ALG 1 läuft am 30.08 aus, ALG 2 ab 31.08 (Bewillig) beide Zahlungen am 31.08 / 01.09?
Hallöchen!
Mein ALG 1 läuft am 30.08 aus.
ALG 2 erhalte ich ab dem 31.08.
Bewilligungsbescheid bereits erhalten.
Erhalte ich dann am 30.08/31.08 mein ALG 1 für August
und ALG 2 am 31.08/01.09 für September ?
Also 2 Zahlungen innerhalben 1-3 Tage ?
Vielen Dank Euch.
4 Antworten
Korrekt
Da ALG - 1 rückwirkend und ALG - 2 in Voraus für den Monat gezahlt wird.
Wann hast Du denn deinen Antrag gestellt, was bekommst Du an ALG - 1, wohnst Du alleine und was muss für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?
Danke dir für deinen Stern !
- Antrag gestellt am 02.08.2021 , Bewilligungsbescheid erhalten am 14.08
- 595€ ALG 1 (+370€ Minijob + erhalte dann 30€ Nachzahlung)
- 440€ Warmmiete
- Wohnhaft alleine
Dann sollte dein Bedarf nach dem SGB - ll ohne eigenem Einkommen derzeit bei min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen und dazu kommen dann min. noch die 440 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.
Dein Bedarf würde dann min. bei 886 € im Monat liegen !
Beim ALG - 1 nach dem SGB - lll darfst Du ja ohne Anrechnung monatlich min. 165 € Netto zuverdienen.
Wenn Du diese 30 € Nachzahlung an ALG - 1 bekommst, weil fiktiv 400 € an Einkommen angenommen wurden, dann würdest Du ja auf 625 € ALG - 1 und 370 € Brutto = Netto kommen.
Deine angenommenen 625 € ALG - 1 würden dann beim ALG - 2 voll angerechnet, weil Du auf dein Erwerbseinkommen schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommst.
Vom Bruttoeinkommen wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag.
Bei 370 € Brutto = Netto käme man dann auf 154 € Freibetrag, die dann theoretisch vom Netto abgezogen werden und 216 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.
Mit deinen angenommenen 625 € anrechenbarem ALG - 1 käme man mit den 216 € auf 841 € und dein Bedarf liegt bei min. 886 € !
Der ALG - 2 Antrag wirkt im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück, dein ALG - 1 und Erwerbseinkommen wird also entsprechend auf deinen Bedarf für August angerechnet.
Deshalb müsstest Du dann nach meiner Meinung sogar 3 x Leistungen bekommen, einmal dein ALG - 1 rückwirkend für August, dann deine ALG - 2 Aufstockung für August von um die 45 € und dann deine Aufstockung in Voraus für den Monat September.
Wenn Du also für September auch 370 € Brutto = Netto verdienen und bekommen würdest, dann wären es wie gesagt 154 € an Freibetrag und 216 € anrechenbares Erwerbseinkommen.
Dann sollten dir für den Monat September min. 670 € an Aufstockung zustehen.
Ich bekomme 645€ und 400€ Gehalt (Differenz zu 400€ wird nachgezahlt).
Also mit allem insgesamt 1045€ Monatlich.
Diese zahlen stehen im Bewilligungsbescheid.
Mit dem Bewilligungsbescheid meinst Du sicher deinen ALG - 2 Bescheid ?
Dann ist das Jobcenter von 400 € Brutto = Nettoeinkommen ausgegangen und ich von deinen 370 € die Du angegeben hast.
Bei 400 € Brutto = Netto liegt dein Freibetrag bei 160 € und das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen bei 240 €, bei 370 € Brutto = Netto wären es nur 154 € Freibetrag und 216 € anrechenbares Erwerbseinkommen.
Dein ALG - 2 Bedarf ohne eigenes Einkommen liegt wie gesagt derzeit bei min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine min. noch 440 € für deine KDU - also insgesamt min. 886 € an Bedarf.
Mit deinen 160 € Freibetrag würdest Du dann auf insgesamt min.1046 € kommen.
Aber wie gesagt, nach deinen Angaben müsstest Du auch noch um die 45 € an Aufstockung für den August bekommen, wenn deine Angaben korrekt sind, habe es dir ja ausführlich berechnet.
Ja das Arbeitslosengeld 1 bekommst du für 08/21 ende 08/21 und das Arbeitslosengeld 2 für 09/21 bekommst du ebenfalls Ende 08/21.
Grund dafür ist das Arbeitslosengeld 1 nachgezahlt wird und Arbeitslosend 2 vorgezahlt wird.
Korrekt.
ALG 1 wird am Ende Rückwirkend ausbezahlt.
ALG 2 wird am Ende im voraus ausbezahlt.
Beim Übergang von AlG 1 auf AlG 2 bekommst du tatsächlich beide Zahlungen am 31.8..
Das gleicht sich dann wieder aus, wenn du Arbeit aufnimmst, dann bekommst du für diesen ersten Monat die Leistung AlG 2 nur unter Vorbehalt und musst sie teilweise zurück zahlen.
Wenn man eine Beschäftigung aufnimmt, dann kommt es unter anderem auf den Zufluss des ersten Lohns an, wenn dieser erst im Folgemonat nach der Beschäftigungsaufnahme auf dem Konto ist, muss für den Monat der Beschäftigungsaufnahme auch nichts erstattet werden.