Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
ich habe Nebenberuflich eine Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) gemacht. Ich habe Meisterbafög erhalten welches ich nicht zurück zahlen muss. Von meinem Arbeitgeber habe ich 25 Prozent Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss wurde mir in einer Einmalzahlung über mein Bruttoeinkommen ausgezahlt. Ich habe ihn also über die Lohnsteuer versteuert.
Meine Frage ist nun, was kann ich in der Steuererklärung angeben?
Ich habe schon heraus gefunden, dass das Bafög nicht angegeben werden muss.
1. Kann ich dennoch die kompletten Kosten für die Schule und die IHK absetzen?
2. Ich habe gelesen, dass die Zuzahlung vom Arbeitgeber eig Steuerfrei ist. Was muss ich hier tun?
Danke für eure Hilfe!!
2 Antworten
Was ich hier angeben würde wäre :
Kosten für Weiterbildung (Kursgebühren, Klausurkurse, sonstige Gebühren, Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand für kurse, häusl arbitszimmer soweit du zu hause lernen musst ^^)
Davon abzuziehen wäre meiner Meinung nach das Bafög da du diese Kosten "erstattet" bekommen hast und nicht belastet bist (steht aber ggf im Bafög info dabei ? ist nur mein gedanke dahinter)
Was dein AG dir ausbezahlt hat ... hm je nachdem wies auf der Abrechnung steht. Nur weils im Gehalt auftaucht ist es nicht zwingend versteuert. Das müstest du nochmal prüfen. War es wie ein Bonus mit steuer + sv .. würde ich damit nichts machen ... landet in der Steuerbescheinigung und erhöht dein Brutoo + Steuerzahlung usw usw.
War es einfach nur eine Abrechnung die Steuer +SV frei war würde ich es ebenfalls wie das Bafög von deinen Kosten abziehen.
Bei uns übernimmt z.b. der AG 2-3.000€ solcher Fortbildungskosten .. entweder überweist er es an die Ausbildungsstätte oder erstattet die Kosten dem Arbeitnehmer (allerdings lassen wir die Rechnung auf auf den AG schreiben). Zusätzlih kann es nach dem ablegen der Prüfung ein Bonus geben .. der ist wie jeder Bonus auch SV + Steuerpflichtig.
Hallo, ich versuch hier mal mein Glück... Ich hab ein ähnliches Problem: Die Kosten für eine Weiterbildung wurden mir von meinem Arbeitgeber erstattet und als Sonderzahlung zum Brutto angegeben, also inklusive Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Ist es möglich, sich die Steuer über eine Angabe zurückzuholen? Bzw. wie hast du das dann gemacht (ist ja schon 2 Jahre alt die Frage)?
Hey. Ich habe bei der steuer angegeben, dass mein Arbeiter die Weiterbildung nicht mitfinanzieren hat da ich die zulage ja über mein Bruttogehalt versteuert habe wie z.b. einen Bonus. Das Finanzamt hat dies akzeptiert.