Trotz starkem Heizen Außenwand 12°, entsteht da Schimmel? Mietminderung möglich?
Was soll es mir sagen, wenn ein Gutachter feststellt, daß bei einer Raumtemperatur von 21 ° und einer Außentemperatur von +2° die Außenwand nur 12° hat? der Gutachter sagte mir nur, das ist schlechte Bausubstanz, mehr dürfe er mir nicht sagen, da er von dem Vermieter beauftragt wurde. Die Luftfeuchtigkeit beträgt maximal 65% (da ich ein Entfeuchtungsgerät auf "automatisch" einsetze).
Ab welcher Wandtemperatur kommt es zur Schimmelbildung?
Ich habe den Eindruck, daß der Schimmel in diesem Raum nicht mein Verschulden ist und ich sogar die Miete mindern darf. Ist dies korrekt? Danke Euch, J.
6 Antworten
Hm. Das ist eventuell schon ein Fall für die Bauaufsicht.
Wenn sich durch dermaßen miserable Dämmung Feuchtigkeit auf (und IN der Wand) absetzt und es dadurch zu Schimmel kommt, ist das natürlich nicht Ihr verschulden und bedeutet eine ganz erheblich Gesundheitsgefahr.
Da wird jemand ganz schnell was ändern müssen.
Ist das Zimmer denn bei Ihnen im Winter überhaupt auf über 16°C beheizbar?
Und was meinen Sie mit Bauaufsicht? Was für einen Vorteil würde mir das bringen? Es war jetzt ein Sachverständiger da und ich war beim Mieterverein.
Dann ist doch alles seinen Weg gegangen.
Was hat es denn mit den 16 Grad auf sich?
Das hatte ich aus dem Gedächtniss und wohl unzureichend. Sehe Sie doch bitte nochmal hier nach:
http://www.raumtemperatur-info.de/mietminderung-bei-zu-kalter-wohnung/
Und was meinen Sie mit Bauaufsicht?
Bei gravierenden Mängeln in der Wohnung. die zB die Gesundheit der Mieter beeinträchtigen können, möchte die Obrigkeit dies gerne wissen um den Verantwortlichen auf die Füße zu treten. Das kann bei Schimmel die Bauaufsicht oder das Gesundheitsamt sein.
Hier was mein Mieterverein dazu schreibt:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie mit Ihrer Art zu Lüften schuld am Schimmel wären. Wer bei Verstand ist, wird sich von alleine ein Wohnklima schaffen, dass genau richtig ist. Ausnahmen bilden natürlich Feuchträume, das krieg aber auch jeder hin.
Viel erfolg!
Die Bauaufsicht interessiert das überhaupt nicht.
Und WIE das die bezirkliche Bauaufsicht interessiert! Wen denn sonst? Wenn die Räumen nicht mehr bewohnbar sind zB duch Schimmelbefall oder durch mangelnde Bausubstanz eben nicht ausreichend beheizbar sind (Durchgehend > 16°C war glaube ich die Regel).
Wenn eine Außenwand bei 2°C Außentempperatur und 21° Innentemperatur nur 12 °C hat, sind die Probleme an kälteren Tagen zu erahnen. (Allerdings kennen wir nicht die Leistung seiner Heizanlage.)
Eventuell darf die Wohnug garnicht mehr vermietet werden und der Eigentümer/Vermieter bekommt gehörig auf die Finger. Feuchte Wände sind hier übrigens der Klassiker.
@primaprimat: Die Untere Bauaufsichtsbehörde kümmert sich u.a. um Baugenehmigungen und prüft ob Baugenehmigungsvorschriften eingehalten werden usw...
Sie mischt sich aber nicht ein, wenn z.B. Mängel wegen Schimmel oder schlechtem Raumklima bestehen. Das muss der Mieter mit seinem Vermieter zivilrechtlich klären. Ebenso besteht oft die irrige Meinung, dass Gesundheitsämter sich hierfür interessieren. Auch das ist nicht so.
Es kann in dem hier vorliegenden Fall ja z.B. um einen Altbau handeln. Man muss wissen, dass "Mängel" die heute vorliegen, nicht unbedingt Mängel sein müssen. Es zählt immer die Zeit des Hausbaues und die seinerzeit geltenden Regeln. Was früher keine Baumängel waren, sind auch heute keine. Also, was hat das mit dem Bauamt zu tun und was soll das Bauamt tun???
Interessieren tut das einzig und alleine den Mieter, die Rechtsanwälte und die Gutachter. Sonst niemanden. Versprochen.
Schimmelbildung hat wenig mit der Wandtemperatur zu tun, sondern das kommt nur von schlechter Isolierung. Zu gute Isolierung wiederum begünstigt Schimmelbildung. Wenn die Wand allerdings ständig durchnässt ist, das müsste dann gemessen werden, müsste sie saniert werden.
