Folgeantrag zu spät gestellt.

4 Antworten

Du schreibst, es geht um Grundsicherung für Erwerbsunfähige, Dir wird hier aber geantwortet, als ginge es um Hartz IV / ALG II (das wird hier von den Antwortenden oft verwechselt).

Bei Grundsicherung im Alter muss man keinen Folgeantrag stellen, der Bescheid mit der Weiterbewilligung kommt automatisch. Ich vermute, so ist es auch bei der Grundsicherung für Erwerbsunfähge.

Sollte Deine Bekannte Belege einreichen, und das hat sie versäumt?

Nimm Kontakt auf mit dem Diakonsichen Werk (gibt es hoffentlich an Eurem Wohnort) und bitte um einen sehr schnellen Beratungstermin.

Wenn es das Diakonische Werk nicht an Eurem Wohnort gibt, dann google mit

sozialberatung und füge Euren Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Euer klein ist). - Google auch mit

sozialberatung wiki

um etwas über Sozialberatungen zu erfahren. - Hoffentlich kriegt Ihr das entstandene Problem sehr schnell geregelt.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir (ich weiß, es geht nicht um Dich, sondern um Deine Bekannte):

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:

Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus.

Falls Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft) lebst: Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Diesen Weiterbewilligungsantrag bekommt man normalerweise ca. 6 Wochen vor Ablauf des alten Bewilligungsbescheides vom Jobcenter zugeschickt,denn die Bearbeitung nimmt in der Regel min.3 Wochen in Anspruch !!! Wenn sie also keinen Antrag bekommen hat,sollte sie sich beim Jobcenter schnell einen besorgen,Ausfüllen und abgeben. Sie bekommt dann ihre Leistungen für November nachgezahlt.

Hi svetta,

normalerweise wird ca 3-6 Wochen vor Neuantrag dieser durch das Jobcenter zugestellt. Das kann natürlich auch mal "vergessen" werden. Ihr solltet schnellstens zum JC und nen neuen Antrag ausfüllen und denen klamachen, daß sie bislang keine Zusendung erhielt. Hoffentlich wird schnell bearbeitet, damit sie ihre Miete und alle anderen Ausgaben bezahlen kann.

Schreibe noch heute eine eMail an das JC und schick sie mehrfach ab (!), damit die Post auch ankommt und der Vorgang aktenkundig ist und keine Sperrzeit auferlegt wird. Sonst wird erst wieder ab nächsten Monat gezahlt. Beeilt Euch! Grüße

Am besten ist es 4 Wochen vor Ablauf. Man bekommt diesen auch zugeschickt wenn man eh schon Leistungen bezieht. Daher kann man den Termin eigentlich kaum verpassen. Wenn man nen netten Sachbearbeiter hat, kann er diesen aber auch bei gut zureden innerhalb einer Woche durchdrücken. Aber bis die Leistungen dann entgültig aufem Konto sind kann es natürlich dann nochmal ein paar Tage dauern.