Bafög Weiterförderung trotz nicht erbrachtem Leistungsnachweis?
Hallo,
ich studiere jetzt seit zwei Jahren (3 Semester + ein Onlinesemester) an der Universität. Meine letzte Bafögzahlung habe ich Ende August bekommen, danach nichts mehr, weil ich keinen Folgeantrag gestellt habe. Mir war bewusst, dass ich den Leistungsnachweis nicht erbringen kann. Das hat private Gründe, die das Amt für Ausbildungsförderung nicht für eine Weiterförderung akzeptieren würde, deshalb habe ich auch nicht versucht, einen neuen Antrag zu stellen.
Ich bin vor wenigen Monaten zu meiner Mutter umgezogen. Sie möchte Wohngeld beantragen, allerdings braucht sie hierfür einen Bafög Bescheid von mir oder einen Ablehnungsbescheid. Deshalb komme ich nicht darüber hinweg, den Antrag neu zu stellen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass es sein kann, dass Bafög weitergezahlt wird, trotz nicht erbrachter Leistungen, dafür aber später nachgewiesen werden muss, dass man die Leistungen erbracht hat. Wenn das nicht passiert, muss man das Geld zurückzahlen. Stimmt das? Hat jemand Bafög beantragt ohne den Leistungsnachweis erbringen zu können?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Hallo,
ich weiß nicht, wo du das gelesen hast, aber habe ich noch nie gehört.
Man kann zwar den Leistungsnachweis später einreichen, dafür braucht es aber anerkannte Gründe (https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aufschub-leistungsnachweis.php)
Wenn du nur die Ablehnung wegen Wohngeld brauchst, reichst du Formblatt 1 ein und schreibst dazu, dass du den Leistungsnachweis nicht geschafft hast und jetzt eine "Ablehnung dem Grunde nach" für Wohngeld brauchst. Das geht ziemlich schnell und in paar Wochen hast du den Ablehnungsbescheid.
Vielen Dank!
Das ist schon möglich, dass dir das BaFöG erstmal ausgezahlt wird, bevor der Antrag vollständig geprüft wurde. -Das muss auch so sein, weil die meisten Studenten ja darauf angewiesen sind.
Wenn du das vorher weißt, darfst du das Geld eben nicht ausgeben und zahlst es dann zurück, sobald du dazu aufgefordert wirst.
Danke für die Antwort :)
Wenn man den Leistungsnachweis nicht schafft, dann ist das eine Hürde, die dazu führt, dass man es nicht einfach ausgezahlt bekommt. Man muss im Antrag nachweisen, dass man sie hat oder eben nicht. Und wenn man sie nicht hat, muss man nachweisen, dass man anerkannte Gründe hat.
Gerade beim Leistungsnachweis scheitern ja einige, da gibt es nichts "unter Vorbehalt".
Jetzt nimmst dein Handy in die Hand rufst deine/n zuständige Sachbearbeiter/in an und schilderst Ihr deine derzeitige Situation und hörst dir an was Sie dazu sagt!
Es stimmt das du eine Leistung erbringen musst das steht aber alles in deinen Unterlagen die du bekommen hast als du Bafög beantragt hast!
Ich denke das du dich zurst Arbeitslos/ Arbeitssuchend melden musst bevor du Wohngeld bekommst!
Als Student oder ex Student solltest du dich eigentlich selbstständig organisieren können!
Ich dachte diese Plattform wäre dazu da, um gute Ratschläge einzuholen? Ich will kein Bafög und das Wohngeld kommt auch nicht auf mein Konto, trotzdem muss ich einen Ablehnungsbescheid nachweisen, den ich nunmal nicht habe. Wenn du nichts sinnvolles beitragen kannst und dann noch so respektlos schreibst, dann schreib besser garnichts.
Das ist ein guter Ratschlag und respektlos ist das von mir auch nicht sondern eine subjektive Meinung die der Realität entspricht! Du willst kein Bafög das konnte ich in deiner Frage bereits herauslesen! Du hast aber in der Vergangenheit Bafög bekommen und beantragt deswegen schaue in deine Unterlagen ich weiss nicht was da drinnen steht sondern du und der Sachbearbeitende! Den Ablehnungsbeschreid bekommst du von deinem Sachbearbeiter deswegen frage Ihn danach keiner hier kann Ihn dir herzaubern da musst du dich schon selbst kümmern! Und wenn du kein Bafög beantragst kannst du auch keinen Ablehnungsbescheid bekommen deswegen musst du dich kümmern da es dir anscheinend nicht bewusst ist habe ich es dir gesagt wenn du es weisst macht deine Frage keinen Sinn! Einen besseren Ratschlag kann man dir nunmal nicht geben! Und mit Samthandschuhen werde ich dich nicht behandeln weil du sonst nie erwachsen und selbstständig wirst!
Guten Tag!
Du hast von Bafög eben keine Ahnung und müsstest auch nicht antworten. Man kann die Frage schon beantworten. Du kannst es nicht und schreibst "frag den Sachbearbeiter"... Er/Sie fragt aber HIER, weil es hier auch Leite gibt, die sich mit Bafög auskennen.
Ah Super dann hat der Fragesteller ja großes Glück das er einen so kompetenten User wie dich erwischt hat! Und ich bin jetzt auch schon sehr gespannt mit welchem großartigen Ratschlag du den Fragesteller nun bereichern wirst.....
Ich selbst habe auch schonmal Bafög benötigt und beantragt für mein Studium und wurde damals vollständig von einem Sachbearbeiter über die Gegebenheiten aufgeklärt! Und das alleine reicht meiner Meinung nach definitiv aus um einen Kommentar bzw. Ratschlag für solch eine Frage zu hinterlassen!
Also nochmal für euch beide die wohl meine Argumentation nicht verstanden haben:
Zitat FS:"Jetzt habe ich aber gelesen, dass es sein kann, dass Bafög weitergezahlt wird, trotz nicht erbrachter Leistungen, dafür aber später nachgewiesen werden muss, dass man die Leistungen erbracht hat. Wenn das nicht passiert, muss man das Geld zurückzahlen. Stimmt das?"
Wenn das Bafög bewilligt wird musst du eine Leistung erbringen diese wird erst nach "Periodenende" erfragt (macht übrigens anders überhaupt keinen Sinn da du zu Beginn ja garnicht Nachweisen kannst das du etwas geleistet hast) also solltest du die Leistung nicht erbracht haben musst du das Bafög zurückbezahlen! Mein Rat: Ruf deinen Sachbearbeiter an und schilder Ihm deine Situation das du die Leistung nicht erbringen werden kannst dann wird er dir wahrscheinlich den Antrag auch ablehnen aber das kann hier keiner wissen!
Zitat FS:Hat jemand Bafög beantragt ohne den Leistungsnachweis erbringen zu können?
Das glaube ich nicht da der Leistungsnachweis für alle gilt kann aber durchaus sein das es Ausnahmen gibt die wären z.b Krankheit aber hier darf die bereits erfolgte "Periode" nicht weiter als 50% vorangeschritten sein ansonsten bezahlst du trotzdem zurück! Es würde für dich allerdings keinen Unterscheid machen was bei anderen passiert oder passiert ist sondern hier ist nur dein persönlicher Fall wichtig somit kann dir das auch nur dein Sachbearbeiter genau sagen. Da dieser immer individuell nach der Situation entscheidet da hier falls die Leistungen garnicht oder nur teils erbracht werden entschieden wird ob und wieviel du zurück bezahlen musst.
Nachtrag: Man würde dich in dem Falle natürlich auch darauf hinweisen, dass die Auszahlung erstmal unter Vorbehalt geschieht.