Du kannst einen Wärmeverlust geltend machen, aber ich wüsste nicht, dass man deswegen die Miete mindern kann. Altbauten sind fast nie gut isoliert und viele Neubauten auch nicht.
Seit 2009 ist ein Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden sollen, deshalb hat Dein Vermieter das wohl in Auftrag gegeben.
In deiner Lage hilft nur noch ausziehen. sind die Wände 6 oder 7 Grad kälter als die Raumluft, kondensiert die Feuchtigkeit und die Wand wird beschlagen, so wie Fenster auch. An den Wänden sieht man es eben nicht. die Feuchtigkeit wird aufgenommen und verteilt in der ganzen Wand. Irgendwann ist die Wand durchfeuchtet und Lüften und Heizen helfen nicht mehr.
Ein Entfeuchter Gerät ist hier angebracht. Das du ja verwendest. Super Sache, du siehst ja selber wie wie viel Wasser da zusammen kommt.
Eigentlich müsste die Wand isoliert werden. Es gibt auch für Innen gute Möglichkeiten. Isolier-putz wäre was. Diesen trägt man auf, soviel man will. Die Dämmung Werte sind beinahe so gut wie Styropor. Deshalb helfen schon 2 oder 3 cm ausgezeichnet. Damit steigt die Innentemperatur der Wand an. So bleibt die Wand trocken, und vor allem wird es endlich richtig warm in deiner Wohnung. Die Heizkosten gehen zurück.
Wenn nichts zu machen ist, würde ich ausziehen.
Habe in meiner Wohnung diesen Putz selber aufgetragen an den Wänden und kann seit vielen Jahren profitieren. Endlich trocken und warm.
Ganz pauschal würde ich sagen, dass bei diesen Umständen der Schimmel nicht von dir kommt.
Bei dieser niedrigen Wandtemperatur scheint die Bausubstanz extrem schlecht zu sein. (Dünne Wände, die die Bezeichnung Außenwand nicht verdienen).
Und ja, ich würde den Vermieter 20 % Mietminderung androhen und auf seine Reaktion warten. Gleichzeitig aber nach einer neuen Wohnung Ausschau halten.
Nur mal so nebenbei: Bei gleicher Temperatur (außen 2 Grad, innen 21 Grad) haben meine Außenwände (ungedämmter Altbau) 16 - 17 Grad.
Laß mich raten: Deine Wände sind dicker als 17 cm schlechtes Fachwerk und haben keine riesigen Rissen im Außenputz :)
Der Gutachter muss feststellen, ob hier ein Baumangel oder ein Lüftungsmangel vorliegt. In meiner Praxis ist es zu 90% Letzteres.
Es gibt Tabellen aus denen man den Taupunkt ablesen kann, bzw. Geräte, die diesen beim Messen anzeigen. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn eine bestimmte Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur und Oberflächentemperatur der Wand vorliegt. Je höher die Luftfeuchtigkeit und je niedriger die Raum- und Wandtemperatur, desto höher ist die Schimmelgefahr.
Beschreibe mal genau, wie du heizt und lüftest.
"Beschreibe mal genau, wie du heizt und lüftest."
Es handelt sich um das Schlafzimmer. Ich heize, so daß die Temperatur jeden Tag 24 Stunden lang mindestens 20 Grad hat. Morgens lüfte ich nach dem Aufstehen (5.30 Uhr) quer (2 Fenster,die über Eck liegen) und schalte zusätzlich den großen Deckenventilator an. Zusätzlich lüfte ich 4-7 X über den Tag verteilt die ganze Wohnung quer. Und ich nutze einen Entfeuchter (bis 20l/Tag). Der Gutachter meint, ich mache alles richtig.
Ich teile die Auffassung des Kollegen. Der Vermieter ist zunächst einmal seiner Pflicht nachgekommen, den Nachweis zu führen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist. Wäre das aber tatsächlich so, würde er den Nachweis in Form dieses Gutachtens vorlegen. Versagt er dieses, kann ihm der Nachweis folglich nicht gelingen und Mietminderung wäre geboten.
"Ist das Zimmer denn bei Ihnen im Winter überhaupt auf über 16°C beheizbar?"
Ich wohne in einer recht milden Gegend. Aber ab - 9 Grad (sehr selten) wird es schon sehr sehr eng, da haben sie tatsächlich recht.
Was hat es denn mit den 16 Grad auf sich?
Und was meinen Sie mit Bauaufsicht? Was für einen Vorteil würde mir das bringen? Es war jetzt ein Sachverständiger da und ich war beim Mieterverein.