Reihenhaus, nasser Keller durch Nachbarhaus
Der Nachbar hat in seinem Keller Feuchtigkeit. Definitiv kommt diese von außen irgendwie bei ihm rein, ein Rohrbruch oder ausgelaufene Waschmaschine scheidet aus.
Nun drückt die Feuchtigkeit von ihm auch zu uns rüber.
Ist unser Schaden ein Fall für seine PrivatHaftpflicht ?
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung scheiden schon mal aus. Die zahlen bei solchen Ursachen nicht, nur bei Leitungsschäden etc.
6 Antworten
Nein, Dein Nachbar hat den Schaden ja nicht verursacht.
so bekomme ich ca. 1500 Punkte am Tag zusammen.
Da liegt nahezu sicher sog. "Höhere Gewalt" vor. Grundwasser drückt ins Nachbar-Gebäude. Vorsichtig angenommen, wurde bei der Erstellung des Hauses nicht erkannt oder bewusst, des Sparens wegen, dass das Problem gegeben ist oder entstehen könnte. Hoffentlich reicht der Inhalt der Sparbüchse.
Sorry, Privathaftpflicht - übersehen, könnte sein, wenn diese bei Erstellung des Hauses schon bestand.
Ich denke, die Privathaftpflicht hat damit auch nichts zu tun. Kommt wahrscheinlich ein wenig auf die Kulanz der Versicherung an.
Was mich aber interessiert: Wenn dein Nachbar in einem REIHENHAUS einen Schaden an der Grundfuge oder wo auch immer hat, warum kannst du denn nicht den gleichen Schaden an deinem Haus haben? Ich finde, die Vermutung liegt mehr als nahe. Denn wenn Feuchtigkeit von wo auch immer zu euch "rüberdrückt", scheint ja auch bei euch nicht alles dicht zu sein, denn sonst würde die Feuchtigkeit euch ja unberührt lassen...
Ja ok, Trennwände werden in der Regel nicht abgedichtet. Bevor jedoch jemandem eine Schuld zuzuweisen ist, sollte die undichte Stelle gefunden werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Gebäudetrennfuge undicht ist, so dass beide Häuser Schaden nehmen.
Wenn also der Defekt gefunden wurde, kann man sich also entweder an die Versicherung(en) wenden oder sich die Reparaturkosten teilen.
Eine Haftung käme für ihn nur in Frage, wenn er für das Ereignis verantwortlich wäre. Da liegt dann die Beweislast beim Anspruchsteller. Die Haus- und Grundstückshaftung ist in seiner Privaten Hafpflichtversicherung eingeschlossen. Sie würde ihm in diesem Fall Rechtsschutz bieten, um einen unberechtigten Anspruch abzuweisen.
Es ist ein Betonkeller, sehr wahrscheinlich ist eine Fuge bei ihm undicht.
So etwas kann verpresst werden.
Aber ich bin mir nicht sicher ob seine Haftpflicht für unseren Schaden mit aufkommen muss.
Das Wasser drückt rüber, weil die Wände zwischen den Kellern nur gemauert sind. DIe Reihenhäuser haben eine gemeinsame, durchgehende Bodenplatte.
EIne wasserdichte Trennung ist nicht Vorschrift.