Fensteraustausch in der Eigentumswohnung, wenn die WEG nicht mitspielen möchte?
Hallo liebe Community,
ich wohne in einer Wohnung, die mir gehört und habe dort zweifachverglaste Holzfenster, die etwa 23 Jahre alt sind. Die Fenster beschlagen im Winter stark trotz regelmäßiger Lüftung und milden Winters. Das führt zur Schimmelbildung an den Fenstern und den anliegenden Wänden. Die Fenster sind lt. Teilungserklärung 50/50 Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum:
...alle Türen und Fenster sowie etwaige Innentreppen innerhalb der Wohnungen. Die Aussenfenster und die Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentu...
Ich möchte die Fenster gegen moderne dreifachverglaste Fenster austauschen. Die WEG möchte da u.U. nicht mitspielen (nicht jeder Eigentümer wünscht sich einen Austausch im ganzen Haus) bzw. ist mir zu langsam.
Meine Frage ist, ob ich den Austausch bei mir in der Wohnung gerichtlich gegen die WEG durchsetzen kann und falls ja, welche Nachweise zur Begründung der Notwendigkeit gebraucht werden (z.B. ein Gutachten durch die Handwerkskammer).
MfG
Peter
P.S.: Ich möchte die "Experten", die die Meinung vertreten, das Problem würde ich mir selber einbilden oder es würde an einem falschen Lüft- bwz. Heizverhalten liegen, von ihren Kommentaren abzusehen. Vielen Dank.
5 Antworten
Meine Frage ist, ob ich den Austausch bei mir in der Wohnung gerichtlich gegen die WEG durchsetzen kann und falls ja, welche Nachweise zur Begründung der Notwendigkeit gebraucht werden (z.B. ein Gutachten durch die Handwerkskammer).
Nein. Natürlich nicht. Die Fenster gehören Dir nicht, also kannst Du nicht darüber bestimmen. Da hilft auch kein Gutachten, was auch immer der begutachten sollte.
Du kannst nur versuchen, die anderen dadurch zu überzeugen, dass Du den Austausch selbst zahlen willst. Aber selbst das kann abgelehnt werden.
Sorry....völlig falsch gelesen. Meine Nerven.
Ein Gutachter kann einen Defekt feststellen bzw. die Notwendigkeit der Instandsetzung
Sind Sie sicher? Es wäre sehr widersprüchlich. Stellen Sie sich vor, ich wäre Mieter in einem Haus, wo die Decke kurz davor ist einzustürzen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ich den Eigentümer verklagen könnte, wenn er den Mangel nicht beseitigen möchte. Die Situation bei mir ist zwar nicht so schlimm, aber nichtsdestotrotz habe ich Schimmel in der Wohnung (das ist schädlich für die Gesundheit) und zwar weil die Fenster Wärmebrücken aufweisen.
Außenfenster gehören immer der WEG und nicht dem Eigentümer.
Hier wirds dann wohl eine modernisierende Instandsetzung. Da dürfte es einer einfachen Mehrheit bedürfen.
Auf den ersten Blick seh ich da jetzt aber nicht unbedingt eine Veranlassung für die Instandsetzung.
Ich würde dir empfehlen, einen Gutachter zu holen, der das mit der Schimmelbildung (Kältebrücken usw.) abklärt.
Natürlich kannst du auch gegen die WEG klagen. Und möglicherweise könntest du da sogar Recht bekommen (was ich momentan noch bezweifle). Dann müssten wohl die gesamten Fenster getauscht werden, bzw. wirds darauf rauslaufen.
Spätestens da empfehle ich dir dringend den Verkauf der Wohnung.
"Spätestens da empfehle ich dir dringend den Verkauf der Wohnung." Darf ich fragen, als welchem Grund das?
Weil du die komplette WEG und somit deine Nachbarschaft gegen dich aufbringst.
