Frage zu Urlaubsanspruch und zu Feiertagen bei 80%-Stelle
Hallo!
Ich habe letzte Woche meine Arbeitszeit als 80% Stelle verhandelt (statt 40 Stunden die Woche, 32). Nächste Woche soll der Vertrag gezeichnet werden.
Ich kann mir aussuchen wie ich die Stunden arbeiten will. Wahrscheinlich werde ich meistens den Freitag frei machen.
Frage 1:
Steht mir jetzt nur 80% der betriebsüblichen Urlaubstage zu? Oder doch 100%, weil ich ja auch in den Ferien nur 80% des Lohns erhalte?
Wir haben in der mündlichen Verhandlung letzte Woche nicht über die Anzahl der Urlaubstage etc. gesprochen, und ich will sicher gehen, dass alles mit rechten Dingen veranschlagt wird nächste Woche.
Frage 2:
Es gibt in Berlin 2015 neun gesetzliche Feiertage. Drei davon fallen auf einen Freitag. In diesen Wochen würde ich meine Freizeit natürlich gerne auf andere Tage legen, um in den Genuß der gesetzlichen Feiertage zu kommen.
Wäre das korrekt?
Lieben Dank schonmal!
- Wolle
3 Antworten
Meine Frau hat eine ähnliche Übereinkunft mit ihrem Arbeitgeber. Hier ist es so geregelt, dass sie immer Freitags frei hat. Das bedeutet auch, dass sie nur 80 % der verfügbaren Urlaubstage bekommt. Da der Freitag frei ist, muss sie aber für eine volle Woche Urlaub auch nur 4 Tage verwenden - daher auch die Reduktion der Urlaubstage.
Fällt der freie Tag auf einen Feiertag, hat sie quasi Pech gehabt. Das ist dann genauso wie wenn der Feiertag auf das Wochenende fällt. Ein Umschieben der freien Zeit wäre allerdings den Vollzeit-arbeitenden Mitarbeitern gegenüber unfair.
Danke Dir!
wenn für 1 Woche Urlaub 5 Tage gerechnet werden, dann hast du vollen Urlaubsanspruch wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wenn du immer 1 Tag frei in der Woche hast, und du pro Woche Urlaub "nur" 4 Tage abgezogen bekommst, dann 80%. Wenn du immer Freitag frei hast, und der Feiertag auf Freitag fällt, dann hast du keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Tag frei, da du ja eh an dem Tag frei hast. (das ist wie wenn jemand Mo-Fr arbeitet und der Feiertag auf einen Sonntag fällt.
Dir steht anteiliger Urlaub zu, wenn du nur anteilig arbeitest. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche bekommst du soviel Urlaub wie eine Vollzeitkraft, bei weniger Arbeitstagen entsprechend weniger. Auf die Scherze mit der Arbeitszeitverlegung wegen Feiertagen wird sich der Chef wohl kaum einlassen.
Danke, es ist meine erste Stelle, da sind solche Hinweise durchaus nicht unwichtig, wie der, dass die meisten Chefs eine Arbeitszeitverlegung wegen Feiertagen als schlechten Scherz verstehen würden...
Andererseits ist es ja so, dass es ihm egal ist, wann ich arbeite. Daher dachte ich, dass mir ja auch anteilig von den 9 Feiertagen 7,2 zustehen - 80% halt...
Aber wenn es allgemein so ist, dass man dann einfach Pech hatte, dann wird es wohl auch bei uns so sein.