Arbeitslos 5 Monate arbeit und wieder Arbeitslos
Beispiel :
Nach 8 Jahren bin ich 10 Monate Arbeitslos, fange einen neuen Job (unbefristet 6Monate Probezeit) an, und werde aufgrund von Auftragsmangel innerhalb der Probezeit (5.Monat) gekündigt.
Erhalte ich dann 2 Monate noch Alg1 und rutsche dann in Alg2 ab, oder habe ich durch die 5 Monate schon wieder etwas Alg 1 aufgebaut? Bei der frage ist es egal ob ich 1,2 oder mehr Monate wieder aufgebaut hätte, nur ob es überhaupt so ist. Wenn dies jemand genauer weiß auch schön.
Danke
6 Antworten
Du hast nur noch den Restanspruch Alg1.
Zeiten, die bei der Berechnung schon einmal berücksichtigt wurden, werden selbstredend kein zweites Mal berücksichtigt.
Bis du neue Ansprüche erworden hast, müssen du also entsprechend neue Anwartschaftszeiten gesammelt werden. Ein Teil dieser Zeiten hast du mit den 5 Monaten schon zusammen; für einen neuen Anspruch reicht es nicht.
Einen neuenAnspruch erwirbst du erst nachdem du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. In diesem geschilderten Fall lebt der alte Anspruch wieder auf.
Du bekommst Alg 1 für 2 Monate dann Alg 2.Du musst mindestens 1 Jahr voll durchgearbeitet haben ,damit du wieder Anspruch hast.
2monate alg1
Ich glaube auch das es nur noch 2 Monate sind.Warum?
Zugrunde gelegt wurden beim letzten ALG-Anspruch die letzten 3 Jahre,dafür hatten Sie einen Anspruch auf 12 Monate ALG I.Nach 10 Monaten Arbeitslosengeld wieder in Arbeit. Rest 2 Monate!
Der Knackpunkt: Sie haben zwar 5 Monate gearbeitet und im Normalfall könnte man sagen,Sie hätten in den letzten 3 Jahren 12 Monate gearbeitet,ABER
die Zeiten wurden schon zur Berechnung von ALG herangezogen und ob man das doppelt machen kann bin ich überfragt.
- Das Amt kann Ihnen da eine genaue Auskunft,ob noch Ein zusätzlicher Anspruch besteht!Setzen Sie sich am Besten mit dem Amt in Verbindung!
Ich würde mich freuen wenn Sie mir bescheid geben würden,was dabei herausgekommen ist.
MFG
johnnymcmuff
Hallo*
Ja das ist so richtig. Jede "Arbeitszeiten" können nur einmal zur Berechnung hinzugeführt werden. Um einen neuen Anspruch auf ALG zu erwerben, müsste wieder mind. 12 Monate in einem Zeitraum von 2 Jahren gearbeitet werden (Info ) früher waren es 3 Jahre).
Da dies hier nicht der Fall war, wird der sogenannte "Restanspruch" (das war vom "alten Anspruch" noch übrig war) benutzt.
HIER KANN MAN DAS NACHLESEN
§147 Absatz 2 ("2.")