Muss ich einen Urlaubstag an einem Feiertag nehmen?
Ich finde nur Gesetzt aus denen ich nicht wirklich schlau werde. Meine Chefin behauptet, sie muss keinen Feiertag bezahlen der in meinen regulären Urlaub fällt. Ich arbeite in Teilzeit als Schulbusfahrerin von Montag bis Freitag. Da wir Schulbusfahrer nur in den Ferien Urlaub nehmen können und dürfen, versteh ich ja auch, haben wir fast alle Feiertage in unserem Urlaub. Wie ist da die Rechtslage? ??
7 Antworten
Wenn an einem Feiertag nicht gearbeitet werden muss, kann auch kein Urlaub verrechnet werden.
Arbeitsstunden die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen, sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 Abs. 1 so zu bezahlen, wie ohne Feiertag hätte gearbeitet werden müssen.
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch des AN gegen den AG. Dieser beinhaltet die Befreiung von den Arbeitspflichten unter Fortbestehen des Vergütungsanspruchs.
Wenn ein Feiertag der Grund des Arbeitsausfalls ist, kann ja für diesen Tag gar kein Urlaub beansprucht werden, da man an diesem nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Urlaubstage werden für die Tage bezahlt, an denen sonst gearbeitet werden müsste.
Deine Chefin soll nicht nur solch Behauptungen in den Raum stellen. Sie soll sie auch belegen. Es würde mich wundern, wenn sie das könnte.
Soweit ich weiß, wir ein Feiertag als "nicht arbeitend" gezählt in deinem Fall und bedarf somit auch keiner Bezahlung weil ja eben keine "Arbeit" erfolgte. Und somit spiegelt es sich auch auf den Urlaub nieder, sie werden abgezogen ohne wenn und aber und müssen nicht bezahlt werden.
Ich als teilzeitkraft bekomme nur die gearbeiteten Tage bezahlt und so ist es auch beim Urlaub. wenn in einer Woche 2 feiertage drin sind arbeite ich nur 3 Tage und hätte auch nur 3 Tage Urlaub.
Wenn sich deine Teilzeit auf 5 Tage verteilt und es sind z.B. 2 Feiertage in dieser Woche, bekommst du die Feiertage bezahlt.
Nein , feiertage sind keine urlaubstage und somit auch unbezahlt.
Du musst wohl am feiertag urlaub eintragen und bekommst es dann auch noch bezahlt?
Urlaub muß ich mit Sicheheit nicht eintragen, aber bezahlt werden sie ! So einfach ist die Welt. Natürlich nur wenn sie auf einen regulären Arbeitstag fallen.
Das ist nicht wahr !
Feiertag ist Feiertag. Da muss man keinen Urlaub nehmen.
Wenn die Dame keine Feiertage zahlen muss, dann müsst Ihr auch keine Urlaubstage dafür geben. Weil es ja dann gar keine regulären Arbeitstage für Euch sind.
Beispiel 3. Oktober: bei ner 5-Tage-Woche braucht man generell 5 Urlaubstage, wenn man da ganz frei haben will.
Ist der Feiertag eh kein Arbeitstag für Euch, brauchst Du nur Urlaubstage für 29.9. - 02.10.
Wenn der Feiertag nicht als Arbeitstag gilt, muss auch klein Urlaub genommen werden. Und darf auch nicht kraft eigener Arroganz des AG abgezogen werden.