielräume für Abfindungen gibt. Zu ist zu. Das stellt auch ein Arbeitsgericht kaum in Frage.
Was mich nur wundert ist, dass Du eine Stellnungnahme abgeben sollst. Zu welchem Zweck denn? Was soll denn Inhalt dieser Stellungnahme sein? Ich sehe den Sinn irgendwie nicht.
Aus diesem Grunde würde ich an deiner Stelle dann doch mal einen Anwalt mit Spezialisierung Arbeitsrecht konsultieren. Einfach um sicher zu gehen, dass du nicht in irgendeiner Weise gelinkt werden sollst. Auch wenn mir nicht ganz einleuchtet, wie das gehen sollte - sicher ist sicher...
Ach sooo, dann ist das keine Stellungnahme, sondern ein Fragebogen.
Sieht mir nach einem bürokratischen Akt aus und steht sowieso alles in irgendwelchen Unterlagen.
Ich denke mal, du kannst das Ding einfach ausfüllen und zurückschicken. Sind ja alles keine Geheimnisse sondern Daten, die auch in der Perso-Akte stehen sollten.
Nabend, ab wann bist du raus aus der Elternzeit?
Wenn die Firma schließt kann man nichts mehr machen, oder wo sollst du dann arbeiten. Meine Firma hat zu gemacht als ich in der Elternzeit war. Ich habe mich ab dem 01.10.2010 als arbeitssuchend gemeldet / war daher versichert stehe dem Markt erst seit dem 01.12.2010 zur Verfügung. Natürlich wollten die mich frühzeitig sehen und mich in Arbeit bringen, aber war nicht viel zu machen mit arbeit. Lass dich vom Anwalt beraten, wobei ich bezweifle das man noch eine Abfindung raus schlagen kann - kommt vielleicht drauf an wie lange du schon im Unternehmen bist.
Lass mal von dir hören würde mich interessieren was bei dir raus gekommen ist.
LG Franziska
Viel kann ich nicht helfen. Aber arbeitslos melden musst Du Dich, sobald Dir die Firmenschließung bekannt geworden ist - also gleich. Die Sache mit dem Anwalt ist eigentlich eine gute Idee. Oder Du befragst Dich beim Arbeitsamt.
Du schreibst nicht weswegen die Firma schließt. Wenn sie bankrott ist, nutzt dir auch ein Aufhebungsvertrag nichts, Du kannst auf eine Abfindung klagen. Da musst du gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen die KLage erheben. Ob du eine Abfundung erhalten kannst, wird dann vom Arbeitsgericht geklärt. Arbeitslos meldenmusst du dich, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst.
Die kapitalgebende Konzernmutter sieht keinen wirtschaftlichen Erfolg mehr in der Zukunft (auch nicht in der Vergangenheit) und möchte daher aussteigen, der Versuch einen neuen Investor zu finden ist gescheitert. Eine Insolvenz ist es nicht soweit ich weiß.
av
Ich muss Angaben zur Beschäftigung geben, welche dann mit den Angaben auf dem Antrag des Arbeitgebers abgeglichen werden, z.B. Kündigungsfrist, beshäftigt bei der Firma seit xx, Entbindungstermin etc.