Grundstück aus Erbengemeinschaft kaufen was beachten?
Hallo,
ich möchte gerne ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft von insgesamt zwei Personen (Vater und Sohn) kaufen. Jedoch möchte ich nur einen Teil (350qm) vom Gesamtgrundstück (700 qm) kaufen. Bei den einen 350 qm steht deren Haus, die anderen 350 qm die ich kaufen möchte sind ein Garten, der sowieso nicht genutzt wird. BEIDE sind einverstanden mir das Gartenteil, die 350qm zu verkaufen.
Nun zu meinen Fragen:
- wie muss ich vorgehen?
- Muss das Grundstück erst offiziell geteilt werden bevor ich es kaufe?
- Kann ich direkt zum Notar?
- Werde ich dann „automatisch“ Teil der Erbengemeinschaft? Wenn ja, was sind die Folgen?
Wäre für jede Information/Tipps sehr dankbar.
Liebe Grüße
Peter
9 Antworten
Teil der Erbengemeinschaft: das wäre der schlechteste Plan, selbst wenn du Verwandtschaft zur Erbengemeinschaft bist.
Falls deine Bauordnung sowas kennt: würde ich erst eine Bauvoranfrage stellen, ob du hier überhaupt eine Baugenehmigung erhalten würdest. Vielleicht genügt auch schon ein Blick in den Bebauungsplan.
Bei Aussicht auf Erfolg einer Baugenehmigung wäre meine Vorgehensweise:
Notar: Kauf der Teilfläche von 350qm gemäß der Darstellung in einer Katasterkarte, Bewilligung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Regelung wer die Messung beauftragt, Vollmacht für beide Parteien nach Vermessung die Auflassung zu erklären
Beauftragung der Messung, dem Vermesser sagen, dass 350qm gemäß Plan entstehen sollen.
Messungsergebnis zum Notar mit der Bitte die Auflassung zu erklären.
Fertig. Für dich das geringste Risiko. Die Details erklärt der Notar.
Was wenn du abspringst? Dann bleibt die Gemeinschaft auf diesen Kosten sitzen.
Für dich die einfachste Lösung, bei nötigem Vertrauen zwischen die Beteiligten.
Ein Immobilienvertrag ist erst binden, wenn alle beim Notar unterschrieben haben. Vielleicht kommt bis dorthin jemand der mehr bietet.
Als Verkäufer würde ich den Weg nicht gehen: im schlimmsten Fall stirbst du mir weg und ich bleibe auf den Kosten der Vermessung sitzen.
Dir ist aber schon klar, dass du unter Umständen auf dem Grundstück gar nicht bauen kannst? Oder das es Auflagen z.Bsp geben könnte, an die du jetzt gar nicht denken kannst. Garagenzufahrten usw.
Sie können direkt zum Notar und einen Kaufvertrag über einen noch gemäß Plan als Anlage zum Kaufvertrag abzutretendes Grundstück zu veranlassen.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich jedoch zur eigenen Sicherheit den ohnehin zu beauftragenden amtlich bestellten Vermessungsingenieur seitens der Veräufer mit der Vorabklärung der möglichen Teilbakeit zu beauftragen.
Wäre das Grundstück aus verschiedensten Gründen nicht teilbar, sind sonst die Kosten für den Notar in den Sand gessetzt!
Sie werden mit dem Erwerb eines Teilgrundstückes von der Erbengemeinschaft keinesfalls deren Mitglied!
Die Gemeinschaft "tummelt" sich weiter auf dem verbliebenen Hausgrundstück.
Beide Parteien gehen zum Notar und machen einen Kaufvertrag !
In dem Vertrag werden auch die neue Grenzen festgeschrieben .
Darin steht dann auch wie die Zuwegung und die Ver -und Entsorgung geregelt wird !!!!!
Nein, nicht zwingend. Glaub mir, ich sehe es in der Bekanntschaft, wo es auch um ein Teilgrundstück einer Erbengemeinschaft ging (vor mehr als 20 Jahren). Heute zickt jetzt die ehemalige Schwägerin herum und verlangt bauliche Änderungen sowie sie den Zuweg verweigert, weil alle schön im Vertrauen darauf gebaut haben, dass man sich immer verstehen wird und ein Wegerecht nicht festgelegt und ins Grundbuch eingetragen werden muss.
Das muss ins Grundbuch, nicht in den Vertrag.
So schlau ist der Notar auch !
wie muss ich vorgehen?
Einen Grundstückskaufvertrag mit der Erbengemeinschaft abschließen (notariell beurkundet). Außerdem sollte die Teilfläche natürlich vermessen werden. Im Übrigen das Übliche abklären mit Bauamt etc..
Muss das Grundstück erst offiziell geteilt werden bevor ich es kaufe?
Nein, die Teilfläche kann auch als Anlage im Kaufvertrag auf einer Karte markiert werden. Allerdings muss dann noch eine Vertragsgegenstandsfeststellung nach Vermessung erfolgen. Das kann der Notar mit seiner Vollmacht erledigen, kostet aber ein paar Euro mehr.
Kann ich direkt zum Notar?
Zumindest zur Beurkundung des Kaufvertrages ja.
Werde ich dann „automatisch“ Teil der Erbengemeinschaft? Wenn ja, was sind die Folgen?
Nein, du kaufst ein Grundstück aus dem Eigentum der Erbengemeinschaft. Das verhält sich nicht anders wie wenn du von Ehegatten kaufst. Da wirst du ja auch nicht Mit-Ehegatte. Anders wäre es, wenn du einen Erbteil kaufen würdest, das ist hier aber keine Option.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wie wäre es, wenn die Erbengemeinschaft von sich selber schon das Grundstück teilt (also alle kosten übernimmt). Und ich nach der Teilung das (geteilte) Grundstück einfach kaufe? Das wäre doch (für mich) das einfachste oder?