Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Was ich hier angeben würde wäre :

Kosten für Weiterbildung (Kursgebühren, Klausurkurse, sonstige Gebühren, Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand für kurse, häusl arbitszimmer soweit du zu hause lernen musst ^^)

Davon abzuziehen wäre meiner Meinung nach das Bafög da du diese Kosten "erstattet" bekommen hast und nicht belastet bist (steht aber ggf im Bafög info dabei ? ist nur mein gedanke dahinter)

Was dein AG dir ausbezahlt hat ... hm je nachdem wies auf der Abrechnung steht. Nur weils im Gehalt auftaucht ist es nicht zwingend versteuert. Das müstest du nochmal prüfen. War es wie ein Bonus mit steuer + sv .. würde ich damit nichts machen ... landet in der Steuerbescheinigung und erhöht dein Brutoo + Steuerzahlung usw usw.

War es einfach nur eine Abrechnung die Steuer +SV frei war würde ich es ebenfalls wie das Bafög von deinen Kosten abziehen.

Bei uns übernimmt z.b. der AG 2-3.000€ solcher Fortbildungskosten .. entweder überweist er es an die Ausbildungsstätte oder erstattet die Kosten dem Arbeitnehmer (allerdings lassen wir die Rechnung auf auf den AG schreiben). Zusätzlih kann es nach dem ablegen der Prüfung ein Bonus geben .. der ist wie jeder Bonus auch SV + Steuerpflichtig.

Hallo, ich versuch hier mal mein Glück... Ich hab ein ähnliches Problem: Die Kosten für eine Weiterbildung wurden mir von meinem Arbeitgeber erstattet und als Sonderzahlung zum Brutto angegeben, also inklusive Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Ist es möglich, sich die Steuer über eine Angabe zurückzuholen? Bzw. wie hast du das dann gemacht (ist ja schon 2 Jahre alt die Frage)?

Kahn001 
Beitragsersteller
 11.06.2020, 21:03

Hey. Ich habe bei der steuer angegeben, dass mein Arbeiter die Weiterbildung nicht mitfinanzieren hat da ich die zulage ja über mein Bruttogehalt versteuert habe wie z.b. einen Bonus. Das Finanzamt hat dies akzeptiert.