Notarieller Kaufvertrag - wann geht die Information an das Finanzamt?
Hallo Leute, in wenigen Wochen werde ich einen Grundstückskaufvertrag beim Notar beurkunden lassen. Ich selbst bin der Verkäufer. Mich würde jetzt mal interessieren, wann der Notar die Mitteilung beim Finanzamt macht. Ist das direkt nach der Be-urkundung, also Unterschrift oder erst, nachdem das Geld vom Käufer überwiesen worden ist. Es wäre wichtig für mich, weil ich relativ kurzfristig eine ziemlich hohe Steuerforderung habe.
Noch eine Frage: das Grundstück, welches verkauft wird, war bisher "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft", heißt jetzt "Unbebautes Grundstück", ist lt. Finanzamt jetzt dem Grundvermögen zuzurechnen. Muss ich das dem Notar mitteilen, damit er im Grundbuch die Eintragung ändern lässt, oder geht das automatisch vom Finanz-amt an's Amtsgericht. i. V. Besten Dank für eure hilfreichen Antworten!
marco2asky
3 Antworten
Die Eigentumsumschreibung kann im Grundbuch nur erfolgen, wenn eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt, dies ist die Bescheinigung, dass der Käufer seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat;
also übersendet der Notar gleich den Vertrag an das FA;
der Beschrieb als "unbebautes Grundstück" oder wie auch immer ist für das Grundbuchamt weniger von Interesse; die Beschriebsänderung kommt, wenn überhaupt, vom Vermessungsamt
Die Mitteilung an das Finanzamt wird nach Beurkundung gemacht.
Die Wirtschaftsart im Grundbuch wird nach Mitteilung des Katasteramtes angepasst. Notar und Finanzamt haben hierauf keinen Einfluss. Die Wirtschaftsart im Grundbuch unterliegt aber ohnehin keinem guten Glauben, daher ist es egal, was dort eingetragen ist.
Als Verkäufer musst du dir darüber keinen Gedanken machen. Der Notar sendet die Urkunde dem Finanzamt zwecks Berechnung der Grunderwerbsteuer. Das Grundbuch berichtigt das Eigentum, die Nutzungsart kommt vom Katasteramt.
Sollte durch die Änderung der Nutzungsart eine Änderung der Grundsteuer, (des Messbetrages) nach sich ziehen: könnte es unter Umständen sein, dass du noch einen geänderten Einheitswertbescheid erhältst. Für die Grundsteuer bist du bis zur Eigentumsumschreibung zuständig.
Wie du dies mit deinem Käufer geregelt hast, steht in deinem Kaufvertrag.
Fast richtig:
für die Grundsteuer ist man noch das ganze Jahr zuständig.