Schimmel hinter der Couch - Mietminderung?
Hallo,
ich habe heute einen riesen Schock bekommen, als ich hinter die Couch in unserem Wohnzimmer geschaut habe. Fast der gesamte Bereich (eine Fläche von ca. 1,5 m²) ist von hauptsächlich schwarzem Schimmel übersät, die Wand (keine Tapete, nur verputzt) und auch der Laminatboden. Die Couch ist bisher nur an ganz wenigen Stellen betroffen. Uns ist schon seit Einzug vor einem guten Jahr aufgefallen, dass die Wandisolierung sehr schlecht sein muss, da die Wärme nicht wirklich in der Wohnung bleibt und wir uns "dumm und dämlich" heizen. Deshalb hatte ich schon das Problem befürchtet, aber immer darauf geachtet, dass ausreichend gelüftet wird und die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Umso mehr erstaunt mich das jetzt. Vor 3 Monaten, beim gründlichen Wohnungsputz, hatten wir schon einmal die ganze Couch verschoben, da war noch alles in Ordnung. Wie kann denn innerhalb dieser Zeit eine so große Fläche betroffen sein? Ich habe gelesen, dass dieser Schaden unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden muss. Das werde ich auch morgen tun. Nun scheinen wir schon eine Weile damit zu leben (ich will gar nicht wissen, wie lange schon). Wie schaut es dabei mit einer Mietminderung aus? Und wie schnell muss der Vermieter nun handeln? Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen? Ich habe ein bisschen Angst vor der Auseinandersetzung mit dem Vermieter, da wir uns schon einmal in die Haare bekommen hatten, da ich mich darüber beschwert hatte, dass wir dauerhaft auf höchster Stufe heizen müssen, damit eine Raumtemperatur von 21°C erreicht wird. Von daher wird das wohl kein Zuckerschlecken...
7 Antworten
das würde ich heute noch tun und nicht morgen und zwar mit Einschreiben und Rückschein.
Ferner auch mit Datum drauf bis wann der Schaden beseitigt werden sollte.
Und hier sollte der Vermieter schnellstens handeln.
Hast du ein Schreiben in der Hand..hilft dir der Mieterschutzbund schneller,dem Vermieter auf die Füße zu treten,fall der sich Zeit läßt
das würde ich heute noch tun und nicht morgen und zwar mit Einschreiben und Rückschein.
Einwurfeinschreiben ist besser, da es als zugestellt gilt.
Kein Sachverständiger (jedenfalls kein Echter) wird die Dichtigkeit der Fenster bemängeln. Hat er dir seinen Ausweis gezeigt? Nein, garantiert nicht... Die Lüftung eines Wohnraumes erfolgt nicht über undichte Fenster, sondern über mechanische Lüftung mit Fenster GANZ auf oder über Lüftungsanlage.
Versuche mehrmals am Tag für ein paar Minuten zu lüften und danach immer wieder auf Zimmertemperatur aufheizen, die Luftfeuchtigkeit müßte spürbar sinken. Die Heizung brauchst du während des Lüftens nicht abzudrehen. Für die paar Minuten reagiert die erst spürbar, wenn das Fenster wieder zu ist.
Meine Heizkörper stehen auch alle auf höchster Stufe, damit wir Zimmertemperatur bekommen. Jetzt mal ehrlich, geht es dir in Wirklichkeit gar nur um Mietminderung?
Die Angaben über Mietminderung sind tatsächlich widersprüchlich. Ich vertrete die Ansicht, dass dies nur nach fruchtloser Fristsetzung erfolgen darf. Andere vertreten die Ansicht, dass dies seit Beginn des Mangels erfolgen kann. Hier müßte man natürlich verlässlich wissen, wer oder was ursächlich war. Probiere es einfach mal aus, wie ich beschrieben habe mit dem Heizen und Lüften. Anstatt länger zu lüften, lieber öfter lüften. Wenn die befallenen Flächen nicht zu groß sind, kann man diese mit hochprozentigem Alkohol behandeln. Möbel mit einem gewissen Abstand vor Aussenwände stellen, wenn es geht, ganz umstellen. Ich denke, das müßte dann helfen wenn nicht gravierende Baumängel noch vorhanden sind. Damit wäre dann jedem geholfen, bevor Rechtsanwälte schreiben, Gutachter usw...
Ich setze gerade ein Schreiben zur Mängelanzeige auf. Dabei habe ich aber beim Recherchieren ganz oft gelesen, dass gleichzeitig mit der Mängelanzeige auch schon eine Mietminderung um eine angemessene Prozentzahl (je nach Schwere des Mangels) erfolgt. Ich bin verwirrt... Die Aussagen sind oft so widersprüchlich.
Wie kann denn innerhalb dieser Zeit eine so große Fläche betroffen sein?
Möbel gehören nicht vor Außenwände! Ihr habt eine Wärmebrücke erzeugt, an der die Wand kälter wird und die Luftfeuchtigkeit kondensiert. Außerdem habt ihr so Heizenergie verschwendet.
Möbel an Innenwände stellen oder wenigstens deutlich von der Außenwand abrücken!
Ich habe gelesen, dass dieser Schaden unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden muss.
genau. mach das morgen und dann warte ab, was passiert.. miete kannst du zum jetzigen zeitpunkt nicht mindern...........
Mir geht es keinesfalls um die Mietminderung, das ist das geringste Problem. Als Themenüberschrift hatte ich das gewählt, weil ich nicht sicher war, ob man eine solche gleich bei der Mangelanzeige mit anbringen darf oder erst später. Du kannst mir glauben, dass ich momentan hauptsächlich daran interessiert bin, diesen Schimmel zu beseitigen und ihn nicht neu entstehen zu lassen, abgesehen davon, wer die Kosten dafür zu tragen hat. Wir haben in allen Zimmern auch ein Hygrometer, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren. Im Wohnzimmer war diese immer zwischen 50 und 60 %. Von daher hätten wir nie mit Schimmel gerechnet. Die Dichte der Fenster ist eben nur ein Problem bei Altbauwohnungen, in denen die Außenwände nicht ausreichend isoliert sind, was bei uns der Fall ist. Ansonsten sind dichte Fenster natürlich von Vorteil. Aber das Problem muss ich hier auch nicht weiter erörtern. Da kommt genug auf mich zu, wenn es darum geht, wer die Kosten trägt. Da muss ich mich hier nicht auch noch rumstreiten. Ich denke, dass der Vermieter ebenfalls einen Bausachverständigen zu Rate ziehen wird, dann wird sich auch zeigen, was der sagt.