Urlaub bei einer Maßnahme der Agentur für Arbeit Bitte um Hilfe!
So leute und zwar geht es um mein Arbeitslosengeld 1. Ich bin seit kurzem arbeitslos, da ich nach meiner ausbildung nicht übernommen wurde und habe mich Ende Juni bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Danach habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 erhalten, diesen habe ich ausgefüllt und aber noch nicht abgegeben ich soll bis spätestens 09.07.12 telefonisch einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.
Heute habe ich einen Termin mit meinem Vermittler gehabt. Dieser hat mich in eine Maßnahme zur Verbesserung meiner Bewerbungsunterlagen zugewiesen. Die Maßnahme findet ab dem 16.07-20.07 statt.
Nun kommen wir zum Problem der ganzen Sache. Meine Freundin hat mir heute mittgeteilt, das Sie für uns beide Urlaub gebucht hat und und wir vom 15.07-19.07 in den Urlaub fahren.
Kann ich diesen Maßnahmetermin irgendwie verschieben? Was habe ich nun zu tun??
Bitte um Hilfe!!!!
3 Antworten
Dein "Urlaub" ist kein Grund, mit dem Du Anspruch hast, die sinnlose Massnahme auszuhebeln.
Du musst nämlich eine sog. Ortsabwesenheit vorher beim JC beantragen. Sicherlich hast auch Du mit dem Antrag auf ALGII unterschrieben, dass Du ein Merkblatt erhalten habest, in dem auch das drinsteht.
Du weisst das also.
Eventuell kann man aber gegen die Massnahme vorgehen, weil sie z.B, sinnlos ist und Dich nicht weiterbringt. Dazu müsstest Du gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen und bei Abweisung des Wi klagen.
Wahrscheinlich kommt auch ein Sanktionsverfahren, wenn Du die Massnahme nicht antrittst.
Hallo, ich denke nicht, dass du dir für den Zeitraum der Maßnahme "Urlaub" nehmen kannst/ darfst. Du kannst nur versuchen deinen Sachbearbeiter irgendwie zu überreden, die Maßnahme zu verschieben. Keinesfalls solltest du den gebuchten Urlaub erwähnen!
Alternativ bleibt noch die Möglichkeit einer AU, allerdings wirft das ein schlechtes Licht auf dich, wenn du gleich bei der ersten Maßnahme krank bist.
Die unschönste Möglichkeit: Den Urlaub stornieren.
Da wirst du deinen Urlaub verschieben müssen (oder absagen). Du darfst zwar 3 Wochen im Jahr "ortsabwesend" sein, Das aber nur nach VORHERIGER Absprache mit deinem Vermittler. Wenn du an dieser Maßnahme nicht teilnimmst, wird deine Leistung vorläufig gestrichen. Sie setzt dann erst wieder ei, wenn du dich persönlich erneut meldest.
Es geht um Alg 1.