Schimmelbefall im Bad, ist Vermieter auch verantwortlich?

7 Antworten

Ein Schaden muss immer an den Vermieter gemeldet werden. Aber hier ist die Besonderheit, dass der Schimmel erst unter mehreren Schichten Putz und Tapete zum Vorschein kam. Dadurch drängt sich die Vermutung auf, dass es entweder früher mal einen Wasserschaden in einer oberen Wohnung gab, der nicht professionell ausgetrocknet wurde, oder aber dass irgend wo ein Leck in einer Leitung ist und es stetig in der Wand tropft.

Ihr solltet an dieser Stelle die Arbeiten unterbrechen und es dem Vermieter zeigen. Es ist seine Entscheidung, wie nun vorgegangen werden soll. Und ja, er muss dafür die Kosten tragen. Aber fast wichtiger ist, die Ursache festzustellen, denn falls es tatsächlich noch an irgend einer Leitung im Haus tropft, würde es bald neuen Schimmel geben.

22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:46

Vielen Dank für die Antwort. Uns irritiert, dass alle 4 Wände betroffen sind. Wir werden die genannten Punkte am Montag ansprechen. Vielen Dank :)

Renick  01.09.2018, 21:53
@22question

Das irritiert mich weniger. Wenn die vorigen Mieter nie nach dem Duschen dafür gesorgt haben, dass die Feuchtigkeit abziehen kann und länger an den Wänden verbleibt, dann kann sich leicht überall Schimmel bilden. Mich irrtiert wie gesagt mehr, dass es unter so vielen Schichten Tapete erst kam.

Die Kosten zur Beseitigung des schon bei Einzug vorhandenen Schimmelbefalls gehen zu Lasten des Vermieters.

22question 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 21:37

es liegen aus meiner Sicht keine baulichen Mängel vor. Ich kann ihm fast keine Vorwürfe machen, da man es nicht sehen konnte.

johnnymcmuff  31.08.2018, 22:46
@22question

es liegen aus meiner Sicht keine baulichen Mängel vor.

Es könnte ein baulicher Mangel sein.

Ich kann ihm fast keine Vorwürfe machen, da man es nicht sehen konnte.

Wer weiß, vielleicht haben die anderen auch Probleme.

Könnte eine undichte Wasserleitung oder Abfluss sein.

Bitte den Vermieter dass er sich das mal schnell anschauen soll, wenn  es ein Rohrbruch oder Undichtigkeit ist, ist nicht nur Deine Wohnung betroffen.

22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:32
@johnnymcmuff

nochmals vielen Dank für die Antwort. Sehr gut analysiert. Wir haben den Rat befolgt und die anderen Mieter hatten auch massive Probleme mit Schimmel. Natürlich haben sie angeblich mit zuvielen Leuten in einem Raum geschlafen oder zuviel gekocht...alles eine Frage des falschen Lüftens.... alle sind verängstigt und sagen, ich solle bloß nicht ihre Namen nennen und dass es noch andere Probleme gebe. Ich sehe uns schon in einem halben Jahr mit Schimmel im Schlafzimmer und dann heißt es auch, dass wir nicht korrekt lüften.

ich habe jetzt sofortige Kontrolle und Behebung angefordert und zahle Miete und Kaution nur noch unter Vorbehalt. Zum glück bin ich gut versichert...das ärgert mich alles massiv. Die Außenwand ist z.T. durchgeweicht. der Putz bläht sich an manchen Stellen auf. Im Wohnzimmer scheint alles ok zu sein, aber warum wurden im Schlafzimmer, in dem andere Mieter Probleme mit Schimmel hatten, Rigipsplatten verbaut? Alles verdächtig :D

Das Problem muss der Vermieter beheben und zwar auf seine Kosten.

Falls der Vormieter den Schimmel zu vertreten hat, kann sich der Vermieter wegen Schadenersatzforderungen an den Vormieter wenden. Du musst das nicht auf Deine Kosten beheben

Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel melden und unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben. 

Ich halte 10 Tage für angemessen. ( Genaues Datum angeben )

Normalerweise kann man die Miete nicht mindern, wenn ein Mangel bei Einzug war und man sich nicht das recht auf Mietminderung vorbehalten hat, aber hier ist es ein verdeckter Mangel den man eben nicht sofort erkennen konnte.

