Feuchter/Nasser Keller-Vermieter hat sich aber abgesichert im Mietvertrag
Ich und mein Partner sind dieses Jahr im März zusammen gezogen. Zu dieser Wohnung gehört auch noch ein Keller. Als ich mal aus Zufall in den Keller gegangen bin, war der halbe Fussboden unter wasser. Zu diesem Zeitpunkt hat es draussen wie aus Eimern gegossen. Als es ein paar Tage später wieder so dolle regnete bin ich in den Keller und habe geguckt woher das kommt. Es drückt regelrecht aus der einen Aussen wand (das sieht aus wie ein kleiner Wasserfall und die helfte der wand ist richtig feucht). Wenn es regnet bildet sich hinten rechts im Keller (wo es durch drückt) ein kleiner Fluss der zieht dann an der Wand lang bis vorn links zum Eingang. Da es vorn am Eingang am tiefsten ist sammelt sich dort das ganze wasser bis zu einer Fütze und die wird dann so groß das sie den halben Fussboden bedeckt.
Haben dem Vermieter Bilder und Videos geschickt. Die wiederum hat uns am Telefon gesagt das im Mietvertrag unter 'PUNKT 17 INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN' folgendes steht: "Für Feuchtigkeit bzw auftretendes Grundwasser im Keller wird keine Mietminderung gewährt. Für Schäden als Folge von Feuchtigkeit wird keine Haftung übernommen."
- Unter Indeviduelle Vereinvarungen versteh ich das man das so zwischen Mieter und Vermieter aus macht! (Haben wir nicht)
Und 2. Wollt ich jetzt, nach dem ich alles geschildert habe wissen, ob wir trotzdem irg.was dagegen machen können?
10 Antworten
Eine individuelle Vereinbarung, die sich im Mietvertrag befindet (unter einem bestimmten Punkt), ist keine individuelle Vereinbarung, sondern - logischerweise - Bestandteil des Mietvertrages.
Grundsätzlich sollten solche Vereinbarungen unabhängig vom Vertrag geschlossen werden, also im Idealfall sogar zeitlich getrennt.
Ein vertraglicher Ausschluss einer Mietminderung ist nicht möglich. Dies ergibt sich aus § 536 (4) BGB.
Der Vermieter hätte sich hier nur absichern können, wenn er vertraglich vereinbart hätte, dass der Keller nicht Teil der Mietsache ist, aber zur kostenlosen Nutzung überlassen wird. Steht derartiges bei Euch drin?
Wenn nein, wäre durchaus eine kleine Mietminderung drin (einfach mal googlen). das wird aber an der Feuchtigkeit nicht ändern. Wohnt ihr in einem Altbau?
Aufgrund meiner eigenen Erfahrung mit solchen Problemen, bin ich mir recht sicher, dass der Vermieter den Mangel nicht beseitigen kann/wird. Sowas ist mit einem großen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden. Ich habe das mal an einem Objekt probiert. Investiert habe ich knapp 10.000 EUR, was aber nur bewirkt hat, dass das Wasser hinterher an einer anderen Stelle eingetreten ist.
Und 2. Wollt ich jetzt, nach dem ich alles geschildert habe wissen, ob wir trotzdem irg.was dagegen machen können?
Was wollt Ihr denn machen, bzw. erreichen? Hausrat würde ich da nicht abstellen. Auch wenn es keine wirksame Individualvereinbarung ist, übernimmt die Gebäudeversicherung keine Schäden an Euren Gegenständen. Da müsste dann Eure Hausratversicherung einspringen, die allerdings dann fragen wird, warum Ihr Sachen in einem Keller abstellt, der offensichtlich nass ist.
Ihr werdet zwar den Mietvertrag samt dieser Klausel unterfertigt haben, aber ich würde mal Kontakt mit dem Mieterschutzbund aufnehmen.
Ich würde eventuell da ansetzen, prüfen zu lassen, ob es sich um eine sittenwidrige Klausel handelt. In diesem Fall ist es unerheblich, ob ihr den Vertrag unterfertigt habt, da sittenwidrige Klauseln rein rechtlich keine Wirksamkeit haben und sich das gerichtlich aus der Welt schaffen lässt und er dann die Schäden reparieren lassen und für eventuell entstandene Schäden aufkommen muss.
Dass er nass werden, aber nicht dass er zentimeterhoch unter Wasser stehen kann und das macht schon einen großen Unterschied. Also wäre ich mir noch nicht ganz so sicher, ob das überhaupt nichts wird. Zumal es ja überhaupt nicht schaden kann, wenn man sich diesbezüglich mal erkundigt. Wenn ein feuchter Keller mit vermietet wird, dann okay wenn der Mieter das unterzeichnet, aber wenn ein unbenutzbarer Keller vermietet wird, der mit bezahlt wird, dann ist das so nicht mehr in Ordnung. Ausserdem ist das ja auch super für das Fundament eines Hauses, wenn das Regenwasser den Keller regelmäßig unter Wasser setzt.
Wenn dieser feuchte Keller bereits im Mietvertrag erwähnt wird, hättet ihr den Mietvertrag eben nicht unterschreiben dürfen. Dann hätte jemand anders diese Wohnung bekommen.
Es gibt genug Leute die niemals einen Keller benötigen. Was da einmal drin ist, wird sowieso praktisch nie mehr gebraucht.
versteh ich das man das so zwischen Mieter und Vermieter aus macht! (Haben wir nicht)
Habt Ihr den Mietvertrag so unterschrieben ?
Dann ist diese Klausel auch von Euch so akzeptiert worden.
Es macht durchaus Sinn, einen Vertrag VOR dem Unterschreiben auch zu lesen !
Von der Logik her würde ich argumentieren, ihr habt durch die Vereinbarung im Mietvertrag euer Einverständnis erklärt, dass der Zustand des Keller so ist, wie er beschrieben ist und diesen Zustand/das Feuchtigkeitsrisiko dadurch akzeptiert. Ihr könnt ja dort auch einfach nur Getränke lagern (theoretisch).
Hätte der Vermieter gesagt "zu der Wohnung gibt es keinen Keller", dann hättet ihr den Mietvertrag unterschreiben können oder es auch bleiben lassen können.
So gesehen, tendiere ich zu der Meinung - entweder ihr akzeptiert den Zustand des Kellers weiterhin oder aber ihr schaut euch nach einer neuen Wohnung um und achtet dabei mehr auf derartige Risiken -sofern der Vermieter nicht mit sich reden lässt, da doch etwas dran machen zu lassen.
Garantiert ist es sittenwidrig, einen Keller zu vermieten, der bei starkem Regen durchnässt wird! Nein, das wird nichts.
Wenn im Vertrag schon steht, dass der Keller nass werden kann, dann ist er eben für nässeempfindliche Sachen nicht nutzbar. Natürlich hätte man die Wohnung auch ohne Keller vermieten können, da dieser aber nicht zur Wohnfläche gehört und auf die Nässe hingewiesen wurde, gibts weder Kündigungsgrund noch Mietminderung deswegen.