Arbeitslosengeld 1. Nachzahlung möglich?
Hallo!
Meine Frage:
Ich habe 18 Monate in einem Betrieb gearbeitet. Danach wurde ich gekündigt. Ich bin sofort zum Amt und habe den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und habe mich auch gleich arbeitslos gemeldet. Dann habe ich mich aber nicht weiter um den Antrag gekümmert da ich Probleme mit meinem alten Betrieb hatte und die nicht mit der Arbeitsbescheinigung rüber gekommen sind. Genau 6 Monate später habe ich einen neuen Job bekommen den ich wiederum 6 Monate ausgeübt habe. Dort bin ich nach verlängerter Probezeit wieder entlassen worden. Dort wieder das gleiche Spiel, zum Amt, Antrag gestellt und arbeitslos gemeldet. Nun sollte ich die Arbeitsbescheinigung vom ersten Betrieb nachreichen damit der Antrag vom letzten Betrieb bearbeitet werden kann. Ich habe nun alle Arbeitsbescheinigungen nachgereicht damit alles bearbeitet werden kann.
Bekomme ich nun, da ich ja immer die Anträge gestellt habe und auch abgegeben habe, eine Nachzahlung für die Zeit in der ich Arbeitslos war oder ist das hinfällig weil die Arbeitsbescheinigungen erst jetzt da angkommen sind?
7 Antworten
ja wirst du bekommen, man hat eine 3 Jahre lange Beantragungszeit für ALG I.
wie gesagt, du hast 3 Jahre Zeit.
das bedeutet, wenn noch was fehlen würde, könnte ich mir sogar noch ein jahr zeit lassen das zu besorgen und würde rückwirkend das geld bekommen weil ich ja den antrag rechtzeitig abgegeben habe?
ja. aber warum willst du noch ein Jahr warten? hol es dir doch jetzt und lege es für ein Jahr an, dann bekommst du es auch in einem Jahr + Zinsen.
ich habe das gefühl das die leute mich verkackeiern wollen vom amt weil immer wirklich IMMER was fehlt wenn ich da auftauche. dann bring ich denen das und 10 tage später bekomme ich post das noch was fehlt. ich bin die letzten 1,5 monate minimum 2x die woche da gewesen weil irgendwas gefeht hat. aber wenn ich das geld bekomme werd ich mir erstmal wieder nen job suchen. wenn ich dann wieder gekündigt werde is das nur noch halb so viel arbeit.
achso. noch was. wird dann auch die krankenkassenbeiträge rückwirkend bezahlt? die musste ich aus eigener tasche zahlen weil ich ja bisher noch nie arbeitslosengeld bekommen habe weil die arbeitsbescheinigungen gefehlt haben.
also du brauchst:
-den Antrag auf ALG I
-Perso
-Steuerkarte oder eine Kopie
-Arbeitsbescheinigungen von allen Betrieben, wo du warst
ist alles da. es hat wie gesagt nur die eine arbeitsbescheinigung gefehlt die ich nun nach einem jahr abgegeben habe.
ja, die werden dir auch zurück erstattet.
Du hast dich fristgerecht gemeldet und den Antrag als solches gestellt.
Dass die Bescheinigung jetzt erst nachgereicht werden konnte, ist Verschulden des alten betriebes und somit wird dir das ALG1 nachgezahlt.
Du wirst dich fragen lassen müssen, wovon du während der Arbeitslosigkeit gelebt hat. Da liegt die Vermutung der Schwarzarbeit in der Luft. Die Nachzahlung kann mit Hinweis auf die mangelnde Mitwirkung verweigert werden. Dazu hast du höchst wahrscheinlich auch einen Passus unterschrieben.
ich habe ne wohnung mit mein jüngeren brduer er lebt sozusagen von harz 4 und damit wurde dann miete bezahlt und es blieben vieleicht 150 euro für lebensmittel waren echt arm dran die monate ich hoffe das ich die nachzahlung dann auch kriege weil ich schulden habe
Wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, durchaus möglich !
kleiner fehler... ich habe mich um die anträge gekümmert aber nicht um die arbeitsbescheinigung von dem ersten betrieb
du brauchst die Arbeitsbescheinigungen, das ist das wichtigste für die Arbeitslosengeld Berechnung. Sollte dein Arbeitgeber keine rausrücken wollen, kannst du dich an die Agentur für Arbeit wenden, die dann rechtliche Schritte gegen deinen Arbeitgeber einleiten wird, damit er die Arbeitsbescheinigung rausrückt.
auch wenn die arbeitsbescheinigung erst nach fast einem jahr da vorliegt?