Ist eine fristlose Kündigung möglich mit Gutachten vom Gesundheitsamt und Bescheinigung vom Kinderarzt?
Habe Schimmel im Schlafzimmer vom Keller kommend. Der Vermieter bestreitet dies, obwohl ein Gutachten vom Gesundheitsamt vorliegt. Ist eine ausserordentliche fristlose Kündigung möglich. Mein Kleinkind ist deswegen krank. Hat eine chronische Bronchitis dadurch. Der Kinderarzt hat es bestätigt? Hat jemand Urteile?
4 Antworten
Es kommt vor allem darauf an, wie, durch wen und durch was der Schimmel entstanden ist.
Ist er nicht durch unzureichendes Lüften entstanden, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen. Und zwar aus gesundheitlichen Aspekten sofort!
Falls dies nicht geschieht und ein Mangel nachgewiesen ist, dürfte einer fristlosen Kündigung nichts entgegenstehen. Glaube ich!
Rechtsverbindliches kann dir natürlich nur ein Fachanwalt für Mietrecht sagen.
Ein Gesundheitsamt kann nur vorliegende Krankheiten begutachten. Gesundheitsämter begutachten keinen Schimmel und keine Wohnungen.
Dafür sind Sachverständige für Bauwesen zuständig.
Schimmel in Schlafzimmern sind zu 90% von den Bewohnern selbst verursacht durch unzureichendes Heizen und falsches Lüften.
Weiter tritt Schimmel in Schlafzimmern auf wenn Türen, besonders das zum Bad, offen stehen. Die Badfeuchte zieht dann in die Schlafzimmer.
Weitere Ursachen: Wäsche in der Wohnung trocknen, viele Zimmerpflanzen, ständige Kipplüftung statt Stoßlüftung.
So einfach ist es also nicht mit einer fristlosen Kündigung. Dafür muss erst der Verursacher festgestellt werden. Und den kann nur ein Gutachter für Bauwesen feststellen, nicht Sie selbst.
Kündigen Sie fristgerecht, wenn Sie umziehen möchten.
Habe Schimmel im Schlafzimmer vom Keller kommend. Der Vermieter bestreitet dies, obwohl ein Gutachten vom Gesundheitsamt vorliegt.
Das Gesundheitsamt mag ja wohl den Schimmel festgestellt haben, aber sehr wahrscheinlich nicht die Ursache!
Das kann ein Baumangel sein aber auch falsches lüften vom Mieter.
Nehmen wir an, es ist ein Baumangel, dann kennen wir immer noch nicht das Ausmaß, also ob die Wohnung unbewohnbar ist.
Da muss wohl erst mal ein richtiges Gutachten erstellt werden.
Du solltest Dich vielleicht an einen Anwalt wenden.
Ich gaube nicht, das das Gesundheitsamt ein bautechnisches Gutachten erstellen kann. Nur dieses würde beweisen, das der Schimmel vom Keller in die Wohnung wandert, was äußerst unwahrscheinlich ist, das würde eine Bauweise aus dem 19ten Jahrhundert voraussetzen.
Der Mangel muss bewiesen werden, vor allem, das Baumängel für den Schimmel verantwortlich sind. Leider wird vielerorts noch immer falsch geheizt und gelüftet, Schränke fest an die Wand gestellt an Außenmauern usw., was ein Eigenverschulden darstellt. Das kann man an der Art des Schimmels und an der Verteilung in der Wohnung ganz schnell feststellen.
Gesundheitsämter sind nicht für Mietwohnungen zuständig. Da geht keiner in die Wohnungen. Sie haben Recht mit Ihrem Zweifeln.