Folgeantrag zu spät abgegeben. Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe
Ich habe einen Antrag auf die Weiterbewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur zu spät abgegeben. Ich habe versucht vor 1 Monat die Arbeitsagentur telefonisch zu erreichen. Nach 15 Minuten kostenpflichtiger Warteschleife wurde mein Anruf einfach abgewürgt. Wie auch immer. Das Problem ist, dass auch meine Eltern den Antrag ausfüllen mussten und sich deswegen alles verzögert hat bis ich alle Unterlagen wieder beisammen hatte.
Anscheinend stresst die Agentur bei solchen verspäteten Abgaben gerne rum, sodass sie mir wohl sagen werden, dass ich für Monat April keine Nachzahlung erhalten werde.
Wenn ich mir aber diverse Rechtssprechungen richtig interpretiere, gilt Folgendes: ,,Ein wirksam gestellter Antrag verliert nach Ablauf des Bewilligungszeitraums seine Wirkung nicht"
Das Problem ist, dass meine aktuelle WG noch bis Juli bestehen wird, danach muss ich raus. Umzug und neue Wohnung ist auch wieder mit viel Kosten verbunden. Das Geld würde mir dafür fehlen.
Wie stehen meine Chancen für letzten Monat die Nachzahlung zu bekommen?
Ich habe alles versucht telefonisch jemanden zu erreichen - ohne Erfolg. Und als Erwerbstätiger hat man auch keine Möglichkeit zu den Geschäftszeiten dort persönlich vorbeizukommen.
4 Antworten
den von dir eingestellten Link von Martin Behrsing hast du gelesen und verstanden? Dort steht doch u. a. „zum Alg II ist es von ihm noch nicht entschieden“. Die gesetzliche Grundlage findest du in § 37 SGB II.
Wenn es aus Gründen welche auch immer zu einer Verzögerung bei der Antragseinreichung kommt, dann hält einen niemand davon ab –zunächst das Einzureichen, was bereits vorliegt. Hauptsache ist doch zunächst liegt ein Antrag fristgemäß vor und fehlende Unterlagen werden dann auf Anforderung nachgereicht.
"Ich habe versucht vor 1 Monat die Arbeitsagentur telefonisch zu erreichen. Nach 15 Minuten kostenpflichtiger Warteschleife wurde mein Anruf einfach abgewürgt."
bedeutet nicht
"Ich habe alles versucht telefonisch jemanden zu erreichen"
Sorry aber da versuchst Du Dein eigenes Versäumnis jemand anderen in die Schuhe zu schieben.
Neben dem Telefon gibt es übrigens noch Fax, E-Mail, Post, persönliches erscheinen (ja, auch ein williger Erwerbstätiger schafft es zu deren Öffnungszeiten)...
Wie auch immer es ausgeht, von mir bekommst Du jedenfalls kein Mitleid sondern ein dickes Selber Schuld.
Aha, und inwiefern beantwortet das jetzt meine Frage?
Wie soll man es schaffen zwischen 7:30 und 12:00 dort hinzukommen? Selbst 18 Uhr ist bei dem Verkehr auch nicht zu schaffen.
Vielleicht gehörst du ja zu dem Teil der Arbeitnehmer an, die von soetwas wie geregelten Arbeitszeiten sprechen können. Ich muss auch Samstag und manchmal Sonntags (unentgeldlich) für 640 Euro Brutto arbeiten, habe mich in 2 Jahren nie krankgemeldet, auch mit 39 Grad Fieber und Verletzung arbeiten gewesen und habe mittlerweile so viele Überstunden angesammelt, dass ich allein davon 2 Wochen Urlaub machen könnte.
Da du meine private Situation ja nicht kennst, erspare ich mir weitere DIskussionen. Mitterweile darf man hier eh keine qualifizierten Antworten mehr erwarten.
Mehrfach anrufen, auch an anderen Tagen, einen Tag Urlaub nehmen, einen. Bruef schreiben, es gibt viele Kontaktmoeglichkeiten. Fals man diese nicht nutzt muss man mit den folgen leben.
Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen. Du versucht die Schuld für dein eigenes Versäumnis jetzt jemand anderen in die Schuhe zu schieben.
Bei einem schwerwiegenden Grund für die Verspätung kann der verspätete Eingang noch nachträglich berücksichtigt werden. Ein solcher Grund liegt bei dir nicht vor. Das Amt hat recht. Ist leider so. Wenn das Geld so unglaublich wichtig für dich war, dann hättest du dir eben etwas mehr Mühe geben müssen, nicht nur einmal kurz anrufen und dann aufgeben.
Zumindest ein formloser Brief zur Einhaltung der Frist ist immer möglich. Da gibt es keine Ausrede.