Reihenhaus, nasser Keller durch Nachbarhaus

6 Antworten

Nein, Dein Nachbar hat den Schaden ja nicht verursacht.

jockl  14.05.2010, 11:14

so bekomme ich ca. 1500 Punkte am Tag zusammen.

Da liegt nahezu sicher sog. "Höhere Gewalt" vor. Grundwasser drückt ins Nachbar-Gebäude. Vorsichtig angenommen, wurde bei der Erstellung des Hauses nicht erkannt oder bewusst, des Sparens wegen, dass das Problem gegeben ist oder entstehen könnte. Hoffentlich reicht der Inhalt der Sparbüchse.

jockl  14.05.2010, 11:25

Sorry, Privathaftpflicht - übersehen, könnte sein, wenn diese bei Erstellung des Hauses schon bestand.

Ich denke, die Privathaftpflicht hat damit auch nichts zu tun. Kommt wahrscheinlich ein wenig auf die Kulanz der Versicherung an.

Was mich aber interessiert: Wenn dein Nachbar in einem REIHENHAUS einen Schaden an der Grundfuge oder wo auch immer hat, warum kannst du denn nicht den gleichen Schaden an deinem Haus haben? Ich finde, die Vermutung liegt mehr als nahe. Denn wenn Feuchtigkeit von wo auch immer zu euch "rüberdrückt", scheint ja auch bei euch nicht alles dicht zu sein, denn sonst würde die Feuchtigkeit euch ja unberührt lassen...

fuzzi001 
Beitragsersteller
 15.05.2010, 13:19

Das Wasser drückt rüber, weil die Wände zwischen den Kellern nur gemauert sind. DIe Reihenhäuser haben eine gemeinsame, durchgehende Bodenplatte.

EIne wasserdichte Trennung ist nicht Vorschrift.

denecke  15.05.2010, 16:11
@fuzzi001

Ja ok, Trennwände werden in der Regel nicht abgedichtet. Bevor jedoch jemandem eine Schuld zuzuweisen ist, sollte die undichte Stelle gefunden werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Gebäudetrennfuge undicht ist, so dass beide Häuser Schaden nehmen.

Wenn also der Defekt gefunden wurde, kann man sich also entweder an die Versicherung(en) wenden oder sich die Reparaturkosten teilen.

Eine Haftung käme für ihn nur in Frage, wenn er für das Ereignis verantwortlich wäre. Da liegt dann die Beweislast beim Anspruchsteller. Die Haus- und Grundstückshaftung ist in seiner Privaten Hafpflichtversicherung eingeschlossen. Sie würde ihm in diesem Fall Rechtsschutz bieten, um einen unberechtigten Anspruch abzuweisen.

Es ist ein Betonkeller, sehr wahrscheinlich ist eine Fuge bei ihm undicht.

So etwas kann verpresst werden.

Aber ich bin mir nicht sicher ob seine Haftpflicht für unseren Schaden mit aufkommen muss.