Umschulung ALG I oder ALG II?

4 Antworten

Nein aber es es kann sein das ab umschulungsbegin wieder ag 1 dir zusteht wen nicht würde ich anstelle einer Umschulung in einem bfw diese in einer Firma versuchen und wen es gut für dich läuft kannst du da noch 400€ Lohn kassieren!

Wen du den chef dazu überzeugen kanst.Nachteil du fängst im 2ten an und auch besuchst du die normale berufschule im zweiten berufschuljahr! in einem bfw siehtes leicht anders aus da das zu 90 % zb extea nur werkstadt ist udn der rest mit praktikums gemacht wird bei normalen firmen!

Du könntest Deinen Anspruch auf ALG I nur durch Einbringung weiterer Anwartschaftszeit im Rahmen der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 3 - 6 Monaten Laufzeit ( verkürzte Anwartschaftszeit ) erweitern .

Das würde Dir aber auch nicht viel helfen, da sich Dein ALG I - Anspruch auch während einer Umschulung aufbrauchen würde. Hier dann nur in der Besonderheit, dass dann pro Monat Massnahmeteilnahme nur 2 Wochen vom ALG I - Anspruch abgezogen würden. 

Ist der Anspruch dann endgültig erschöpft, würdest Du trotzdem auch während der Massnahme in ALG II rutschen . 

Da würde ich mich mal explizit mit dem zuständigen Sachbearbeiter unterhalten.

Wie währ es, wenn du bis dahin schon eine neue Arbeit hast und die Umschulung absagst?

patrickglomp 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 12:50

das wäre nicht so gut, weil wenn ich eine Umschulung bezahlt bekomme ist die doch besser