Ich würde schreiben dass Du die volle Miete nur unter Vorbehalt zahlst  und der Vermieter schnell reagieren soll.

Es sollte in seinem Sinne sein, falls es ein Baumangel ist.

Falls der Vermieter schnell reagiert würde ich persönlich von einer Mietminderung absehen, aber das ist Deine Entscheidung.

Eine Mietminderung sollte aber durch einen Fachmann festgelegt werden. Die Mietminderung darf angemessen ab dem Zeitpunkt an dem man den Vermieter über den Mangel informiert hat und zwar so lange wie der Mangel besteht.

Du könntest eine Ersatzvornahme manchen wenn der Vermieter die Frist verstreichen lässt. und da auch in der Mängelanzeige ankündigen. Aber wenn es ein Baumangel ist nutzt es nichts, wenn man einfach den Schimmel entfernen lässt.

Die Ursache muss behoben werden.

22question 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 23:21

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bedeutet das, dass ich jetzt erstmal nichts mehr am Bad machen darf?

johnnymcmuff  31.08.2018, 23:22
@22question

Du willst doch das der Schaden behoben wird.

Was bringt es, wenn Du jetzt renovierst und dann die Wände möglicherweise aufgerissen werden?

22question 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 23:27
@johnnymcmuff

auch auf den Innenwänden ist Schimmel. Ich gehe stark davon aus, dass die großartige Handwerkskunst meine Vorgänger dazu geführt hat. Putz über Tapete in feuchten Räumen staut die Nässe und führt zu soetwas.
10 Tage Frist klingen gut, aber danach muß ich provisorisch etwas machen, da das Baby kommt und wir aus der alten Wohnung müssen.
Genügen Fotos und Zeugen als Beweis, wenn die 10 Tage verstrichen sind?

Schwierige Frage, aber ich versuch es mal so : wenn du insgesamt 5 Schichten Tapeten zzgl. 1 x Putz abgetragen hast, muss der vorhandene Schaden schon uralt sein.

Der VM sollte die Übergabeprotokolle der Vormieter haben. Hat der VM nichts beanstandet oder aber die Schäden nicht erkannt ( wissentlich oder nicht ), trägt er im nachhinein die Verantwortung. Ein VM muss eine Wohnung in einem vertragsgemäßem Zustand übergeben.

Da ihr erst eingezogen seid muss man sich überlegen, ob man die Angelegenheit gütig regelt. Vllt. 70 % VM, 30 % euer Anteil.

Ansonsten regelt das der § 535 BGB und § 536 a BGB ).

Hoffe ich konnte helfen.

22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:50

Vielen Dank. Ich habe mir gleich einmal die Paragraphen durchgelesen. Unsere Nachbarn hatten erst im letzten Winter Probleme. Wir machen uns grade wegen des Babys große Sorgen. Am Montag holen wir uns rechtlichen Rat....die Probleme im Haus scheinen bekannt zu sein, aber uns wurde trotz mehrfacher Nachfrage nichts gesagt.

Indianer66  02.09.2018, 03:20
@22question

Dann gehe ich davon aus, dass meine Antwort auch bzgl. der § euch geholfen hat. Wenn dem so ist, würde ich mich für euch freuen.

Habe ich das richtig verstanden? Der Schimmel kam erst zum Vorschein, als Ihr mehrere Schichten abgekratzt hattet? An der zuvor schön verputzten Decke nun das Gleiche?

Dieser Schimmel hätte Euch nichts getan. Im Grunde war das Bad saniert, denn Schimmel ist nur gefährlich, wenn er auf der Oberläche ist und seine Sporen gut über die Raumluft verteilt.

Ob das gut saniert war oder nicht, der alte Schimmel war gut abgedeckt. Nun habt Ihr alles abgerissen und geschlagen und damit einen großen Schaden verursacht, den wohl Ihr nun bezahlen müsst.

