was passiert wenn man einfach nicht zum Arbeitsamt geht.?...Hilfe!

9 Antworten

Hallo,

wenn sie den Antrag nie abgegeben hat, bekomm sie auch keine Sperrzeit oder ähnliches. Allerdings wird ihr die Zeit auch nicht gut geschrieben, da Sie sich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestellt hat/konnte.

Am besten sie geht wieder hin, stellt einen Antrag ab diesem Datum. Muss dann natürlich auch alle Vermittlungsvorschläge, Termine und evtl. Kurse mitmachen, was bei ihr allerdings wahrscheinlich eh nicht vorkommen wird da sie ja schon wieder eine neue Stelle hat. Aber sie sollte sich wirklich Arbeitslos melden, sie ist jetzt NICHT Rentenversichert und wahrscheinlich auch nicht Krankenversichert (außer Sie ist noch Familienversichert).

Hab früher in der Agentur für Arbeit gearbeitet und glaub mir sie braucht keine Angst haben, das sie Ärger oder sonstiges bekommst!!

Mit Nachzahlung ist definitiv nichts. Allerdings würde ich empfehlen, sofort einen Antrag abzugeben, da sie, sofern sie nicht verheiratet ist, seit Monaten keine Krankenversicherung hat. Gab es da bisher eigentlich keine Probleme bei Arztbesuchen usw.?

Hm, kein Antrag gleich kein Geld. Rückwirkend geht nicht. Ich denke, sie sollte schleunigst hingehen und einen Antrag stellen, und zwar noch diesen Monat. Ggf. sollte sie direkt einen Antrag auf aufstockendes Alg2 stellen, wenn zu befürchten ist, dass das Alg1 nicht reicht.

Wenn sie Depressionen hat, sollte sie diese diagnostizieren und behandeln lassen. Mit der Diagnose könnte sie eine jetzt möglicherweise anstehende Sperre (weil sie nicht wirklich arbeitssuchend war) abwenden.

Außerdem sollte sie sich überlegen, ob sie die Ausbildung zuende schaffen wird. Falls da ernste Zweifel bestehen, sollte sie in der Tat erst die Depressionen behandeln. Ggf. kann sie sogar Reha-Unterstützung vom AA dafür bekommen.

Rückwirkend geht nicht - warum bloß hat sie den Antrag nicht abgegeben (wahrscheinlich meinst du den Antrag auf Alg?)? Damit hat sie auf Geld verzichtet, das ihr zugestanden hätte, wenn sie vorher versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitslosengeld gibt es vom Tag der Antragstellung an. Also wenigstens jetzt so schnell wie möglich Antrag stellen.

AbsolutWodka 
Beitragsersteller
 23.06.2011, 14:00

ja Alg....was passiert denn wenn wir da hin gehen??

DerHans  23.06.2011, 15:09
@AbsolutWodka

Dann passiert gar nichts. Irgendwann wird sie dann obdachlos.

ereste  23.06.2011, 16:53
@AbsolutWodka

Antragsformular abholen oder, wenn der Antrag schon fertig ausgefüllt ist, Antrag abgeben. Die Einkommens-Bescheinigung vom letzten Arbeitgeber ist dazu erfoderlich (die hat sie wahrscheinlich zusammen mit ihren Papieren bekommen, als sie ausgeschieden ist?).

Dann wird berechnet, wie viel Alg sie bekommt. Sobald die Berechnung komplett ist, bekommt deine Schwester den Bewilligungsbescheid und das Geld wird überwiesen. Bei der ersten Überweisung ist es ein natürlich ein Sonder-Betrag inklusive Nachzahlung, weil ja vom Tag des Antrags an gerechnet wird.

Möglicherweise wird die Auszahlung des Arbeitslosengeldes gesperrt. Aber wenn sie wirklich an depressionen leitet kann sie ja ein Attest vorlegen , dann gilt das fehlen als Entschuldigt.