Komplette WEG - vielleicht. Die Nachbarschaft nicht unbedingt alle, die meisten Wohnungen werden vermietet. Es sei denn die Kosten für den Tausch werden auf die Mieter umgelegt. Weiß aber nicht, ob rechtlich möglich ist.
Das wird dann eine Modernisierung mit Umlage von 11% der Kosten dauerhaft auf die Jahresmiete.
Aber das sind jetzt alles nur Gedankenspiele. Erst brauchts einen Grund für die Instandsetzung.
Ach ja...sollte der Gutachter befinden, dass da instandgesetz werden muss gilt ein Urteil des BGH vom 2.3.2012, V ZR 174/11
..... so einen Gutachter wirst Du nicht finden, so meine Erlebnisse aus meinem Bestand.
Blödsinn. Das macht jeder Baugutachter.
.... diese Spielchen einzelner Eigentümer kenne ich auch. Die Dinger gehören aber nun einmal der WEG und die bestimmt somit per Beschluss. Zudem sind bei solchen ET immer die anderen Schuld. Es gibt keinen Grund, intakte Scheiben zu tauschen.
Alles doch ganz einfach.
Schimmel bildet sich dann auch am Mobilar, und dafür kann nun einmal eine Scheibe nichts.
Ich erlaube mir diese Anmerkung, bin ich doch kein Experte für Scheiben.
Da musst du dich zuerst mit der Hausverwaltung wenden. Dann brauchst du die einfache Mehrheit der Eigentümer. Dann steht dem Fenstertausch nichts mehr im Wege. Aber zuerst musst du Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung halten.
Bitte lesen Sie nochmal die Frage. Es steht schon im Titel, dass die WEG nicht mitspielen möchte. Sehen Sie das einfach als gegeben.
Sehen Sie das einfach als gegeben.
such dir ein andres forum... wenn du hier hilfsbereiten leuten nur über den mund fahren willst.. ist in deiner WEG sicher das gleiche..
Tipp: verkauf die Wohnung und such dir was anderes. Eine WEG ist nichts für dich.
Dann hast du keine Chance, sorry
ich bin auch nur laie, daher verzeihe im voraus meine antwort.
wie zwingend dieser austausch ist, liegt wohl im auge des betrachters.
ich als laie und eigentümer weiss, dass 23 jahre alte fenster zwar nicht der neueste energiestand , aber keinesfalls generell schlecht sind..
"ich als laie und eigentümer weiss, dass 23 jahre alte fenster zwar nicht der neueste energiestand , aber keinesfalls generell schlecht sind.." von solchen Kommentaren habe ich gebeten abzusehen. Danke.
habe deinen unfreundlichen kommi gemeldet.
wer fragen in einem laienforum stellt und mit den antworten nicht zufrieden ist, sollte sich ein anderes portal suchen..
Ich sehe den Sinn und Zweck dieses Portals darin, Antworten auf Fragen zu finden. Wenn man keine Antwort hat, sollte man lieber nichts schreiben um anderen Leuten die Suche nicht zu erschweren. Wenn die Frage nicht präzise genug formuliert ist, ist es eine Sache. Wenn man aber absichtlich Quatsch übers Wetter als Antwort reinschreibt, weil es einem langweilig ist, dann braucht man sich nicht wundern, warum eine negative Reaktion vom Fragesteller kommt.
Sorry, aber die Antwort war richtig. Sie gefällt dir nur nicht. Das ist der Knackpunkt.
OK, ich war zu schnell beim Urteilen. Verzeihung. Der Link war schon hilfreich.
Meine Fenster sind Baujahr 1980 und ich möchte so gerne mitreden, also auch einmal Schimmel haben!
Danke für Ihre Antwort. Angenommen ich hole einen Sachverständigen von der Handwerkskammer und er schreibt einen Bericht aus dem folgt, dass Wärmebrücken in den Fenstern die Ursache vom Tauwasser sind, welches zur Schimmelbildung führt. Wie geht man danach vor? Kann man die WEG bzw. den Verwalter verklagen, damit der Austausch zeitnah erfolgt?