Wie auch immer: Der Vermieter wird Euch verantwortlich machen. Es steht nun eine umfangreiche Badsanierung an, bei der wenigstens auch die ursprünglich befallenen Wände ordentlich neu verputzt werden. Vielleicht kann der Vermieter die Gelegenheit nutzen, um alte Leitungen auszutauschen. Das sollte er prüfen.

Macht Euch aber dennoch erst einmal auf eine dicke Rechnung gefasst und dann auf ein schön saniertes Bad, das ideal ist für Euer Baby.

Übrigens wird man in Bädern, die saniert werden, die Wände so beschichten, dass keine Feuchtigkeit mehr in die Wände ziehen kann. Tapeten haben in einem Bad überhaupt nichts verloren, aber neuer Schimmelbefall ist damit nich mehr so leicht möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:37

Ein Bad mit 5 schichten Tapete und schlechter Verputzung über einer weiteren Schicht Tapete...ich mache mir keine Sorgen. Erstmal dürfen wir das Bad gestalten, wie wir lustig sind und dann wurde da grob gepfuscht. Momentan steht eine fristloste Kündigung zur Diskussion und ich muss davon ausgehen, dass Mängel verschwiegen wurden.

Ich bin wirklich für Tips dankbar, aber man sollte realistisch sein. Als Mieter muß ich eine Wohnung gestalten dürfen und Tapeten entfernen, insbesondere im Bad. Wenn darunter Schimmel ist und das schon in fünfter Generation, dann liegt der Fehler nicht bei uns. Die Vormieter sind nach einem halben Jahr aus der Wohnung ausgezogen....über Ecken erfahren wir jetzt, dass es unter anderem wegen des Schimmels war.

22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:40
@22question

Das war übrigens nicht professionell gemacht...das waren Arbeiten vorheriger Mieter. Im Auftrag des Vermieters wurde dort anscheinend nie etwas gemacht. Schimmel hatte sich auf diesen durchgeweichten Tapeten übrigens auch bald außen gezeigt.
Woher ich das weiß? Erfahrung und fachmännische Unterstützung :)

22question 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 21:44
@22question

Und auch wichtig für potenzielle Leser...natürlich darf man Tapeten abreißen und neue draufmachen oder bemalen oder was auch immer...wenn ich nicht gerade massiv in die Baustruktur eingreife, dannn ist das meine freie Entscheidung. Wenn ich dagegen Fliesen anbohre oder auf die Idee käme, das ganze Bad auf eigene Kosten zu renovieren oder ein Fenster einzuziehen, dann könnte ich durchaus Probleme bekommen, wenn das nicht mit dem Vermieter abgesprochen ist.

bwhoch2  02.09.2018, 00:38
@22question

Das Neugestalten von Wänden hört normalerweise beim Putz auf. Ich würde einem Mieter niemals gestatten, ohne Rücksprache einfach irgendwo Putz abzuschlagen. Das habt Ihr in Eurem blinden Eifer getan.

Natürlich wäre sehr bald Schimmel auf den vorhandenen Tapeten entstanden. Tapeten gehören nicht in einen feuchten Raum. Sie bestehen überwiegend aus Papier, was aus Zellulose hergestellt wird, also einem organischen Material. Schimmel fühlt sich darauf sehr wohl. Aber die Tapeten durftet Ihr ohne weiteres abmachen. Nicht aber den Putz.

Es ist mir ziemlich egal, ob Du meine Antwort glauben schenken willst oder nicht. Du darfst Dich aber gerne daran erinnern, wenn Du plötzlich vor der Situation stehst, dass Du für etwas verantwortlich gemacht wirst, wo Du jetzt noch in dem Glauben bist, der Vermieter wäre schuld daran, dass nun eine etwas umfangreichere Sanierung ansteht.

Wenn es gut für Dich ausgeht, ist mir das auch recht. Viel Glück Euch - vor allem mit und zu Eurem Baby!

22question 
Beitragsersteller
 02.09.2018, 09:04
@bwhoch2

Dankeschön :) ich werde hier noch abschließend kommentieren, sobald sich alles geklärt hat. Das Ganze im Detail auszudiskutieren ist müßig und die rechtlichen Fragen überlasse ich meinem Anwalt. Endlich zahlt sich die Rechtschutz für Mieter einmal aus :)