Mieterhöhung nach Fensteraustausch rechtens?
Der Vermieter wird demnächst zwei meiner vier Fenster austauschen lassen, da diese verwittert und undicht sind, sodass ich bisher mehr heizen musste als nötig. Danach wird sich die Miete erhöhen. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Instandhaltung, für die ich nicht aufkommen müsste. Oder sehe ich das falsch?
8 Antworten
Verwittert: Wenn sie nicht gerade auseinanderfallen, geht es hier allenfalls um Schönheit.
Undicht: Läßt sich meist mit neuen Dichtungen für wenige Euro beheben.
Grundsätzlich sind neue Fenster vom Wärmewert her wesentlich besser, als alte Fenster, die in der Regel schon mindestens 20 oder 30 Jahre alt sind. Der technische Fortschritt hierbei war enorm.
Werden z. B. Holzfenster gegen Kunststofffenster ausgetauscht, darf man davon ausgehen, dass allein die neuen Rahmen viel weniger Wärmeverluste zulassen, als die Holzrahmen. Ebenso ist auch eine moderne Zweischeibenverglasung viel wärmedämmender als eine Verglasung, die mind. 20 Jahre alt ist, da zusätzliche Maßnahmen getroffen wurden, um Wärmeverluste zu reduzieren. Eine Dreischeibenverglasung, wie sie meist Standard ist, reduziert noch einmal deutlich die Energieverluste.
Wenn nun der Mieterschutzbund meint, dass von den Kosten der Neuinvestition für moderne Fenster die Kosten einer Reparatur abgezogen werden müssten, dann gehe mal von folgende Annahme aus:
2 neue Fenster a 1000 €.
Reparatur der vorhandenen je Fenster 50 € (hoch gegriffen) = € 100,- zusammen.
Bleiben 1900 € die der Vermieter für eine Modernisierungsmieterhöhung ansetzen könnte. Macht rund € 17,50 Mieterhöhung pro Monat bzw. rund 200 € pro Jahr. Kann gut sein, dass Du diese 200 € auch an Heizkosten einsparst.
Zusätzlich erhöht sich ganz enorm der Wohnkomfort. Die Erhöhung der Miete um diesen Betrag wird also durch entsprechende Einsparung bei den Heizkosten wieder rein geholt. Wenn nicht ganz, sollte einem der Rest für die Wohnwertsteigerung auch recht sein.
Falls Du dagegen angehen willst: 17,50 € sind 5 % von 350 €. Kostet Dich die Wohnung mehr als diese 350 € pro Monat, reduziert sich der Prozentsatz noch weiter. Ich denke daran kann man erkennen, dass der Vermieter gar nicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung aus sein muss. Er kann Dir bestimmt auch so ganz einfach die Miete erhöhen und damit sich das dann auch lohnt, nicht nur 5 %, sondern um 10 % oder sogar mehr.
Freu Dich, dass Du neue Fenster bekommst und wenn der Vermieter wegen Mieterhöhung kommt, verhandle mit ihm einen Erhöhungsbetrag, der in etwa 20 € oder etwas mehr oder weniger ausmacht. Dann hast Du schon gewonnen.
Durch die neuen Fenster sparst Du doch Heizenergie. Folglich ist es eine Modernisierung.
Anders wäre es wenn die Fenster so verwittert sind und plötzlich raus fallen. Dann wäre es eine Reparatur.
Wenn die Fenster defekt sind, handelt es sich hier um KEINE Modernisierungsmaßnahme und Dein Vermieter darf die Kosten nicht umwälzen.
Mache Fotos und dokumentiere genau die Schäden.
Jeder Vermieter kann die Miete regelmässig im gesetzlichen Rahmen erhöhen, ob mit oder ohne Fensteraustausch!
Das bezweifelt ja niemand,.
Kosten für anstehende Instandhaltungen bei geschildertem Zustand müssen gegengerechnet werden sprich von den Investitionskosten in Abzug gebracht werden. Das muss sich im Modernisierungsmieterhöhungsverlangen rechnerisch widerspiegeln. Aus meiner Erfahrung könnten das bis zu 80% der Gesamtkosten sein. Von den bereinigten Kosten dürfen dann 11% jährlich, davon 1/12 monatlich, auf die Miete ab 3. Monat nach Beendigung der Arbeiten aufgeschlagen werden.
Ob mit oder ohne Fensteraustausch ist jeder Vermieter berechtigt die Miete zu erhöhen....was steht denn in Deinem Mietvertrag?