Ist Lohnzahlung vom Vormonat auf Hartz 4 anrechenbar?
Leider wurde mir nach 3monatiger Arbeit mein Vertrag nicht mehr verlängert und ich musste mich wieder Als Hartz4 -Empfänger anmelden, da ich nicht lange genug gearbeitet habe. Nun habe ich im September meinen letzten Lohn bekommen und mich noch im September arbeitslos gemeldet ab dem 1.10. Nun will das Arbeitsamt mir aber für Oktober kein Arbeitlosengeld zahlen, weil ich ja Mitte September Einkommen hatte. Ist das rechtens?
6 Antworten
Es kommt darauf an, wann dir der letzte Lohn zugeht. Wenn der Eingang bereit s im September war, kann das Geld nicht auf den Bedarf für Oktober angerechnet werden.
so isses!
Wenn du Alg2 im September mit Wirkung zum 01.10 beantragt hast, dann läuft dein Leistunganspruch auch erst ab Oktober und alles, was dir vorher an Einkommen zugeflossen ist, darf natürlich nicht auf diese Leistung als Einkommen, sondern allenfalls als Vermögen angerechnet werden, sofern noch etwasdavon vorhanden ist und in Anbetracht der Tatsache, dass für Vermögen ja deutlich höhere Freibeträge gelten (mindestens 3750 EUR).
Da die Rechtslage eindeutig scheint, Widerspruch und notfalls Klage (ist eine Lachnummer).
Du hast dich arbeitslos gemeldet aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sondern nur auf Arbeitslosengeld II - oder wie meinst du das?
Arbeitslosengeld I Anspruch hast du ab dem ersten Tag wo du auch arbeitslos gemeldet bist. Auch wenn du noch ausstehende Gehälter nachträglich beziehst, wird dies beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet.
Beim Arbeitslosengeld II sieht es etwas anders aus, denn dieses Geld bekommst du weil du bedürftig bist (sofern ein Bedarf besteht) Und bedürftig bist du erst wenn tatsächlich kein Einkommen vorhanden ist.
Um dich arbeitslos zu melden, bist du verpflichtet eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen - bzw. dein ehemaliger Arbeitgeber muß diese ausfüllen. Dort sind Angaben drin wie zum Bsp: warum gekündigt wurde, zu wann und auch wann das letzte Gehalt gezahlt wird.
Wurde dort eventuell eingetragen das du dein Gehalt rückwirkend bekommst? Wenn ja, dann geht das Amt nämlich davon aus das du im Oktober noch volles Gehalt für den Monat September bekommst. Wenn du aber dein Gehalt für den laufenden Monat bekommen hast (also das September-Gehalt wurde am 15.09. ausgezahlt), dann ist dieses Einkommen nicht anrechenbar für Oktober!
Die Frage ist in deinem Fall wirklich nur ob du dein gehalt für den laufenden Monat oder rückwirkend bekommen hast! Aber wäre es rückwirkend, dann müßte dir dein Arbeitgeber ja noch dein gehalt für September zahlen.
Leg Widerspruch ein!
Wenn du zunächst ALG I beziehst - das wird rückwirkend, also dann erst Ende Oktober gezahlt. Bei ALG II hast du sofort einen Anspruch. Für den Monat Oktober musst du aber unbedingt etwas bekommen.
Was genau, ALG 1 oder ALG 2 ? ALG 1 steht dir zu und ALG 2 erst einen Monat später.
Na für wann genau (!) war denn der Lohn???
HAAAAAALLOOOOO?????!!!
Wenn du zum 1.10. ALG 2 (Hartz4) beantragst und im Oktober noch Geld vom Septembergehalt bekommst, so wird das angerechnet, denn ALG2 gibts nur bei Bedürftigkeit
Am 20.09 hab ich meinen letzten Lohn bekommen
20.09
und wann war das Geld auf dem Konto ?
Am 20.09. hab ich es bekommen und da war es auf dem Konto
Also nochmal zum mitschreiben... Ich habe meinen Lohn für September am 20. September auf dem Kto. gehabt.
....und deshalb hast du einen Anspruch für Oktober (bei ALG I sogar, wenn die Zahlung erst später einging).
ALG 2 Warum, ich hatte doch kein Einkommen im Oktober?